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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krank bei der Schriftlichen. Mündliche?



Sumsar
11.03.2005, 20:11
Hallo.
Ich war leider bei der schriftlichen Prüfung krank. Weiß jemand, ob man dann zur Mündlichen gehen darf??
Bin dankbar über jeden Tip und Rat! :-)

netfinder
11.03.2005, 22:23
hast du dich rechtzeitig von der schriftlichen abgemeldet bzw. ein ärztliches Attest beigebracht?

Aber selbst wenn, dann macht eigentlich keinen sinn. Bringt einem doch nix, wenn man die Schriftliche nicht hat. Korrigiert mich, falls ich flasch liege

netfinder

VolkanikMan
11.03.2005, 23:17
also ersma besorg dir ein attest fürs schriftliche, damit dir nich ein versuch wegfällt. und zum mündlichen würd ich auf jedenfall gehn, wenn du meinst, dass du bestehen kannst. dann ahst du zumindest das schon mal abgehakt. das macht auf jedenfall sinn dahin zugehn.
gruß

eatpigsbarf
12.03.2005, 08:02
Wie schon gesagt wurde, musst Du wegen deiner Krankheit ein Attest einreichen. Hast Du das nicht gemacht, wird das schriftliche mit einer 6 gewertet, Du brauchst beim mdl. nicht zu erscheinen (da Du die schrftl. 6 ja nicht ausgleichen kannst) und einer Deiner 3 Examensversuche ist verfallen.

Wenn Du jetzt das Attest eingereicht hast, musst Du zur mdl. Pruefung gehen, sie ablegen und im Sommer musst Du dann nur noch den schriftl. Teil machen, da die Note deiner mdl. Pruefung von jetzt bestehen bleibt. Einfach der mdl. wegbleiben, nur weil Du zur schrftl. krank warst und ein Attest eingereicht hast dafuer, geht ncht, dann gibt's fuer die mdl. eine 6! Und auch dann waere Versuch 1 der 3 moegl. Examensversuche futsch.

Sumsar
12.03.2005, 09:06
Hey, vielen Dank für eure Antworten! :-)
Ich war am Dienstag beim Amtsarzt und habe das Attest beim LPA eingereicht. Ich erfahre aber erst nächste Woche, ob ich zur Mündlichen gehen darf/ muß/ soll....
Ich wollte eigentlich gerne zur Mündlichen hingehen. Was weg ist, ist weg. Dann bräuchte ich im August "nur" noch das Schriftliche mitmachen.
Allerdings habe ich jetzt erfahren, daß ich Biochemie bei einem wirklichen krassen Prof habe. Wenn ich sowieso erst im August das Physikum hinter mich bringen kann, würde ich lieber das Mündliche auch erst im August machen.
Aber gibt es denn keine klare Regel, ob man muß, soll oder darf?? Der Mann beim LPA hat sich so ausgedrückt, als ob das völlig willkürlich entschieden wird...

:-nix

eatpigsbarf
12.03.2005, 12:09
Soweit ich weiss, geht das nicht ganz so willkuerlich (jedenfalls nicht hier in Nds., wo das LPA schon extrem zuvorkommend ist). Denn Du hast Dich ja regulaer zur kompletten Pruefung angemeldet und Deine Anmeldung auch nicht vor Pruefungsbeginn zurueckgezogen. Und daher gilt die Anmeldung und bei staatlichen Examen geht das nicht nach dem Motto (klingt bloede, mein ich auch nicht so drastisch) "ne, Pruefer passt mir nicht, also geh' ich nicht hin". Denn a) kannst Du bei der naechsten Auslosung im Sommer fuer die mdl. wieder Pruefer bekommen, die Dir nicht passen (denn es wird ja wieder ausgelost) und b) bist du fuer alles angemeldet und hast das nicht rueckgaengig gemacht.
Insofern kann es Dir gut passieren, dass Du, wenn Du nicht schon wieder ein Attest einreichst, zur mdl. Pruefung musst.
Und aus meiner Erfahrung wuerde ich Dir raten, in den sauren Apfel zu beissen, weil Du ja nie weisst, was alles passieren kann (in solchen Situationen immer vom negativsten ausgehen, was deine Plaene ruinieren kann). Und da Du ja deine Faecherkombination zu wissen scheinst, leg los mit dem Lernen, wenn Du jetzt sowieso nicht weisst, was das LPA sagt. Und dann viel Glueck fuer die muendliche!