Melon_Man
24.03.2005, 16:52
Thieme hatt ja gerade eine neue schwarze Reihe herausgebracht, bei der sie groß mit den klinischen Bezügen werben, aber auf der IMPP-Homepage hab ich folgendes gefunden,klingt für mich eher nach marginalen Änderungen. Meint ihr eine alte schwarze tuts auch noch?
"Der in der Approbationsordnung für Ärzte festgelegte „Prüfungsstoff für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ ist im Vergleich zu bisher in der Formulierung medizinnäher, betont das „Zusammenwirken der Systeme“ und unterstreicht die Bezüge zur Klinik. Der Klinikbezug kam bisher beispielsweise in den Formulierungen „Propädeutik der Pathophysiologie“ und „Propädeutik der Pathobiochemie“ nur unvollkommen zum Ausdruck. Im neuen Stoffkatalog der Approbationsordnung wird er dagegen gleich im ersten Absatz herausgestellt: „Die Prüfungen schließen Aspekte ein, die die Verknüpfung dieses Grundlagenwissens mit klinischen Anteilen sichern, ...“. Der IMPP-Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil der Ärztlichen Vorprüfung in der 4. Aufl. vom Januar 2001 wurde schon (in Kenntnis des Entwurfs der ÄAppO) ganz gezielt für eine harmonische Anbindung der Prüfungen konzipiert. Der IMPP-GK für den schriftlichen Teil des neuen Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung unterscheidet sich daher nur in wenigen Punkten.
Der Anteil von Prüfungsaufgaben mit explizitem Klinikbezug, der die Bedeutung der geforderten Kenntnisse illustriert und sie assoziativ einbettet, wird in Anlehnung an § 22 Abs. 3 der Approbationsordnung weiter zunehmen. Auch sollen vermehrt Aufgaben gestellt werden, die gezielt das Lösen eines medizinisch relevanten Problems erfordern und so vermehrt die Fähigkeit zur Umsetzung gelernter Kenntnisse sichtbar machen.
Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird gegenüber dem der bisherigen Ärztlichen Vorprüfung nichts grundsätzlich Neues bringen. Die neue Approbationsordnung für Ärzte unterstützt jedoch die Weiterentwicklung der Prüfungen in den grundlagenwissenschaftlichen Fächern, die vom IMPP bereits vor einigen Jahren in dieser Richtung initiiert wurde."
"Der in der Approbationsordnung für Ärzte festgelegte „Prüfungsstoff für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung“ ist im Vergleich zu bisher in der Formulierung medizinnäher, betont das „Zusammenwirken der Systeme“ und unterstreicht die Bezüge zur Klinik. Der Klinikbezug kam bisher beispielsweise in den Formulierungen „Propädeutik der Pathophysiologie“ und „Propädeutik der Pathobiochemie“ nur unvollkommen zum Ausdruck. Im neuen Stoffkatalog der Approbationsordnung wird er dagegen gleich im ersten Absatz herausgestellt: „Die Prüfungen schließen Aspekte ein, die die Verknüpfung dieses Grundlagenwissens mit klinischen Anteilen sichern, ...“. Der IMPP-Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil der Ärztlichen Vorprüfung in der 4. Aufl. vom Januar 2001 wurde schon (in Kenntnis des Entwurfs der ÄAppO) ganz gezielt für eine harmonische Anbindung der Prüfungen konzipiert. Der IMPP-GK für den schriftlichen Teil des neuen Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung unterscheidet sich daher nur in wenigen Punkten.
Der Anteil von Prüfungsaufgaben mit explizitem Klinikbezug, der die Bedeutung der geforderten Kenntnisse illustriert und sie assoziativ einbettet, wird in Anlehnung an § 22 Abs. 3 der Approbationsordnung weiter zunehmen. Auch sollen vermehrt Aufgaben gestellt werden, die gezielt das Lösen eines medizinisch relevanten Problems erfordern und so vermehrt die Fähigkeit zur Umsetzung gelernter Kenntnisse sichtbar machen.
Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung wird gegenüber dem der bisherigen Ärztlichen Vorprüfung nichts grundsätzlich Neues bringen. Die neue Approbationsordnung für Ärzte unterstützt jedoch die Weiterentwicklung der Prüfungen in den grundlagenwissenschaftlichen Fächern, die vom IMPP bereits vor einigen Jahren in dieser Richtung initiiert wurde."