20.03.2002, 17:31
Vielleicht kann mir ja einer von Euch weiter helfen:
Frage 10 A (40 B):
Wieso sollte eine Verkürzung der Behandlungszeit die Hautreaktion vermindern? Wenn, dann verringert doch wohl nur eine Reduktion der Gesamtstrahlendosis die Hautreaktion, oder? Beim Einsatz der gleichen Gesamtdosis bei verkürzter Behandlungszeit müssten die Effekte doch eher zunehmen, da subletale Strahlenschäden nicht mehr behoben werden können. (Genau aus diesem Grund (unter anderen) fraktioniert man doch die Bestrahlung!
Im Examen 3/2001 (Frage 7.7) sind die Strahlenschäden an der Mundschleimhaut laut der richtigen Antwort "eine typische deterministische Strahlenwirkung". Im Kommentar steht dazu: "In den hohen Dosisbereichen werden ab bestimmten Schwellenwerten sogenannte deterministische Gewebeschäden beobachtet. (...) Dosen von 60 Gy (...) führen zur Schädigung von Haut und Schleimhäuten". Und 60 Gy sind ja wohl zweifelsohne ein hoher Dosisbereich, oder
Gruß,
Deodato
Frage 10 A (40 B):
Wieso sollte eine Verkürzung der Behandlungszeit die Hautreaktion vermindern? Wenn, dann verringert doch wohl nur eine Reduktion der Gesamtstrahlendosis die Hautreaktion, oder? Beim Einsatz der gleichen Gesamtdosis bei verkürzter Behandlungszeit müssten die Effekte doch eher zunehmen, da subletale Strahlenschäden nicht mehr behoben werden können. (Genau aus diesem Grund (unter anderen) fraktioniert man doch die Bestrahlung!
Im Examen 3/2001 (Frage 7.7) sind die Strahlenschäden an der Mundschleimhaut laut der richtigen Antwort "eine typische deterministische Strahlenwirkung". Im Kommentar steht dazu: "In den hohen Dosisbereichen werden ab bestimmten Schwellenwerten sogenannte deterministische Gewebeschäden beobachtet. (...) Dosen von 60 Gy (...) führen zur Schädigung von Haut und Schleimhäuten". Und 60 Gy sind ja wohl zweifelsohne ein hoher Dosisbereich, oder
Gruß,
Deodato