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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reicht Scheidung der Eltern für einen Nachteilsausgleich?



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TheDiver
28.02.2005, 14:55
Hallo miteiander,

Mich würde interessieren ob die Scheidung der Eltern und die daraus resultiernde Wiederhohlung der 7. Gymnasialklasse für einen Nachteilsausgleich reicht?
Es wäre prima wenn hier jemand wäre der mir etwas dazu sagen könnte.
Mfg
Bodo

Jemine
28.02.2005, 15:17
Nope, reicht nicht.
Kannst im ZVS-Infoheftchen nachlesen, welche Anträge als begründet oder unbegründet gelten.
Dein Fall steht unter unbegründet: "Zerwürfnis oder Scheidung der Eltern"
Sorry... :-keks

Gast26092018
20.07.2006, 12:20
was hatn die 7. Gymnasialklasse mit deiner Abiturnote zu tun??? :-))

also in meinem Fall haben sich meine Eltern während meines Abiturs scheiden lassen...und sie haben sich oftmals gestritten und so...es gab auch ein sehr langes Gerichtsverfahren...ich hab trotzdem Nachteilsausgleich beantragt..kann ja nicht schaden

hallohaldol
20.07.2006, 12:30
kann mir nicht vorstellen das sowas klappt.....auch wenn die scheidung während dem abi war......da könnt ja fast jeder 2. den antrag stellen.....bei dem scheidungsboom die letzten jahre

Gast26092018
20.07.2006, 12:37
ja..kann sein...aber ich denke das es auch ne Frage der Rhetorik ist...wenn mans überzeugend und dramatisch genug angeht, hat man schon ne kleine chance..ich hab bis jetzt keine Antwort von der ZVS bekommen...kann aber sein das der Antrag trotzdem abgelehnt wurde ;-) ...

niklasb
20.07.2006, 12:40
ja..kann sein...aber ich denke das es auch ne Frage der Rhetorik ist...wenn mans überzeugend und dramatisch genug angeht, hat man schon ne kleine chance..ich hab bis jetzt keine Antwort von der ZVS bekommen...kann aber sein das der Antrag trotzdem abgelehnt wurde ;-) ...
seit wann gehen die noten der 7ten klasse in den abitursdurchschnitt ein?
ich denke man hat.... 0 chancen :)

Hellequin
20.07.2006, 12:43
...aber ich denke das es auch ne Frage der Rhetorik ist...wenn mans überzeugend und dramatisch genug angeht, hat man schon ne kleine chance..
Du musst es vorallem hieb- und stichfest belegen können, mit Rhetorik kommst du bei der ZVS nicht weit. ;-)

Gast26092018
20.07.2006, 12:49
seit wann gehen die noten der 7ten klasse in den abitursdurchschnitt ein?
Nick das war ja nicht mein Beitrag ;-) ...ich hab doch auf den Beitrag schon geantwortet.... meine Eltern haben sich vor meinem schriftlichem Abi scheiden lassen...


Du musst es vorallem hieb- und stichfest belegen können
tu ich ja auch...ich hab denen die Gerichtsprotokolle etc. geschickt...und noch andere Unterlagen

Möchtegern_sophia
20.07.2006, 13:08
Gilt nicht, weiss ich ganz sicher. und muss dir da ehrlich sagen: DAS WÄRE JA NOCH SCHÖNER.
Wäre eine Frechheit wenn das durchgehen würde.
Aber zum Glück weiss ich dass es das nicht tut.
Bräuchtest du psychiatrische und psycholog. Gutachten- und in der siebten Klasse bringt das schon mal garnix.
Da fällt ja jedem was ein, was so im Laufe der Schulzeit passiert ist.
Es gibt bestimmt sehr viele die geschiedene Eltern haben.

Kann kaum ausdrücken wie sehr mich dein Eintrag aufregt.

P.S: In England kann man sich allerdings das Abi aufwerten lassen, wenn man beweisen kann dass in der Prüfungszeit eines seienr haustiere verstorben ist!

Aber nicht in der siebten Klasse!!!!!!!!!!!

Hellequin
20.07.2006, 13:10
tu ich ja auch...ich hab denen die Gerichtsprotokolle etc. geschickt...und noch andere Unterlagen
Du musst aber auch nachweisen, das sich durch die Scheidung deine Noten verschlechtert haben und da reichen die Gerichtsprotokolle nicht aus.

mezzomixi
20.07.2006, 13:10
haha das würde eh nichts bringen, wenn scheidung gelten würde als grund nachteilsausgleich..so viele ehen wie heutzutage geschieden werden :-))

DeKl
20.07.2006, 13:18
ich finde eine scheidung ist schon schlimm und sollte auf jeden fall als nachteil gelten. nach der 6. klasse wurde unser klassenverband geteilt (lateiner und franzosen, die zweite fremdsprache, ihr kennt das problem). meine besten freunde und mein großer schwarm von der klassenfahrt waren plötzlich nicht mehr in meiner klasse. ich musste mich an neue leute gewöhnen und an einen anderen klassenraum. und da waren unter jedem pult kaugummis! außerdem war der klassenschrank blöder. und meine große liebe von der klassenfahrt habe ich auch nur noch an der bushaltestelle gesehen. das war schlimm. diese scheidung hat es mir verdammt schwer gemacht, mein abitur überhaupt zu machen.

Möchtegern_sophia
20.07.2006, 13:34
Das ist doch mal ein Grund!
Sicherlich war das alles sehr schlimm für dich und du hast eine posttraumatische Belastungsstörung.
Sicherlich aht dieses schlimme Erlebnis Narben hinterlassen, die nie mehr zu heilen sind.
Un da du trotzdem es gepackt hast dein Abi zu machen, was ich echt voll stark und gut von dir finde, wird die ZVS sicher ein Einsehen haben und dir mit sofortiger Wirkung einen Studienplatz zuteieln. Du hats ja schliesslich nun schon bewiesen dass du auch unter ercshwerten und harten Bedingungen, Leistung bringen kannst!

P.S: Überlege egrade eine Solidargemienschaft für dich und andere zu gründen, diesen armen verschwiegenen Opfern muss geholfen werden!! Die Gesellschaft muss für dieses Thema sensibilisiert werden!

tadeus_t
20.07.2006, 13:45
Kann kaum ausdrücken wie sehr mich dein Eintrag aufregt.

Nana, wir haben aber ein leicht erregbares Gemüt.
:-keks essen nicht vergessen.

Gast26092018
20.07.2006, 14:01
@Anima und Sophie:wie alt seid ihr eigentlich??... es wird langsam Zeit das ihr euch eurem Alter entsprechend verhaltet..findet ihr nicht?

wieso wird dauernd über die verdammte siebte Klasse geschrieben...es geht hier um 12/13!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

und es war keine friedliche Scheidung...es gab auch stark hadgreifliche Szenen die auch im Gerichtsprotokoll vermerkt sind...das alles wirkte sich negativ belastend auf meine Konzentration aus...und ich hab Abi in Baden-Würtemberg gemacht -> Elite abi :-))

wir werdens ja sehen...wenns nicht genehmigt wird...werd ich mein Schicksal wohl akzeptieren müssen.... also regt euch nicht auf :-D

DeKl
20.07.2006, 14:11
Hallo miteiander,

Mich würde interessieren ob die Scheidung der Eltern und die daraus resultiernde Wiederhohlung der 7. Gymnasialklasse für einen Nachteilsausgleich reicht?
Es wäre prima wenn hier jemand wäre der mir etwas dazu sagen könnte.
Mfg
Bodo

@maximus007 niemand redet von dir. eine scheidung kann eine häßliche sache sein und das man als kind darunter leiden kann, ist auch klar und es tut mir leid für dich, was du da erleben musstest. und deine problematik steht hier ja gar nicht zur debatte. du hast das mit dem härtefallantrag ja einfach durchgezogen und musst nun auf die antwort der zvs warten. der threadersteller hat eine frage gestellt und die haben wir beantwortet, über die art und weise lässt sich streiten. aber um dich ging es nicht, da ich mich ja auf den "7. gymnasialklasse" beitrag bezogen habe. und auch mit zig ausrufezeichen geht es immernoch nicht um dich :-)

Möchtegern_sophia
20.07.2006, 17:48
@maximus007:
Immer locker bleiben.
1.
sophia, nicht sophie bitte!
2.
meine Eltern haben sich auch scheiden lassen- und das war auch nicht so lustig- aber ich lass die Details jetzt weg, weil ich diesen Seelenstriptease im Internet nicht mag
3.
Ich hab ein Bayern Abi........

wenn´s 12. 13. ist ist es doch auch was anderes. Hat sich also nicht so riesig auf dich bezogen!

Alle wieder lieb?

Xela
20.07.2006, 17:55
@Anima und Sophie:wie alt seid ihr eigentlich??... es wird langsam Zeit das ihr euch eurem Alter entsprechend verhaltet..findet ihr nicht?

kein sinn für ironie?

@anima: wieder sehr cooler beitrag!

Gast26092018
20.07.2006, 18:24
Alle wieder lieb?
ja, Sophia!! ;-) :-angel

kein sinn für ironie?
doch schon, nur nicht zu diesem Zeitpunkt :-D ;-)

Dia1987
21.07.2006, 00:37
Kann man irgendwo im Internet nachlesen welche Dinge berechtigt sind und welche nicht?
auf der ZVS seite kann ich nix findne...