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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 1 A 116 / B 171 Transplantationsgesetz



Unregistriert
10.03.2005, 18:39
Ist es nicht verboten einem Nichtangehörigen ein Organ zu spenden? Das soll doch den Organhandel einschränken. Deshalb evtl. doch E ?

Froschkönig
10.03.2005, 18:42
Ist es nicht verboten einem Nichtangehörigen ein Organ zu spenden? Das soll doch den Organhandel einschränken. Deshalb evtl. doch E ?
Kenne die Frage nicht aber hört sich an, als ginge es um Lebendspenden. DIe sind soweit ich weiß in Deutschland nur unter Angehörigen oder bei menschen "mit großem persönlichen Bezug zum erkrankten" zulässig, somit ist es aber auch außerhalb der unmittelbaren Familie möglich.

Unregistriert
10.03.2005, 18:42
hab mal nen Bericht gesehen,wonach das geht!Manmuss nur darstellen können,dass keinerlei finazielle Interessen im Vordergrund stehen.

Aber überleg doch mal...wenn das IMPP zwei dooofe Antworten gibt,muss man die dümmere nehmen.
Und bei Zustand nach Rea...wie soll´n das gehen?Das schlägt kein Herz mehr,da ist nix frisch,da muss doch die ganze Logistik ertsmal anlaufen!!!

Das ist unmöglich!!

uronelle
10.03.2005, 18:45
Es geht nicht nur drum, dass es ne Rea war, sondern vielmehr dass in der ANtwort steht "unmittelbar" nach Rea, und laut Gesetz muss doch glaube ich der Hirntod für 24 h bestehen.

Froschkönig
10.03.2005, 18:49
und laut Gesetz muss doch glaube ich der Hirntod für 24 h bestehen.
Das trifft meines Wissens nur zu, wenn man den Hirntod ausschließlich über ein Nullinien EKG diagnsotizieren will. Man kann das aber auch über ein paar andere parameter machen....dann gehts schneller ;-) *glaub*

Aber an der formulierung "der Hirntod muß für 24h bestehen" kann man sich denken, daß der fehler da im detail steckt : Entweder jemand IST Hirntod, dann ändert sich das nicht mehr, auch nicth in 24, 48 oder 1000 Stunden oder er ist es nicht ;-)

Caja
10.03.2005, 18:49
Eben. Dieses "sofort" nach Rea war für mcih auch ausschlaggebend, diese Antwort anzukreuzen. Denn vor einer Transplantation muss immer noch der Hirntod diagnostiziert sein.

Froschkönig
10.03.2005, 18:51
Eben. Dieses "sofort" nach Rea war für mcih auch ausschlaggebend, diese Antwort anzukreuzen. Denn vor einer Transplantation muss immer noch der Hirntod diagnostiziert sein.
Kurze zwischenfrage: Gehts hier eigentlich um ne erfolgreiche oder erfolglose REA ?

Doc Hollywood
10.03.2005, 18:52
Böse Stimmen könnten sonst ja behaupten, man ginge bei der Rea nicht mehr gaaanz so aus sich heraus...

Habe mich auch für die Rea als Falschantwort entschieden.

:-angel

Froschkönig
10.03.2005, 18:58
Eben. Dieses "sofort" nach Rea war für mcih auch ausschlaggebend, diese Antwort anzukreuzen. Denn vor einer Transplantation muss immer noch der Hirntod diagnostiziert sein.
Ich hab mir die Frage grad mal rausgesucht (hab selber nicht mitgeschrieben):

Denke auch, daß D die gesuchte Antwort ist, aber nicht wegen der Hirntoddiagnostik ! Nach erfolgloser Reanimation ist man doch sowieso Tod ;-)

Der begründete Fehler liegt darin, daß man erstmal abklären muß, ob der/die Betreffende einer Organspende zugestimmt hätte ;-)

Neanderthal_Man
10.03.2005, 19:02
Ich bin mir auch sicher, dass es D ist.

Grund: Transplantationsgesetz (http://www.lebertransplantation.de/tpg.htm#a2)

Laut Transplantationsgesetz muss vor Organentnahme der hirntod nach den Richtlinen der ärztlichen kunst ect. festgestellt werden - und das ist "unmittelbar" nach der Reanimation sicher noch nicht geschehen.

Matthias03
10.03.2005, 19:05
denke auch, dass D richtig ist, zum einen wegen der fehlenden Hirntoddiagnostik zum anderen ist man nach erfolgloser Rea wohl endgültig Tod - da darf dann wohl auch nicht mehr transplantiert werden

Froschkönig
10.03.2005, 19:10
Ich bin mir auch sicher, dass es D ist.

Grund: Transplantationsgesetz (http://www.lebertransplantation.de/tpg.htm#a2)

Laut Transplantationsgesetz muss vor Organentnahme der hirntod nach den Richtlinen der ärztlichen kunst ect. festgestellt werden - und das ist "unmittelbar" nach der Reanimation sicher noch nicht geschehen.

Wie bereits gesagt: Es IST D, aber ich denke eher wegen der Abklärung der Spendebereitschaft, denn "der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms" sind ja wohl bei einem für irreversibel (Also erfolglos abgebrochene Rea) erklärten klinischen Tod zwangsläufig impliziert ;-)

Froschkönig
10.03.2005, 19:10
da darf dann wohl auch nicht mehr transplantiert werden
Falsch, die Nieren z.B. halten noch ein paar Stunden durch ;-)

Neanderthal_Man
10.03.2005, 19:16
So, D simmer uns ja einig. :-keks

Das Argument mit der Einwilligung passt deswegen nicht so gut, weil es ebenso auf Antwort A anwendbar wäre.

Im Endeffekt unterscheiden sich Kandidat A und Kandidat D nur dadurch, dass bei dem einen der Hirntod wie vorgeschreiben festgestellt wurde - deswegen sollte man das auch als Hauptargument verwenden.
Oder sich ein Ei drauf pellen und endlich Neuro-Bonuspunkte ins Kurzzeitgedächtniss kloppen *zusammenreiss*

Froschkönig
10.03.2005, 19:38
Das Argument mit der Einwilligung passt deswegen nicht so gut, weil es ebenso auf Antwort A anwendbar wäre.
Ich glaube, bei A wollten sie nur darauf hinaus, daß Ihr wißt, ob ne Leichenspende mit Hirntoddiagnsotik zulässig ist, aber ist ja auch egal, nachdem wir eh alle der Meinung sind, daß es D ist :-)



So, D simmer uns ja einig. :-keks Danke, aber ich hab das 2.te schon, ich brauch keinen Keks ;-)

Viel Glück für den Rest ! :-)

Unregistriert
10.03.2005, 20:22
Wenn man (vor einem Ethikausschuss, oder so ähnlich?) den besonderen Bezug und die innere Verbindung zu dem potenziellen Spender/Empfänger nachweisen kann, ist es OK.
Ich habe aber nicht lange nachgedacht. Bei dieser Steilvorlage... unmittelbar nach der Reanimation. tse, tse, tse :-)