PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Annahme des Studienplatzes / Zivildienst



Benni84
03.03.2005, 15:28
Hallo,

Ich gehöre zu den Glücklichen, die heute einen Zulassungsbescheid im Briefkasten hatten.
Da ich meinen Zivildienst erst im Mai beenden werde, kann ich den Studienplatz nicht annehmen. Das war vorher auch schon so geplant, weil mir ja dann im Wintersemester ein Platz zusteht (obwohl ich schon gelesen habe, dass darauf inzwischen auch keine Garantie mehr steht).
Weiß jemand wie ich nun weiter vorgehen muss? Studienplatz annehmen, aber nicht Einschreiben? Oder soll ich mich einschreiben und das erste Semester vorübergehen lassen, um dann nach Ende des Zivis im WS 05/06 zu starten?
Habe nämlich Zweifel, ob ich im WS bei zu erwartendem höheren NC und einer Wiederbewerbung noch einen Platz bekomme!
Vielen Dank schonmal!

Gruß,
Benni

blendi
03.03.2005, 15:42
Hi,

mir geht es so wie Dir. Ich habe mich zum WS 04/05 beworben und wurde zugelassen und nun zum SS05 nochmal (Zahnmed.). Allerdings kann ich den Studienplatz nicht annehmen, da ich ebenfalls noch bis 31.7. im Zivildienst bin.
Da ich beide Male an der LMU München zugelassen wurde und diese Uni den ZVS-Abschnitt nicht zurück haben will, sondern die Annahme des Studienplatzes durch die Immatrikulation erfolgte, kann ich Dir also in dieser Frage nicht weiterhelfen.

Woher hast Du die Information, dass man als "zugelassener" Zivildienstleistender nicht bevorzugt bearbeitet wird bzw. der Studienplatz nicht "aufgehoben" wird?

Wieso kannst du eigentlich Dein Studium zum SS 05 nicht aufnehmen? Wenn Du offiziell am 31.5. den Zivildienst verlässt und noch keinerlei Urlaub verbraucht hast, bekommst Du vom BAZ doch Sonderurlaub.

Der Einschreibung während des Studiums stehe ich kritisch gegenüber, das kann von zwei Seiten mächtigen Ärger geben. -> Uni und BAZ

Gruß aus München

Rico
03.03.2005, 16:03
Also, die Sache ist ganz einfach:

Jetzt: Den Studienplatz NICHT annehmen. (Fällt schwer, ich weiß :-) )
Also auch nicht immatrikulieren oder so!

Nach dem Zivi: Bei der Wiederbewerbung den Dienst angeben und die Zivibescheinigung mitschicken und ggf. den Ortsantrag A für den zuvor bewilligten Studienplatz ausfüllen.

Das man Keine nachteile durch den Dienst (http://193.159.218.53/regeln/auswahl001/dienst001.htm) hat steht auf www.zvs.de.

Benni84
03.03.2005, 16:09
Hallo nochmal,

Nochmal zur Lage: Von der ZVS habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten. Im gleichen Umschlag jedoch einen Zulassungsbescheid der Universität Köln (durch Auswahlverfahren der Hochschule). Somit bin ich für den Studiengang zugelassen. Dieser Zulassungsbescheid wurde mir durch die ZVS zugestellt und beinhaltet eine Frist von 10 Tagen zur Annahme des Studienplatzes
Separat wurden mir dann noch von der Uni Köln die Einschreibungsunterlagen zugesandt. Die Einschreibungsfrist ist identisch mit der Erklärungsfrist des ZVS-Bescheides.
Also wohl doch kein Anspruch auf einen Studienplatz im WS 05/06??

Ein Abbruch des Zivildienstes käme etwas überstürzt, zumal ich mein Pflegedienstpraktikum unbedingt vorher absolvieren will.
Meine Angst ist nun, dass durch veränderte Rahmenbedingungen im WS 05/06 (evtl. Auswahlgespräche, einzelne Abi-Noten), mein schöner Platz den ich im Moment noch in der Hand habe, auf und davon ist.

Bin im Moment absolut verwirrt und hoffe auf weitere Hilfe...

Gruß,
Benni

Rico
03.03.2005, 16:13
Also nochmal: Du mußt Dich jetzt nicht einschreiben.
Du schickst der Uni den Wisch zurück (in der Regel was zum ankreuzen) und kreuzt da an: "Ich nehme den studienplatz nicht an" (oder sinnentsprechendes).
Fertig.

Bei der Wiederbewerbung dann den Zivibescheid mitschicken und alles wird gut. :-)

Im Merkblatt: Wenn der Dienst die Einschreibung verhindert (http://193.159.218.53/Service/Download/M06.pdf) steht ausdrücklich, daß es unerheblich ist, ob die Auswahl uber ZVS oder über die Hochschule erfolgt ist. :-top

Benni84
03.03.2005, 16:37
OK vielen Dank für die Hilfe! :-top Das Merkblatt lässt sich bei mir irgendwie nicht öffnen, sodass mir der entscheidende Satz auch nicht vor die Augen gekommen ist :-oopss
Da meine Uni nur einen Antrag zur Einschreibung beigelegt hat, werde ich "den Wisch" wohl erstmal zu den Akten legen und nichts weiter machen...

lomardo
03.03.2005, 16:53
wenn benni doch im mai anfängt.
dann vergehen doch erst 5-6 wochen.
kannst dich ja die letzten beiden zivi-wochen krank schreiben und trotzdem studieren. du könntest es schaffen und gewisse kurse mitmachen.
dann wirste mit paar nachrückern und losverfahrensstudis zusammen fallen.

überlegs dir.
aber das einfachste wär natürlich im ws anfangen. von mai aus gesehen sehr viel. fast nen halbes jahr..

wenn ich du wär, ich würd das studium in angriff nehmen und mich beim zivi krank schreiben. 2-3 wochen sind locker drin.
.

alive
03.03.2005, 17:38
Schildere mal ganz grob mein Problem:

Mein Dienst endet am 30.04. Ab 18.04. habe ich Urlaub. Ich denke, dass ich durch Überstundenabbau noch ein paar Tage rausschinden kann.

Ich habe jetzt keine direkte Zulassung zum Studium bekommen sondern bin im Auswahlgespräch für Tübingen. Sollte ich jetzt einen Studienplatz bekommen steht der mir dann im nächsten Semester wieder zu, sollte ich ihn je nicht antreten können, oder gilt diese Regelung nur für direkt zugelassene?

Wenn die zweite Möglichkeit richtig ist:
Hat jemand Ahnung ob ich mit einem Antrag auf Sonderurlaub beim Bundesamt f. Zivildienst Chancen hätte?

Kann ja nicht sein, dass mir der Studienplatz wegen dem dummen Dienst flöten geht, denn im WS bekomm ich bestimmt keinen mit 1,7 (BaWü) und ohne Hochschulauswahlverfahren.

Rico
03.03.2005, 17:50
Ich habe jetzt keine direkte Zulassung zum Studium bekommen sondern bin im Auswahlgespräch für Tübingen. Sollte ich jetzt einen Studienplatz bekommen steht der mir dann im nächsten Semester wieder zu, sollte ich ihn je nicht antreten können, oder gilt diese Regelung nur für direkt zugelassene?Der Platz steht Dir zu.
Wie oben bereits erwähnt und im Merkblatt der ZVS aufgeführt ist es unerheblich, ob die Zulassung über das Hauptverfahren der ZVS oder über das Auswahlverfahren der Hochschule erfolgt ist.

blendi
03.03.2005, 19:02
Hi,

also nochmal.
Im ZD-Leitfaden steht folgendes (Abschnitt E6):

Wenn vom festgesetzten Dienstende bis zum nächstmöglichen Beginn einer Ausbildung oder der Aufnahme eines Studiums ein nicht nutzbarer Zeitverlust von mehr als sechs Monaten entsteht, kann aus Billigkeitsgründen

bis zu 31 Kalendertage Sonderurlaub

bei mehr als 31 Kalendertagen eine vorzeitige Entlassung in Betracht kommen,

wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Einbringung des gesamten Erholungsurlaubs, es sei denn, der Urlaub wurde schon teilweise aus zwingenden dienstlichen oder persönlichen Gründen in Anspruch genommen und

Einbringung eines zustehenden Freizeitausgleichs und

Erklärung der ZDS, daß dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, und

Erklärung der ZDS, daß gegen eine spätere Zuweisung zur Ableistung der Restdienstzeit keine Einwendungen erhoben werden.
______________________

Das einzige Problem ist die 6-Monats-Klausel, aber ich weiß von meiner Dienststelle, dass das beim BAZ sehr wohlwollend betrachtet wird. Oder wie mein Chef sagt: "Das BAZ ist das lascheste Amt in der ganzen Bundesrepublik."

blendi