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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 4 A 45 / B 14 Einschlafstörung



Unregistriert
15.03.2005, 14:28
Hallo!!! Ich hätte da mal ein Problem... Bei den Ergebnissen wird "D" (Lormetazepam) als richtig angegeben - bin allerdings der Meinung, daß "C" (Diphenhydramin) auch nicht so wirklich falsch ist. Zumindest wurde MIR das bei Einschlafproblemen von meinem Hausarzt in Form von "Vivinox" (50mg/d) empfohlen... Und nu bin ich verwirrt.

Erklärt mir mal bitte jemand meinen Fehler

drsigmastar
15.03.2005, 14:34
also ich kenn mich mit schlafstörungen auch einigermassen aus und bin der meinung in dem fall zunächst einmal das "harmlosere" medikament zu geben. schliesslich besteht beim benzodiazepin auch die gefahr der abhängigkeit.

Unregistriert
15.03.2005, 14:36
guter aspekt, auch da lormetazepam ja abhängig macht, und der stress im job ev noch länger anhält. vielleicht sollte man da was geben was man auch wieder problemlos absetzen kann.

die aussage kurzfristig vom impp halt ich für verwirrend, aber das kennen wir ja

Unregistriert
15.03.2005, 14:38
da schreibt man noch und wenn man dann wieder guckt steht plötzlich die antwort schon da. :-)

Unregistriert
15.03.2005, 14:41
ich bin da für B, denn erstens beginnt man ja nicht gleich mit einem Benzo und zweitens klingen die Schlafstörungen so ein bißchen nach depressiv durch den Personalabbau, wieso sonst die ganze Vorgeschichte? ich finde für so einen Fall wäre B richtig, um den Patienten wieder ein bißchen zu normalisieren

Unregistriert
15.03.2005, 14:51
Hab auch C - Diphenhydramin. Das ist wohl das beste kurzfristig, außerdem ohne Rezept.

Unregistriert
15.03.2005, 14:56
habe während meines allgemeinarztpraxis seminar gelernt, dass man durchaus benzo für kurzfristige probleme ca. 1-2 wochen verschreibt.

Unregistriert
15.03.2005, 15:07
Hab mich auch für B entschieden. Aber die Wege des IMPP sind unergründbar!

Unregistriert
15.03.2005, 16:24
also lormetazepam eignet sich besonders zur KURZzeittherapie von EINschlafstörungen, demnach ist D eigentlich schon richtig.

allerdings trifft das gleiche eigentlich auch für C zu.

vielleicht will das IMPP mal wieder auf die nur kurzfristige gabe der benzos hinaus. aber eigentlich eine arschige frage.

Unregistriert
15.03.2005, 16:26
es gibt einige altfragen, wo die gabe von diphenhydramin durch "nicht bestimmungsgemässem" gebrauch wg. fehlender verschreibungspflicht gekennzeichnet sein soll...

Unregistriert
15.03.2005, 16:27
Nur mal so...
Man kann auch Melperon zum Schlafengehen nehmen (verschreiben gute Psychiater gerne...)
Ist noch ein eher sanftes Neuroleptikum und distanziert den Patienten ja auch ein wenig von seinen Problemen...

Unregistriert
15.03.2005, 16:29
ich glaube das impp will lometazepam u.a. wegen der anxiolytischen wirkung. der fragentext klingt etwas psychomässig.

Unregistriert
15.03.2005, 18:46
Es gab mal ne Altfrage, da wurde Melperon gegeben ... ich hoffe ich erinnere mich richtig. Deshalb habe ich E angekreuzt. :-(

Unregistriert
16.03.2005, 21:09
Hallo,

habe zu dieser Frage in keinem meiner Bücher was eindeutiges gefunden? Wißt Ihr ein Buch mit Empfehlung für das eine oder andere?

Danke Jojo

Unregistriert
17.03.2005, 10:04
ich glaube es geht dem impp um die gesicherten indikationen bzw. offiziellen zulassungen für ein medikament. diphenhydramin ist nicht offiziell als mittel gegen einschlafstörungen zugelassen sondern als antiemetikum bzw. antihistaminikum. melperon hat auch keine offizielle zulassung gegen einschlafstörungen - hier ist wieder ein typischer fall wo die gängige praxis gegen offizielle richtlinien steht. hab leider auch B genommen.