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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BITTE BITTE HELFT MIR



anna-maria
04.03.2005, 18:42
HALLO BIN AM VERZWEIFELN,BITTE HELFT MIR.

BIN IM HERBST04 IM SCHRIFTLICHEN DURCHGEFALLEN ABER HATTE DAS MÜNDLICHE BESTANDEN.
BITTE SAGT MIR OB ICH DIESES MÜNDLICHE BEHALTEN DARF?????
BITTE,ICH WEIß ICH KOMME MIT DER FRAGE AUF DEN LETZTEN DRÜCKER,ABER GLAUBT MIR ICH BIN TOTAL FERTIG.

KANN ICH WENN ICH MEIN SCHRIFTLICHES DIESMAL BESTEHE MEIN MÜNDLICHES VOM LETZTEN MAL ANRECHNEN LASSEN,ODER HÄTTE ICH MICH DAFÜR NOCHMAL AN-/UMMELDEN MÜSSEN?????

BITTE GEBT MIR SCHNELLE ANTWORT....


HÄTTE ICH DAS SAGEN MÜSSEN,DASS ICH MEIN MÜNDLICHES BEHALTEN WILL????????????????????

luckyblue
04.03.2005, 18:52
Falls für dich die neue Approbationsordnung gilt, musst du die mündliche Prüfung - soweit ich zu wissen glaube - wiederholen. Nach der alten Ordnung wäre das nicht erforderlich.


P.S.: Sorry. Die Wahrheit kann manchmal so verdammt hart sein.

anna-maria
04.03.2005, 18:54
Falls für dich die neue Approbationsordnung gilt, musst du die mündliche Prüfung - soweit ich zu wissen glaube - wiederholen. Nach der alten Ordnung wäre das nicht erforderlich.


nein,ich studiere nach der alten ordnung,also prüfung und alles nach der alten...

bist du dir sicher ,dass ichs dann behalten darf???????
hätte ich es melden müssen??????
bitte,bitte gib mir schnell antwort... :-(((

muss ich irgendwo das melden????

Hellequin
04.03.2005, 19:08
Sorry, aber nach alter AO musst du beide Prüfungsteile wiederholen.


(3) Die Ärztliche Vorprüfung und der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung sind jeweils bestanden, wenn der schriftliche und der mündliche Teil bestanden sind oder wenn der Prüfling in einem
Prüfungsteil die Note »mangelhaft« und in dem anderen Prüfungsteil mindestens die Note »gut« erhält. Ist die Prüfung danach nicht bestanden, muß sie insgesamt wiederholt werden.

anna-maria
04.03.2005, 19:13
Sorry, aber nach alter AO musst du beide Prüfungsteile wiederholen.

genau damit hatte ich gerechnet....
aber als ich den thread sah
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=18378

und es irgednwo auf der zweiten seite oder so hieß,dass man die prüfung behalten kann...kam ich durcheinander.....

Hellequin
04.03.2005, 19:19
Da gings halt irgendwie drum, wie es läuft wenn man von einem Prüfungsteil durch Krankheitsattest zurücktritt. Und dann gelten wohl etwas andere Regeln. Wenn man aber an beiden Prüfungsteilen dran teilgenommen hat, in einem durchgefallen ist, und das dann nicht durch eine 2 in dem anderen Prüfungsteil ausgleichen konnte, dann muss man nochmal beide Prüfungsteile absolvieren. Aber Kopf hoch, das wird schon!:-top

anna-maria
04.03.2005, 19:21
Da gings halt irgendwie drum, wie es läuft wenn man von einem Prüfungsteil durch Krankheitsattest zurücktritt. Und dann gelten wohl etwas andere Regeln. Wenn man aber an beiden Prüfungsteilen dran teilgenommen hat, in einem durchgefallen ist, und das dann nicht durch eine 2 in dem anderen Prüfungsteil ausgleichen konnte, dann muss man nochmal beide Prüfungsteile absolvieren. Aber Kopf hoch, das wird schon!:-top


vielen,vielen dank für deine hilfe!!!
hast mein durcheinander geordnet!!!

luckyblue
04.03.2005, 20:13
Hellequin hat natürlich Recht. So was kommt von so was. Immer schön drauf los posten, ohne irgendwas wirklich zu recherchieren - mein Patent-Rezept.

Leelaacoo
04.03.2005, 22:31
Sach mal, nur so aus Interesse...wie kannst du denn noch nach alter AO studieren, wenn du erst Physikum hattest...geht das? Oder habe ich da etwas durcheinandergebracht??? :-nix
Aber ich fürchte auch, daß du nochmal beides machen mußt...aber hey, wenn du das Mündliche einmal bestanden hast, dann klappts sicher nochmal!!!

Drück dir die Daumen!

LG Lee

Leelaacoo
04.03.2005, 22:33
Ähm..okay, mein Fehler...klar geht das...das Physikum ist ja noch garnicht das neue 1te STEX... :-oopss Sorry, komm da nicht immer ganz mit...

LG Lee