Sebastian1
01.04.2005, 09:34
Wer denkt sich eigentlich so etwas aus, wenn nachgewiesenermassen jetzt schon nur ein geringer Anteil der chronischen Schmerzpatienten eine adäquate Versorgung erhält? Und warum die Begrenzung der Fallzahl?
Neuer Vergütungsmaßstab für Ärzte bedroht Schmerztherapie
Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter erheblichen Schmerzen. Viele von ihnen werden vom 1. April an mit weniger Therapiemöglichkeiten rechnen müssen. Der Grund dafür liegt in dem neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab "EBM 2000 plus", der an diesem Tag in Kraft tritt. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen Ärzte abrechnen dürfen und welche Qualifikation und Ausstattung sie vorweisen müssen. In diesem Katalog sind nunmehr auch die Schmerztherapeuten vertreten. Das wird von den meisten auch grundsätzlich begrüßt. Heftige Kritik üben viele jedoch an zahlreichen Inhalten des Verzeichnisses, insbesondere an den vergleichsweise geringen Vergütungssätzen, die Schmerztherapeuten im Vergleich zu anderen Ärzten zugestanden werden. So darf zum Beispiel ein Schmerzarzt nur 235 Leistungspunkte für ein zehnminütiges Gespräch abrechnen, während ein Psychiater dafür 435 Punkte geltend machen darf. Zugleich ist die Fallzahl für die Behandlung von Schmerzleiden auf 300 begrenzt. Für Schmerztherapeuten und -zentren hat das wirtschaftliche Folgen. Eine Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie rechnet damit, dass zahlreiche Praxen in den nächsten Monaten schließen oder sich auf andere medizinische Gebiete umorientieren müssen, weil ihnen nicht mehr genügend Geld zur Verfügung steht. Die Leidtragenden könnten am Ende die Schmerzpatienten sein.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die maßgeblich an der Entwicklung des "EBM 2000 plus" beteiligt war, hat zwar ein Entgegenkommen signalisiert, will jedoch erst einige Quartale abwarten. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Thüringen nimmt die Bedenken der Schmerztherapeuten und -patienten ernst und versucht vorerst einen Mittelweg. So will man im Freistaat die Richtlinie des Bundesverbandes in diesem Bereich nicht vollständig umsetzen, sondern ein Quartal lang weitgehend mit der alten Regelung weiterarbeiten. Sie beruht auf so genannten Schmerztherapievereinbarungen, die zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen abgeschlossen wurden. Der Nachteil liegt hier jedoch daran, dass sich nicht alle Krankenversicherungen daran beteiligen. Einen ähnlichen Weg wird wahrscheinlich auch die KV Sachsen einschlagen. Ein Sprecher der KV Sachsen-Anhalt kündigte an, den "EBM 2000 Plus" anzuwenden, bei Versorgungsproblemen aber in Einzelfällen Sonderregelungen zu treffen.
Quelle: mdr.de, http://www.mdr.de/ratgeber/neuab2005/1888230.html
Muss ich das verstehen? :-???
Neuer Vergütungsmaßstab für Ärzte bedroht Schmerztherapie
Rund 15 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter erheblichen Schmerzen. Viele von ihnen werden vom 1. April an mit weniger Therapiemöglichkeiten rechnen müssen. Der Grund dafür liegt in dem neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstab "EBM 2000 plus", der an diesem Tag in Kraft tritt. Er legt unter anderem fest, welche Leistungen Ärzte abrechnen dürfen und welche Qualifikation und Ausstattung sie vorweisen müssen. In diesem Katalog sind nunmehr auch die Schmerztherapeuten vertreten. Das wird von den meisten auch grundsätzlich begrüßt. Heftige Kritik üben viele jedoch an zahlreichen Inhalten des Verzeichnisses, insbesondere an den vergleichsweise geringen Vergütungssätzen, die Schmerztherapeuten im Vergleich zu anderen Ärzten zugestanden werden. So darf zum Beispiel ein Schmerzarzt nur 235 Leistungspunkte für ein zehnminütiges Gespräch abrechnen, während ein Psychiater dafür 435 Punkte geltend machen darf. Zugleich ist die Fallzahl für die Behandlung von Schmerzleiden auf 300 begrenzt. Für Schmerztherapeuten und -zentren hat das wirtschaftliche Folgen. Eine Sprecherin der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie rechnet damit, dass zahlreiche Praxen in den nächsten Monaten schließen oder sich auf andere medizinische Gebiete umorientieren müssen, weil ihnen nicht mehr genügend Geld zur Verfügung steht. Die Leidtragenden könnten am Ende die Schmerzpatienten sein.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die maßgeblich an der Entwicklung des "EBM 2000 plus" beteiligt war, hat zwar ein Entgegenkommen signalisiert, will jedoch erst einige Quartale abwarten. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Thüringen nimmt die Bedenken der Schmerztherapeuten und -patienten ernst und versucht vorerst einen Mittelweg. So will man im Freistaat die Richtlinie des Bundesverbandes in diesem Bereich nicht vollständig umsetzen, sondern ein Quartal lang weitgehend mit der alten Regelung weiterarbeiten. Sie beruht auf so genannten Schmerztherapievereinbarungen, die zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen abgeschlossen wurden. Der Nachteil liegt hier jedoch daran, dass sich nicht alle Krankenversicherungen daran beteiligen. Einen ähnlichen Weg wird wahrscheinlich auch die KV Sachsen einschlagen. Ein Sprecher der KV Sachsen-Anhalt kündigte an, den "EBM 2000 Plus" anzuwenden, bei Versorgungsproblemen aber in Einzelfällen Sonderregelungen zu treffen.
Quelle: mdr.de, http://www.mdr.de/ratgeber/neuab2005/1888230.html
Muss ich das verstehen? :-???