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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erneute Auswahl nach Dienst?



MilleMa
30.03.2005, 20:03
Hi,

ich habe mich zum Sommersemester 2005 für einen Studienplatz beworben. Dabei erhielt ich von der ZVS eine Ablehnung, wurde jedoch für ein Auswahlgespräch der Universität Gießen zugewiesen.
Ich nahm an diesem Auswahlgespräch teil und erhielt schließlich die Zulassung für das fach Medizin. Da ich zur Zeit jedoch ein freiwilliges soziales Jahr ableiste, ist es mir nicht möglich das Studium zum Sommersemester 2005 anzutreten.
Nun meine Frage: Wenn ich das Studium zum Sommersemester nicht antrete, mich jedoch für das Wintersemester 2005 wieder bewerbe, habe ich dann Anspruch auf erneute Auswahl? Bedeutet dies dann, dass ich zum Wintersemester einen Studienplatz im Fach Medizin SICHER habe?

Vielen Dank für ihre Antwort!

Dr. Pschy
30.03.2005, 20:40
Das ist korrekt. Auf dem Bewerbungsbogen fuer das Wintersemester einfach an der notwendigen Stelle anmerken, dass man bereits eine Zulassung hatte, diese aber aufgrund des Dienstes (da zaehlt auch das FSJ mit rein) nicht antreten konnte, und schon hat man seinen Studienplatz wieder.

Achtung: Dies gilt nicht fuer den Studienort. Es ist moeglich, dass eine andere Uni zugewiesen wird.

Nobby
30.03.2005, 20:40
Äh, kurz und knapp:
JA!
Das steht aber auch genau so im ZVS-Heft.... :-lesen

MilleMa
30.03.2005, 20:49
Von der ZVS habe ich heute folgende e-Mail bekommen, nachdem ich auch noch mal nachgefragt hatte:

wer im bisherigen AdH (Auswahlverfahren der Hochschulen) Verfahren zugelassen wurde, kann die bevorzugte
Zulassung im neuen Vergabeverfahren auch nur in der AdH-Quote geltend
machen. Der Ort der früheren Zulassung muß in 1. Ortspräferenz genannt
werden. Diese Hochschule läßt dann den Bewerber in ihrem Auswahlverfahren
vorab erneut zu ( § 19 Abs.2 Satz2 VergabeVO ).

Deshalb auch meine Frage von oben! Dieser Text sagt doch, dass ich zwar einen Studienplatz wieder bekomme, jedoch nur in dem Ort, für den die Zulassung für das SS 2005 gilt!?

Nobby
30.03.2005, 20:57
gut, wenn die das so schreiben, dann wird das wohl auch so sein.
Ich kenne nur die alte Regelung, da hattest du den PLATZ sicher, und konntest wenn du wolltest nen Antrag auf bevorzugte Zulassung (oder wie auch immer das hieß) an dem Ort stellen, wo du vorher den Platz bekommen hast.
Aber diese Regel scheint dann ja veraltet zu sein!

MilleMa
30.03.2005, 21:48
Ich will ja nicht nerven :-)
Aber das heißt ja,dass ich den Platz ssicher habe oder?:

Diese Hochschule läßt dann den Bewerber in ihrem Auswahlverfahren
vorab erneut zu ( § 19 Abs.2 Satz2 VergabeVO ).

Dr. Pschy
30.03.2005, 22:06
Da JEDE Uni ein Auswahlverfahren durchfuehrt, hast du deinen Platz in Giessen sicher, wenn du das im Bewerbungsantrag fuers Wintersemester geltend machst und Giessen auf Platz 1 fuehrst. Herzlichen Glueckwunsch!

Achja, diese Regelung les ich auch grad zum 1. Mal. Aber wie bereits sehr oft erwaehnt, im Herbst aendert sich vieles, sehr vieles...

mitzekotze
03.04.2005, 16:39
hi

also mir geht es genauso aba mir wurde gesagt das man diesen antrag auf bevorzugte behandlung stellen kann aba auch an jede andere uni kommen kann (was ich auch sehr gut finde)

da wäre eine genauere anfrage wohl nochmal sinnvoll

cu
mitze

THawk
03.04.2005, 17:42
@mitzekotze:

Das hängt damit zusammen wie du deinen Studienplatz damals bekommen hast: Nicht übers Hochschulverfahren -> Platz ist sicher, Ort wird erneut nach den alten Regeln ermittelt (kannst also auch nen anderen Ort als Erstwunsch angeben; für den Ort aus dem ersten Verfahren hast du aber u.U. ein besseres Sozialkriterium, ich glaube dann 4). Hochschulverfahren -> wie oben steht. Ich versteh es so, dass du deinen Platz an der entsprechenden Hochschule sicher hast. Der kommt dann letztendlich aus deren Auswahlquote, aber das kann dir ja ganz egal sein.