PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zwang zum Organspenden in den Niederlanden



Seiten : [1] 2

erzherzog
09.03.2005, 11:27
Gesetzesinitiative in den Niederlanden sieht nun vor, dass grundsätzlich jeder (Erwachsene) Organspender ist, solange er sich nicht dagegen erklärt.

Die Konservativen Parteien stehen dem noch ablehnend gegenüber, wohingegen in den anderen Parteien ein breiter Konsens vorherrscht.

Ich sehe hier einen vernünftigen Ansatz, um der doch weit verbreiteten Unwissenheit / Ignoranz im Volk ein wirksames Gesetz entgegen zu setzen.

In Deutschland wird so etwas niemals zustande kommen, ich sehe sie jetzt schon streitend bei Sabine Christiansen sitzen!

So werden die Wartelisten eben noch länger und tausende sterben weiterhin unnötig!

Eure Meinung:

el_Barto
09.03.2005, 12:20
Is das nich in Österreich, Spanie und Polen schon immer so? Hatten wir mal in Remed...alles wieder verdängt:-)
Heisst meiner Meinung nach ,,Wiederrufsregelung´´, während wir hier die ,,Erweiterte Zustimmung´´ haben.

zotteltroll
09.03.2005, 13:23
Gesetzesinitiative in den Niederlanden sieht nun vor, dass grundsätzlich jeder (Erwachsene) Organspender ist, solange er sich nicht dagegen erklärt. Und welcher Teil der Bevölkerung kann die Tragweite dessen ermessen bzw. hat das geistige Potential sich dagegen auszusprechen?



Die Konservativen Parteien stehen dem noch ablehnend gegenüber, wohingegen in den anderen Parteien ein breiter Konsens vorherrscht.


Wenn ich mir hier so Sachen wie "Einschränkung der Versammlungsfreiheit" usw. angucke, scheinen die "anderen Parteien" immer mehr zu den Mitteln restriktiverer Gesellschaftssysteme zu greifen.



Ich sehe hier einen vernünftigen Ansatz, um der doch weit verbreiteten Unwissenheit / Ignoranz im Volk ein wirksames Gesetz entgegen zu setzen.


Ich weiß nicht, wie man Unwissenheit und Ignoranz mit einem Gesetz bekämpfen kann. Die Diskussion über das Gesetz verfolgen eh nur gehobenere Gesellschaftsschichten, genauso, wie eben diese die eventuelle Verabschiedung wahrnehmen und sich bei Interesse dagegen aussprechen.



In Deutschland wird so etwas niemals zustande kommen,


... und das ist wahrscheinlich auch besser so. Du kannst Probleme nicht lösen, indem du einfach die Unwissenheit anderer in Kauf nimmst und ausnutzt.



So werden die Wartelisten eben noch länger und tausende sterben weiterhin unnötig!


Als Mensch habe ich trotzdem ein Recht auf meinen Körper, auch über den Tod hinaus. Meine eigene Einstellung zum Thema "Organspende" spielt dabei keine Rolle.

Jemine
09.03.2005, 13:33
Es muß ja vielleicht nicht gleich ein Gesetz erlassen werden, denn, wie Zotteltroll ja auch sagt, jeder sollte selbst bestimmen können, was nach dem Tode über seinen Körper passieren soll.

ABER: Ich bin der festen Überzeugung, dass über das Thema Organspende VIEL ZU WENIG aufgeklärt wird!
Dadurch halten sich bestimmt diese Vorstellungen, der Spender würde völlig ausgeweidet und was sonst noch werden. Klar, das ist ne Horrorvorstellung, die wohl die meisten davon abhält, sich einen solchen Ausweis zuzulegen. Denn wer will das schon?Wenn das mal in die Medien kommt, dann nur in solch grausigen Zusammenhängen wie kürzlich mit der Tollwut.
Blutspenden ist nicht so schlimm, da kann man zugucken und sich ein Bild von machen. Von Organspende jedoch nicht. Würde das anders werden, gäbe es bestimmt auch mehr Spender :-meinung

Faust601
09.03.2005, 14:01
Ich halte so eine Regelung prinzipiell auch für die bessere.
Die Selbstbestimmung des Einzelnen bleibt dadurch ja erhalten. Denn man kann doch halbwegs sicher sein, dass jeder, der wirklich gegen Organspende ist, sich schnellstens einen Ausweis oder was auch immer besorgen wird, um sich selbst auszuschließen.
Umgekehrt ist es aber leider nicht so selbstverständlich. Ich bin überzeugt, dass prinzipiell viel mehr Leute zu Organspende bereit wären, dass sie sich eben nur noch nie damit beschäftigt haben.
Und genau dem könnte dann gegengewirkt werden.
:-meinung

zotteltroll
09.03.2005, 14:25
Ich halte so eine Regelung prinzipiell auch für die bessere.
Die Selbstbestimmung des Einzelnen bleibt dadurch ja erhalten. Denn man kann doch halbwegs sicher sein, dass jeder, der wirklich gegen Organspende ist, sich schnellstens einen Ausweis oder was auch immer besorgen wird, um sich selbst auszuschließen.

Aus euch spricht so ein grenzenloser Optimismus, was eure 82 Mio. Mitbürger angeht :-))
Ich denke, dass niemand Organspender werden sollte, nur weil er nicht über die Möglichkeiten/das Wissen verfügt, sich explizit dagegen auszusprechen. Spricht man sich hingegen dafür aus, so kann man sowohl Aufklärung auf Seiten des Spenders vorraussetzen, als auch ethische und rechtliche Absicherung auf Seiten der Gesellschaft.

erzherzog
09.03.2005, 15:10
Weder Optimismus, noch Naivität sprechen aus mir.

Staatliche (Über-)Regualation ist sicher abzulehnen!

Die Chancen, dass sich, selbst durch eine solide Aufklärungskampagne, eine bedeutsame Änderung der Spendenbereitschaft erreicht werden kann, sind zu Recht als äußerst gering einzustufen!

Der Zwang, sich jedoch mit dem Thema auseinander zu setzen, kann hier Abhilfe schaffen. Vielleicht wird das Vorhaben in Holland doch noch falsch verstanden. Jeder muss sich zunächst zur Spendenbereitschaft bereit erklären, oder eben dagegen entscheiden.
Die getroffene Wahl ist nicht bindend und kann jederzeit revidiert werden. So sollen bspw. bei Verlängerung des Personalausweises, Passes, und bei anderen Behördengängen, engmaschig nachgefragt werden, ob die Spendenbereitschaft noch fortbesteht.

Zur Situation in der BRD: 8% der Deutschen besitzen einen Organspenderausweis und ca. 11500 Patienten benötigen dringend Transplantationen. Der demographische Trend ist zu beachten.

netfinder
09.03.2005, 15:27
gesetzlich geregeltes Ausweiden? interessant^^

Rugger
09.03.2005, 15:52
Der Zwang, sich jedoch mit dem Thema auseinander zu setzen, kann hier Abhilfe schaffen. Soweit ich informiert bin, gilt in Ö das Widerspruchsrecht und bei der Erteilung des Führerscheins muß sich jeder dazu äußern! Finde ich absolut gelungen, diese Regelung und plädiere dafür, diese auch in D einzuführen!

R.

zotteltroll
09.03.2005, 17:53
Soweit ich informiert bin, gilt in Ö das Widerspruchsrecht und bei der Erteilung des Führerscheins muß sich jeder dazu äußern!

Wie wird das dann im Falle eines Unfalls geregelt?
Personalien -> Blick in Kartei
oder
Mh, in Brieftasche findet sich kein Organspenderausweis, ab ins Krankenhaus

?

Faust601
09.03.2005, 18:25
Mh, in Brieftasche findet sich kein Organspenderausweis, ab ins Krankenhaus
Ich hoffe mal, ich hab ich da jetzt falsch verstanden. :-((
Ob ein Mensch als Organspender zur Verfügung stehen möchte oder nicht, hat ja wohl absolut nichts damit zu tun, wie (oder gar ob) er als Patient behandelt wird. Selbstverständlich wird jeder stets adäquat versorgt werden.
Die Frage Organspender oder nicht stellt sich erst, wenn alles zu spät ist.

luckyblue
09.03.2005, 18:40
Ich halte eine Widerspruchsregelung für wenig sinnvoll. Freiheitsrechte bestehen auch in der Alternative, von ihnen keinen Gebrauch zu machen. Die Widerspruchsregelung misst dem Schweigen eine Bedeutung in Form stillschweigender Billigung bei. Damit ist die Option der Wahl zwischen Freiheitsgebrauch und -Nichtgebrauch kastriert.

zotteltroll
09.03.2005, 19:09
Ich hoffe mal, ich hab ich da jetzt falsch verstanden. :-((


Du hast mich VÖLLIG missverstanden


Ob ein Mensch als Organspender zur Verfügung stehen möchte oder nicht, hat ja wohl absolut nichts damit zu tun, wie (oder gar ob) er als Patient behandelt wird. Selbstverständlich wird jeder stets adäquat versorgt werden.

Ich wollte damit eigentlich nur hinterfragen, wie es bei einem tödlichen Unfall geregelt wird, ob die Person in Frage kommt oder nicht. Muss eine positive Bestätigung vorliegen (Herr XY steht in Spenderkartei) oder reicht eine negative Bestätigung (Herr XY, hat keinen Organspenderausweis mit Widerspruch in der Tasche), um Organe zu entnehmen?

Faust601
09.03.2005, 19:13
Du hast mich VÖLLIG missverstanden
Sorry, aber der Satz verleitete ein wenig dazu. :-keks

Faust601
09.03.2005, 19:20
Ich habe mittlerweile auch die Antwort:

Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (KAKuG), § 62a:


(1) Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe oder Organteile zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der der Verstorbene oder, vor dessen Tod, sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Eine Erklärung liegt auch vor, wenn sie in dem beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen geführten Widerspruchsregister eingetragen ist. ...

Ich interpretiere das wie folgt: Prinzipiell reicht jede formlose Erklärung, dass man keine Organentnahme möchte. Gleichzeitig besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich zentral registrieren zu lassen. Ganz wie es einem beliebt.

luckyblue
09.03.2005, 20:20
Wo steht der Gesetzestext in dieser Fassung?

Faust601
10.03.2005, 08:38
Wo steht der Gesetzestext in dieser Fassung?
Hab ich beim Österreichischen Bundesintitut für Gesundheitswesen gefunden:
http://www.oebig.at/index.php?set_language=de&cccpage=arbeitsbereiche_detail1&set_z_arbeitsbereiche_ebene3=5

Rugger
10.03.2005, 12:53
Ich halte eine Widerspruchsregelung für wenig sinnvoll. Freiheitsrechte bestehen auch in der Alternative, von ihnen keinen Gebrauch zu machen. Die Widerspruchsregelung misst dem Schweigen eine Bedeutung in Form stillschweigender Billigung bei. Sorry, aber das sehe ich anders.
Bei der allergrößten Mehrheit stellt das Schweigen zum Thema beileibe keine "stillschweigende Billigung" dar, sondern ist vielmehr Ausdruck der nicht vorhandenen Auseinandersetzung mit dem Thema (ohne das jetzt belegen zu können). Manschmal brauchen die Menschen einfach einen Anstoss, sich mit einem Thema auseinander zu setzen, und ich finde, es spricht nichts dagegen, bei der Erteilung des Führerscheins eine Entscheidung zu "erzwingen". Alle, die sich unsicher sind, können ja auch weiterhin der Organspende widersprechen!

R.

luckyblue
10.03.2005, 18:44
... vielmehr Ausdruck der nicht vorhandenen Auseinandersetzung ...Richtig. Und eben dieser "negative Freiheitsgebrauch" genießt denselben Schutz wie der positive. Es ist daher illegitim, dieser fehlenden Auseinandersetzung die Bedeutung einer stillschweigenden Billigung beizumessen. So einfach ist das.
Im übrigen halte ich es für nicht statthaft, die fehlende Auseinandersetzung als sozial unwert zu brandmarken, da eine diesbezügliche Argumentation auf einer abwägenden Betrachtung des LEbens gründen müsste, die sich so nicht mit dem höherrangigen Schutz der Menschenwürde vereinbaren lässt.

@Faust
Danke für den Link.

Evil
10.03.2005, 18:57
Also, dieser "negative Freiheitsgebrauch" ist ja schon fast mit Ignoranz gleichzusetzen... ich bin ja eigentlich ein strikter Verfechter der persönlichen Freiheit, aber bei Dummheit oder Desinteresse sollte man denn doch mal Grenzen setzen.
:-meinung

Und sozial unwert ist ja nun nicht gleich, wenn man die Menschen zu einer Auseinandersetzung mit der Thematik zwingt. Dies erfordert natürlich umfassende Information, da geb ich Dir recht.