Unregistriert
15.03.2005, 16:45
Seit wann darf ein Dr. med. einen Patienten zu einem Dr. med. dent. ÜBERWEISEN???
Habe nämlich auch noch ewig hin und her überlegt zwischen Antwort C und E. Aber nachdem man als fleißiger gesundheitsbewusster Mensch immer schön brav zu jeder Vorsorgeuntersuchung geht, darf man sowohl beim Hausarzt für den Check-Up 35 oder den Papanicolaou 10 Euro zahlen und gleich darauf im Rahmen der Generalüberholung beim Zahnarzt auch nochmal. Ich weiß, ich weiß - eine Vorsorgeuntersuchung kostet nix. In der Praxis heißt es dann aber immer: "Wenn sie nicht die Praxisgebühr zahlen, dürfen wir nur das allernotwendigste machen und auf keine weiterführenden Fragen antworten."
Aber auch ohne Vorsorge hat meines Erachtens ein Arzt noch nie eine Überweisung zum Zahnarzt gedruckt oder umgekehrt.
Was meint Ihr dazu?
Gruß, Bournac
Habe nämlich auch noch ewig hin und her überlegt zwischen Antwort C und E. Aber nachdem man als fleißiger gesundheitsbewusster Mensch immer schön brav zu jeder Vorsorgeuntersuchung geht, darf man sowohl beim Hausarzt für den Check-Up 35 oder den Papanicolaou 10 Euro zahlen und gleich darauf im Rahmen der Generalüberholung beim Zahnarzt auch nochmal. Ich weiß, ich weiß - eine Vorsorgeuntersuchung kostet nix. In der Praxis heißt es dann aber immer: "Wenn sie nicht die Praxisgebühr zahlen, dürfen wir nur das allernotwendigste machen und auf keine weiterführenden Fragen antworten."
Aber auch ohne Vorsorge hat meines Erachtens ein Arzt noch nie eine Überweisung zum Zahnarzt gedruckt oder umgekehrt.
Was meint Ihr dazu?
Gruß, Bournac