sleuth
17.03.2005, 11:51
Es ist immer noch nicht ganz klar, wie das aussehen wird für die Leute die jetzt Physikum geschrieben haben und Hammerexamen schreiben werden. Ist für uns auch die Physikumsnote 1/3 der Endnote?
Ich habe die neue AO eben gelesen. Es ist nur klar für die , die das Physikum bis Herbst 2003 geschrieben haben, für uns steht gar nichts klar.
Nach MediLearn link: http://www.approbationsordnung.de/AO/faq.html
"Die Endnote des Medizinstudiums nach neuer AO setzt sich zusammen aus 1/3 1. Ärztliche Prüfung und 2/3 2. Ärztliche Prüfung. Wie die Berechnung mit gemischter AO (altes Physikum & neues Abschlussexamen) aussieht, ist der neuen AO nicht zu entnehmen."
Also, auch nicht klar. Die neue AO sagt einfach:
"§ 43
Abweichende Regelungen für die Prüfungen
(1) Studierende nach § 42, die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, legen diese bis zum 30. April 2006 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1987 (BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), ab. Für das weitere Studium nach Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung gelten die Vorschriften dieser Verordnung."
Für mich bedeutet der letzte Staz nichts anders als, dass diese Regelung (Physikum 1/3) auch für uns gilt.
Wer kennt sich da wirklich aus?
Ich habe die neue AO eben gelesen. Es ist nur klar für die , die das Physikum bis Herbst 2003 geschrieben haben, für uns steht gar nichts klar.
Nach MediLearn link: http://www.approbationsordnung.de/AO/faq.html
"Die Endnote des Medizinstudiums nach neuer AO setzt sich zusammen aus 1/3 1. Ärztliche Prüfung und 2/3 2. Ärztliche Prüfung. Wie die Berechnung mit gemischter AO (altes Physikum & neues Abschlussexamen) aussieht, ist der neuen AO nicht zu entnehmen."
Also, auch nicht klar. Die neue AO sagt einfach:
"§ 43
Abweichende Regelungen für die Prüfungen
(1) Studierende nach § 42, die am 1. Oktober 2003 die Ärztliche Vorprüfung noch nicht bestanden haben, legen diese bis zum 30. April 2006 nach der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1987 (BGBl. I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467), ab. Für das weitere Studium nach Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung gelten die Vorschriften dieser Verordnung."
Für mich bedeutet der letzte Staz nichts anders als, dass diese Regelung (Physikum 1/3) auch für uns gilt.
Wer kennt sich da wirklich aus?