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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 4 A14 / B 39 Masern



Unregistriert
15.03.2005, 14:00
habe mir gerade das aktuelle Infektionsschutzgesetz angeschaut - keine der genannten krankheiten müssen auch bei krankheitsverdacht gemeldet werden. masern muß nur bei tod gemeldet werden in der frage steht aber: krankheitsverdacht, erkrankung und tod!!! deswegen muß diese frage aus der wertung genommen werden. es gab auch schonmal eine ähnliche altfrage dazu. jedenfalls masern nur bei TOD !!!

psycho1899
15.03.2005, 14:22
Lt. Infektionsschutzgesetz ist der Krankheitsverdacht auf Masern meldepflichtig

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ifsg/index.html (auf Abschnitt 3, Meldewesen und dann meldepflichtige Krankheiten gehen).

Hat sich wohl seit Drucklegung diverser schwarzer Reihen und des Exaplans geändert

FataMorgana
15.03.2005, 14:53
psycho1899 hat wieder Recht.