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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwang zum Organspenden in den Niederlanden



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luckyblue
10.03.2005, 18:05
Dass Ärzte die Thematik anders sehen als Verfassungsjuristen, ist nachvollziehbar und hat seine Berechtigung. Nichtsdestotrotz ist der negative Freiheitsgebrauch eine tragende Säule der Menschenrechte. Daran wird sich hoffentlich sobald nichts ändern. Und das finde ich auch ziemlich gut so.

Rugger
10.03.2005, 19:29
Richtig. Und eben dieser "negative Freiheitsgebrauch" genießt denselben Schutz wie der positive. Aber selbst in einer Demokratie gibt es Pflichten, was spricht also dagegen, wenn man den Antrag auf Erstellung eines Führerschein um den Punkt "Im Falle eines Falles: Organspende, ja oder nein?" erweitert?! (Insbesondere bei Motorradführerscheinen... *gg*)
Es ist daher illegitim, dieser fehlenden Auseinandersetzung die Bedeutung einer stillschweigenden Billigung beizumessen.Ich bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstehe, aber von Billigung habe ich eigentlich nicht geredet. Ich finde es bloß persönlich (!) verwerflich, sich mit einem so wichtigen Thema nicht auseinander zusetzen, würde es mir aber nie anmassen, jemanden zu verurteilen, der sich gegen eine Organspende entscheidet, selbst wenn ich das selber nicht nachvollziehen kann!
Im übrigen halte ich es für nicht statthaft, die fehlende Auseinandersetzung als sozial unwert zu brandmarken, da eine diesbezügliche Argumentation auf einer abwägenden Betrachtung des LEbens gründen müsste, die sich so nicht mit dem höherrangigen Schutz der Menschenwürde vereinbaren lässt.Da bin ich mir sicher: den Absatz verstehe ich nicht!
Es geht doch gar nicht um eine abwägende Betrachtung des Lebens, sondern viel mehr um eine Entscheidung, was nach Beendigung eben diesen passieren soll...

R.

@Faust
Danke für den Link.

luckyblue
10.03.2005, 20:40
Folgende Tanzpartner stehen sich gegenüber:
a) die Auseiandersetzungs-Unwilligen



b) die Auseinandersetzungs-Willigen in den Varianten:
alpha) "Spendier-Unwillige" und

betta) "Spendier-Willige".


Sowohl a) als auch b) haben ein Recht auf den Schutz ihres Standpunktes. Eine Widerspruchsregelung würde jedoch Gruppe b) begünstigen. Weil: Gruppe a) wird eine Aussage (in Form der Hinnahme der Spendenpflicht) unterstellt, derer sie sich eigentlich weder entäußert noch entäußern will, da sie von der negativen Freiheit Gebrauch macht, von der Wahlfreiheit der Widerspruchsregelung eben gerade keinen Gebrauch zu machen.


Kein Leben ist wertvoller als ein anderes, gleichgültig, ob es einer Organspende bedarf oder nicht, und unabhängig von der Geisteslage des Menschen. Die Widerspruchsregelung verwischt diesen Grundsatz mit der Benachteiligung der Gruppe a): Ein Widerspruch setzt eine Auseinandersetzung voraus, die Nicht-Auseinandersetzung (a)) wird der Auseinandersetzung mit Spendenbereitschaft (b)betta)) gleichgestellt, d. h. der Geisteslage der Gruppe a) wird nicht Rechnung getragen. Daraus resultiert eine Begünstigung des Lebens in Abhängigkeit von der sozial/politisch erwünschten Gemütslage (b)betta)). Dies ist eine apriori-Abwägung Leben gegen LEben. Eine Abwägung Leben gegen Leben ist aber auf der Grundlage der Verfassung nicht zu rechtfertigen, da die Verfassung der Menschenwürde einen höheren Rang einräumt als dem Leben selbst. (Abwägung Leben gegen Leben nur im übergesetzlichen Nostand möglich, der aber gerade gesetzlich nicht zu regeln ist --> daher übergesetzlich ist)

Unterstellt man aus der Notwendigkeit und der Möglichkeit der Organgspende heraus Gruppe a) sozial unwerte Motive, impliziert man den oben geschilderten Gedankengang, wägt also Leben gegen Leben ab.

Ich hoffe, das hilft ein wenig. Sauberer schaffe ich es heute nicht.:-blush

milz
10.03.2005, 22:09
Ich bin für die Widerspruchslösung.

1) Das würde vielen Menschen das Leben retten, welche ein vitales Interesse daran haben ein Organ zu bekommen. Demgegenüber steht die relativ kleine Einschränkung derer, die sich mit dem Thema nicht beschäftigen wollen durch eine Widerspruchslösung. Aber jetzt mal ernsthaft, letzteres ist eine Lappalie im Vgl. zu ersterem. Es ist wohl kaum zuviel verlangt irgendwo niederzulegen, dass man mit seinen Organen lieber begraben werden will. Da ist sicherlich keine intensive Auseinandersetzung notwendig, ein dokumentiertes "mag ich nicht" reicht doch schon. Analog zu anderen Gesetzen, wo Unwissen auch nicht vor Strafe oder sonstiger Benachteiligung schützt, muß man von mündigen Bürgern erwarten können Entscheidungen zu treffen.

2) Zudem gehe ich davon aus, dass die meisten Menschen im Krankheitsfalle eine Organspende annehmen würden, auch wenn sie sich als Gesunder nicht mit dem Thema befasst haben. Diesem generellen Anspruch an die "Solidargemeinschaft" muß auch ein Beitrag des Einzelnen gegenüberstehen und der Beitrag ist wie oben schon erwähnt sehr gering. Irgenwo "ich will nicht" aufschreiben und fertig.
Da sehe ich eine Parallele zur Sozialversicherung. Klar hätte ich als (zukünftiger) Arbeitnehmer lieber mehr netto und würde die Lohnnebenkosten gerne verdrängen und mancher würde vielleicht für mehr Lohn das Risiko in Kauf nehmen, aber eine Aufhebung Freiwilligkeit der Sozialversicherung nach dem amerikanischen Modell (? weiß das nur von der Krankenvers.) wäre wohl auch nicht besser, meiner pers. Meinung nach. Oder ist dass auch eine unrechtmäßige Beschneidung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen?

3) Das gegenwärtige Gesetz benachteiligt zudem massiv diejenigen, die sich die Mühe machen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, die sich selbst bereit erklären Organe zu spenden und einen Spenderausweis ausfüllen und den auch mit sich führen. Selbst betroffen können sie dann genauso auf der Warteliste verrecken, wie derjenige, den das Thema nicht interessiert hat, solange er gesund war. Ist das gerecht?

4) Selbst die Widerspruchslösung begünstigt noch die Verweigerer.

zotteltroll
10.03.2005, 22:12
(Insbesondere bei Motorradführerscheinen... *gg*)


:-keks :-???


Ich finde es bloß persönlich (!) verwerflich, sich mit einem so wichtigen Thema nicht auseinander zusetzen

Ich schlag dir mal ein kleines soziologisches Experiment vor: Setz dich in Provinz-Buslinie deiner Wahl und höre den Leuten zu, setz dich mit ihren "Problemen" auseinander und versuch dir ihren Horizont vor Augen zu führen.

luckyblue
10.03.2005, 23:08
Analog zu anderen Gesetzen, wo Unwissen auch nicht vor Strafe oder sonstiger Benachteiligung schützt, muß man von mündigen Bürgern erwarten können Entscheidungen zu treffen.


Die Sachverhalte sind doch gar nicht vergleichbar.


3) Das gegenwärtige Gesetz benachteiligt zudem massiv diejenigen, die sich die Mühe machen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, [...] Selbst betroffen können sie dann genauso auf der Warteliste verrecken, wie derjenige, den das Thema nicht interessiert hat, solange er gesund war. Ist das gerecht?

4) Selbst die Widerspruchslösung begünstigt noch die Verweigerer.
Um die tatsächliche Begünstigung (also Trans-OP) im Falle des Falles geht es (mir) hier aber erst mal gar nicht, sondern um die apriori-Verfügung des Staates über Leben und Körper des Menschen. Das sind totalitäre Auswüchse, die mir nicht gefallen. Die Einzigartigkeit des Individuums und die Bedeutung der Organspende als Akt der Nächstenliebe dürfen nicht aus dem Konstrukt des Utilitarismus und des Solidargedankens heraus der Verfügungsgewalt des Staates unterworfen werden. Es hat seine Gründe, warum der Staat aus den Belangen des Todes herausgehalten wird. Es hat seine Gründe, warum die Angehörigen für die Beerdigung ihrer Verstorbenen selbst aufkommen müssen. Und es hat einen guten Grund, warum das so bleiben muss: die Menschenwürde. Wenn die erste Amtshandlung nach Todesfeststellung in einer Erörterung des Für und Wider des Vorliegens eines Widerspruch besteht, dann geht es nicht mehr um die über den Tod hinaus wirkende Menschenwürde des Einzelnen, sondern um den gesellschaftlichen Benefit, der sich aus den sterblichen Resten seiner Existenz noch ziehen lässt. Wenn die Erschließung neuer Ressourcen im Angesicht des Todes mehr wiegt als die Respektierung der Totenruhe, dann geht es nicht mehr um die Menschenwürde, sondern um eine Versachlichung des Menschen auf seinen gesellschaftlichen Nutzwert und um eine Kommerzialisierung seines Leibes. Und wenn es nicht mehr um die Menschenwürde geht, ja, warum haben wir dann überhaupt einen Staat, und warum formulieren wir dann überhaupt Menschenrechte und eine Verfassung und beugen uns Gesetzen, die wir so nicht bräuchten, wenn es uns nicht um die Konsolidierung unserer Werte ginge?
Ich bin ja auch dafür, dass die Spendenbereitschaft beflügelt wird. Aber das darf und kann nur im Wege einer intensivierten Aufklärung praktiziert werden. Nicht in der staatlichen apriori-Verfügung über den Körper des Individuums vermöge einer Widerspruchslösung.:-meinung

Rugger
30.03.2005, 19:04
Internisten fordern: Nur Spendewillige sollen selbst Organe bekommen (http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,348930,00.html)
So neu ist der Gedanke ja nicht, aber trotzdem vielleicht mal eine Überlegung wert!

R.

Morgagni
30.03.2005, 20:10
Rugger war schneller, habs gerade bei n-tv (http://www.n-tv.de/353042.html) unter dem Titel "Fairer Tausch" gefunden.
Ist es das?

zotteltroll
30.03.2005, 22:57
Ich stell mir gerade vor, wie hoch die Wellen der Empörung schlagen würden, wenn man dieses Prinzip auf den Sozialstaat im Allgemeinen übertragen würde ... oh,oh ...