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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gültigkeit des mündlichen Physikums



sibiriagirl1
25.02.2005, 11:06
hallo leute, habe im märz 2004 mein mündliches bestanden, leider das schriftliche nicht :-(( schreibe es jetzt im märz 2005. weisst jemand zufällig bescheid, wie lange ich mein mündliches behalten kann. Falls ich dieses mal wieder nicht durchkommen, muss ich dann im August 2005 mein mündliches erneut machen? Habe schon die ganze ÄAppO durchgelesen und leider nichts dazu gefunden. Würde mich über jede Info sehr freuen. Danke im voraus :-)

Hellequin
25.02.2005, 11:30
Also ich bin nicht so ganz sicher ob ich deine Frage richtig verstanden hab, aber falls ja, ist der Passus in der alten AO der für dich gilt relativ eindeutig.


(3) Die Ärztliche Vorprüfung und der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind jeweils bestanden, wenn der schriftliche und der mündliche Teil bestanden sind oder wenn der Prüfling in einem
Prüfungsteil die Note »mangelhaft« und in dem anderen Prüfungsteil mindestens die Note »gut« erhält. Ist die Prüfung danach nicht bestanden, muß sie insgesamt wiederholt werden.

sibiriagirl1
25.02.2005, 11:35
hallo helliquin, vielen dank für deine antwort. diesen auszug kenne ich schon. es gibt doch eine möglichkeit nach dem ersten tag "sich zurückzuziehen" ? dann gilt doch der versuch als nicht unternommen. nehmen wir an, ich würde es tun, muss ich dann das mündliche was dann 1 1/2 jahre alt ist, nochmal machen :-)

brunhilde
25.02.2005, 11:44
wenn du nach alter ao studierst, musst du das mündl. in jedem fall neu machen. es sei denn, du bist durch die schriftl. nicht durchgefallen sondern hast sie mit amtsärztlicher bestätigung abgebrochen.
so habe ich das auf jeden fall verstanden.

brunhilde
25.02.2005, 11:45
sonst ruf doch einfach beim lpa an, die können dir das sicher sagen.

sibiriagirl1
25.02.2005, 11:53
hallo brunhilde, genau, habe bis jetzt die letzten male eine ärtzliche bestätigung an das lpa abgeschickt. das heisst ich habe noch 2 versuche. meine befürchtung ist, dass ich dieses mal wieder versage :-(( würde es gern aber im august 2005 erneut und das aller letzte mal schreiben. würde aber gern das mündliche behalten. weisst du vielleicht bescheid, wie lange gilt das mündliche ....danke dir :-)

brunhilde
25.02.2005, 11:56
keine ahnung, ruf da einfach an, dann weisst du es sicher und musst nicht mit spekulationen als grundlage überlegen, wie du weiter vorgehen willst.

sibiriagirl1
25.02.2005, 11:59
schon getan, das dumme ist, die geben mir keine info...die hahn beim lpa weicht mir aus, sagt ich soll mir die ÄAppo anschauen...was ich qauch getan habe...und leider nichts für mich gefunden ....hmmm, trotzdem vielen dank...!!!!

Rico
25.02.2005, 15:53
Aus der alten ÄAppO:

§19, Absatz 1:
Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin [...] oder unterbricht er die Prüfung, so erhält er für den Prüfungsabschnitt oder den Prüfungsteil die Note "ungenügend".
Liegt ein wichtiger Grund für das verhalten des Prüflings vor, so gilt der Prüfungsabschnitt oder Prüfungsteil als nicht unternommen.
Bei einer Prüfung oder einem prüfungsabschnitt, der aus zwei Teilen besteht, gilt die Prüfung insgesamt als nicht unternommen, wenn der Prüfling sich nicht spätestens im übernächsten Zeitraum der Prüfung in dem betreffenden Prüfungsteil unterzieht.

Also bei einem im März 04 bestandenen mündlichen letzte Chance März 05... :-nix

sibiriagirl1
27.02.2005, 19:15
lieber rico,vielen vielen dank für deine antwort!!!!!!!! du hast mir sehr geholfen, trotz der unerfreulichen nachricht :-( liebe grüsse