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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 4 A 73 / B 61 Arbeitssicherheitsgesetz



Unregistriert
15.03.2005, 13:37
Hallo Medilearn,

ihr habt A, aber ich glaube das Antwort D eher zu trifft, weil der Betriebsarzt Einstellungsuntersuchungen vornimmt und den ARBEITGEBER, nicht den ARBEITNEHMER arbeitsmedizinisch berät, wie es bei A beschrieben wird.

brunhilde
15.03.2005, 13:39
sehe ich genauso

brunhilde
15.03.2005, 14:03
was meint ihr denn hierzu ???

Unregistriert
15.03.2005, 14:16
Hab ich auch mal so gelernt und deshalb D genommen.

Unregistriert
15.03.2005, 14:41
Dachte ich auch. Ist wohl wieder eine spitzfindige IMPP-Formulierung. Aber der Betriebsarzt macht Einstellungsuntersuchungen. Ändern?

KrasserChecker
15.03.2005, 14:47
Habe auch D genommen, A ist aber (auch?) richtig:
(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie haben insbesondere
....
2. die Arbeitnehmer zu untersuchen, arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zu beraten sowie die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten,

..bla,bla,bla...
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/asig/)

Unregistriert
15.03.2005, 15:00
aus dem zitat sieht man, dass A schonmal falsch ist, es soll nämlich explizit (!) der arbeitgeber beraten werden, in der Frage steht arbeitnehmner!!.

D gehört zu den Aufgaben, dass steht da auch explizit drinne, heisst ja nicht, dass sie es machen müssen, sondern nur generell diese aufgabe haben.

Also D!

KrasserChecker
15.03.2005, 15:24
Das sehe ich mal anders.
Im Zitat steht eindeutig: Er hat die ArbeitNEHMER u.a. arbeitsmedizinisch zu beraten. (Satz 2).
Wenn er auch Einstellungsuntersuchungen vornimmt (was ich gar nicht bestreiten will), muß die Frage rausgenommen werden. Bloß steht Antwort A im exakten Wortlaut in dem blöden Gesetz...

el_Barto
15.03.2005, 15:31
Naja, aber es steht da in der Antwort, dass er die ,,Einstellungsuntersuchung´´ vorzunehmen hat (nich ,,den Arbeitnehmer untersuchen´´--das soll er bestimmt, dazu isser ja da)

Die ,,Einstellungsuntersuchung´´ kann jedoch nicht nur vom Betriebsarzt gemacht werden, sondern auch vom Vertrauensarzt oder Amtsarzt und wenns dem Betriebsleiter so passt theoretisch auch von irgendeinem Niedergelassenen... Die Einstellungsuntersuchung ist nicht wirklich Gegenstand des Arbeitsicherheitsgesetzes §3

http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf00134.html


Davon abgesehen hat KrasserCkecker natürlich recht: Im zweiten Satz steht EINDEUTIG, dass er den ArbeiteNEHMER eben nicht nur zu untersuchen/erfassen/blabla, sondern zudem AUCH zu beraten hat


Ich weiss nicht, ob mich dieses Wissen zu einem Besseren Arzt macht...

FataMorgana
15.03.2005, 19:27
Noch ein Beitrag in IMPP-Logik: Wäre es möglich, dass der Betriebsarzt zwar Einstellungsuntersuchungen vornimmt, dies aber im Arbeitssicherheitsgesetz nicht explizit angeführt wird? Kann es dort nirgends finden (s. Link oben).

A hingegen ist in jedem Fall richtig!