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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benefit einer Mitgliedschaft in Ärztekammer?



Radiofreak
02.04.2005, 16:15
Hallo!

Wie so einige von Euch stehe auch ich kurz vor dem 3. Stex und sehe mich mit einer Reihe von bürokratischen Akten konfrontiert, die mich gerade ein wenig überfordern... Entschuldigt schon einmal im Voraus, falls meine Fragen banal klingen sollten, aber ich habe echt keine Ahnung....

Also, wie z.B. die Niere werde auch ich meine Assizeit in der Schweiz starten. Aus einem anderen Posting habe ich schon entnommen, dass man sich auf jedem Fall bei einer Ärztekammer schon mal Aktenkundig gemacht haben sollte. Da ich meinen Hauptwohnsitz in D behalte, ist das auch kein Problem. Nun aber mal eine ganz blöde Frage: was habe ich davon, Mitglied in der Ärztekammer zu sein? Ist es nur, damit man auf der sicheren Seite ist, was die Anerkennung von Auslandstätigkeiten angeht oder was steckt da sonst noch hinter? Und wie läuft das mit der Anmeldung, geht man da einfach hin und zeigt seinen Ausweis + Approbation?

Freue mich auf Eure Anworten!

Schönen Samstag noch!

Radiofreak

Froschkönig
02.04.2005, 16:57
was habe ich davon, Mitglied in der Ärztekammer zu sein?
MUSS man da als Arzt in D nicht sogar Mitgleid sein ? Was DU davon hast ? Du erhälst für vergleichsweise viel zu viel Geld an Beitragszahlung das Bundesärzteblatt ;-)

Radiofreak
02.04.2005, 17:08
Ob ich zwangsweise Mitglied sein muss, ist mir eben nicht klar und im Netz habe ich auch noch nicht wirklich darauf eine Antwort gefunden. Da ich zunächst im Ausland arbeiten werde, muss ich aber wohl wahrscheinlich nicht zwingend in der deutschen Ärztekammer sein. Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass man sich nur Auslandstätigkeiten anrechnen kann, wenn man MItglied einer Ärztekammer ist. Nun frage ich mich, ob man WÄHREND der Tätigkeit Mitglied sein muss oder erst zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf Annerkennung. Ich möchte auf jedem Fall den dt. Facharzt machen, aber die laut Weiterbildungsordnung 4 möglichen Jahre im Ausland verbringen (wahrscheinlich). Wenn ich die Jahre nur als Kammermitglied anerkannt bekomme, muss ich wohl in den sauren Apfel beißen, lieber wäre es mir natürlich, wenn ich da herum käme, denn auf die tolle Zeitschrift kann ich gut und gerne verzichten... Wie hoch ist eigentlich derzeit der Mitgliedsbeitrag?

Gruß
Radiofreak

Defi B.
03.04.2005, 00:42
Wie hoch ist eigentlich derzeit der Mitgliedsbeitrag?
Der Kammerbeitrag richtet sich nach dem Brutto-Einkommen, das man aus ärztlicher Tätigkeit erlangt. Für einen "Anfänger" bedeutet das etwa 180-200€ p.a. bei 35.000 bis 40.000 € Brutto-Jahresgehalt. Ob allerdings die Beiträge je nach Landesärztekammer variieren, weiß ich grad nich ;)

Francamour
03.04.2005, 12:15
Hallo,

also, das mit dem Mitgliedsbeitrag der Ärztekammer stimmt zumindest schon mal nicht für die Ärztekammer Nordrhein:

in den ersten Jahren der Berufstätigkeit, als man noch AiP war, mußte man nur den zweitniedrigsten Beitrag zahlen, es handelte sich dabei um gerade mal € 20,-!!

Die Berechnung richtete sich nach den Einkünften aus ärztlicher Tätigkeit im vorletzten Jahr vor dem Beitragsjahr, im Jahr 2005 also aus den Einkünften für 2003!
Für Leute, die in diesem Jahr oder dem Jahr davor erstmals ärztlich tätig wurden, war der Beitrag sehr gering.
Ich bin nunmehr in meinem vierten Jahr tätig, bin aber erst in der dritten Stufe eingestuft, da ich im Jahre 2003 noch AiP war und somit meine Einkünfte abzüglich! der Werbungskosten in Deutschland noch sehr gering waren. Dies sind € 81,- Beitrag pro Jahr!

Durch den Wegfall des AiP liegt der Fall aber eventuell wieder anders, Berufsanfänger in den ersten zwei Jahren werden da aber wohl gesondert berücksichtigt.

Also, wegen des Beitrages würde ich mir nicht so viele Sorgen machen, für Leute, die im Ausland tätig sind, gelten da bezüglich des Beitrages auch noch andere Regeln.

Salut, Francamour

Defi B.
03.04.2005, 12:58
Wie das mit dem AiP berücksichtigt wird/wurde weiß ich nicht, da mich das nicht mehr betrifft. Ich mußte vor kurzem meine Selbsteinstufung abgeben und bin bei 185€ "gelandet", im Vorvorjahr war ich halt noch Student und muß daher meine voraussichtlichen Einkünfte für 2005 zugrundelegen. Was ich in der Einkommensteuererklärung noch an Werbungskosten o.ä. absetzen kann weiß ich nicht, notfalls bekomme ich halt Kohle von der Ärztekammer zurück :-nix

Die Niere
03.04.2005, 15:47
Ich geb mal meinen Senf dazu:

- Eigentlich ist es nicht erlaubt, dass Du (ausser als Grenzgänger) deinen Hauptwohnsitz in D behälst, obwohl du in CH wohnst und arbeitest. Hofft du nur darauf nicht erwischt zu werden oder hast du da eine offizielle Regelung gefunden? Das ganze macht riesige Schwierigkeiten, wenn es an die Steuererklärung geht...aber erzähl doch mal, bitte.
- Zur Ärztekammer: Man muss während seines Auslandsaufenthaltes nicht Mitglied sein und es gibt bis auf den Arztausweis (der einfach ein wenig kleiner als die kopierte Approbation ist) auch keine echten Vorteile (hab zumindest noch keine gefunden). Man kann aber freiwilliges Mitglied in bestimmten ÄK bleiben (zB HH), wenn man möchte.
- Wo hast Du das her mit den maximalen 4 Jahren Auslandsaufenthalt bei der Facharztausbildung? Ist für mich natürlich auch interessant, da ich noch immer zweigleisig fahre (sprich dt. FA und FMH)
- Als Arzt in D MUSS man in der deutschen ÄK Mitglied sein...geht garnicht anders...auch weil daran die Mitgliedschaft in der Ärzteversorgung hängt


gruesse, die gespannte niere

FataMorgana
03.04.2005, 16:05
1. Habe gerade die Steuererklärung für 2004 gemacht und dabei festgestellt, dass ich nur 12 € für die Ärztekammer (Nordwürttemberg) gezahlt habe.

2. Kann jedem, der im Ausland arbeitet und den deutschen FA machen möchte, nur empfehlen, freiwillig (!) Mitglied in der Ärztekammer zu bleiben. Besonders dann, wenn die Facharztprüfung während der Auslandszeit abgelegt werden soll. Es ist nämlich möglich, dass man dann überhaupt nicht mehr zurück in die Ärztekammer kommt, wenn man nicht freiwilliges Mitglied geblieben ist (einem Freund genau so passiert). Und dann war's das mit dem deutschen FA. Im Ausland kann das richtig teuer werden (z. B. FMH-Prüfung).

Radiofreak
03.04.2005, 16:16
Hallo Niere!

Ja, das ist alles ein wenig verzwickt, deswegen habe ich in den letzten Wochen mal genau die ganzen Gesetze und Vorschriften studiert.

Zunächst mal zum Hauptwohnsitz: ich falle in der Tat unter die sogenannte "Grenzgängerregel", obwohl ich unter der Woche in der Schweiz bin. Um als Grenzgänger zu gelten, muss mal laut Gesetz mindestens 1 Mal pro Woche in dem Land mit dem Hauptwohnsitz sein und das trifft auf mich zu.

Was den Facharzt bzw. FMH angeht, so muss ich sagen, dass ich am Anfang auch zweigleisig fahren werde, da es in der Schweiz erwünscht ist, ich aber sehr dazu tendiere, nur den deutschen Facharzt zu machen, weil der 1. nur 5 Jahre ist und 2. ich kein Fremdjahr brauche, wo mir im Moment der Sinn nicht nach steht. Ich habe das mit den 4 Jahren, die im Ausland möglich sind, in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein gelesen, die im Moment noch für mich zuständig ist. Da steht drin, dass man mindestens 12 Monate in D absolviert haben muss und wie ich das verstanden habe, gilt das für alle Fachrichtungen.

Also wenn ich das jetzt alles richtig verstanden habe, sollte ich schauen, mich nun noch fix bei der Ärztekammer zu registrieren und dann kurz bevor ich in die Schweiz gehe, mich dort wieder abmelden, da ich während meiner Zeit im Ausland ja nichts von einer Mitgliedschaft dort habe (außer dass ich 200 Euro pro Jahr vergeude).
Muss man in der SChweiz eigentlich in eine ähnliche Vereinigung rein? Wie hast Du das eigentlich mit der Krankenversicherung gemacht?

Viele Grüße

Radiofreak

Die Niere
04.04.2005, 08:54
2. Kann jedem, der im Ausland arbeitet und den deutschen FA machen möchte, nur empfehlen, freiwillig (!) Mitglied in der Ärztekammer zu bleiben.Das grosse Problem ist aber, wenn man niemals Mitglied war (also nach dem Stuium direkt in CH angefangen hat und dies die ÄK auch gleich erfahren hat), dann hat man grosse Probleme eine freiweillige Mitgliedschaft zu BEKOMMEN. Weder in Schleswig-Holstein, noch in Hamburg ist dies möglich. Wer kann mir ggf. weiterhelfen und mir eine ÄK nennen, wo der Eintritt in eine freiwillige Mitgliedschaft noch möglich ist.

In der Schweiz kann man, muss aber nicht Mitglied der FMH werden...zumindest ist es am Anfang so. Im Versorgungswerk ist man jedoch autoamtisch Mitglied und entrichtet dort seinen Beitrag, den man aber zu 100% auf das deutsche System übertragen lassen kann, wenn man wieder zurückkehrt.

Bei der KV gibt es eigentlich drei Möglichkeiten:
In CH Befreiung und in D eine private KV
In CH Mitglied sein,eine hohe Franchise wählen und eine Auslands-KV für ca. 30-50 EUR/Monat abschliessen
In CH einfach eine schweizer Versicherung abschliessen (dazu war ich aufgrund meiner Gesundheitsabgaben leider gezwungen)

gruesse, die niere

Die Niere
04.04.2005, 09:01
Was den Facharzt bzw. FMH angeht, so muss ich sagen, dass ich am Anfang auch zweigleisig fahren werde, da es in der Schweiz erwünscht ist, ich aber sehr dazu tendiere, nur den deutschen Facharzt zu machen, weil der 1. nur 5 Jahre ist und 2. ich kein Fremdjahr brauche, wo mir im Moment der Sinn nicht nach steht. Ich habe das mit den 4 Jahren, die im Ausland möglich sind, in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein gelesen, die im Moment noch für mich zuständig ist. Kannst du mir bitte den Link mal angeben...denn von solch einer Regelung habe ich bisher noch nichts gelesen.

danke und gruesse, die niere

FataMorgana
04.04.2005, 12:17
Das grosse Problem ist aber, wenn man niemals Mitglied war (also nach dem Stuium direkt in CH angefangen hat und dies die ÄK auch gleich erfahren hat), dann hat man grosse Probleme eine freiweillige Mitgliedschaft zu BEKOMMEN. Weder in Schleswig-Holstein, noch in Hamburg ist dies möglich. Wer kann mir ggf. weiterhelfen und mir eine ÄK nennen, wo der Eintritt in eine freiwillige Mitgliedschaft noch möglich ist.

Ich meine, es gab da so eine Frist für die Beantragung der freiwilligen Mitgliedschaft (6 Monate?). Das gilt allerdings wohl nur, wenn man in der ÄK vorher Pflichtmitglied war.

Wenn ich mich recht erinnere, konnte man doch direkt nach dem 3. Stex Mitglied in der ÄK werden, oder? Da muss man schon großes Pech haben, wenn die einen nicht nehmen, weil man in Kürze im Ausland anfängt zu arbeiten.

Sinnvoll ist es in jedem Fall, neben der Approbation nach dem Studium auch gleich die Mitgliedschaft in der ÄK zu beantragen.

Ob es eine ÄK gibt, bei der man freiwillig Mitglied werden kann, wenn man bereits im Ausland ist und vorher nie dort Mitglied war, weiß ich leider nicht.

Radiofreak
05.04.2005, 08:18
@Niere: Sorry, hat ein wenig gedauert, aber nun habe ich die Passage wieder gefunden: http://www.aekno.de/htmljava/frameset.asp?typ=e&seite=weiterbildungsordnung/inhalt.htm (sorry, weiß nicht, wie man den Link so angibt, dass Du ihn direkt öffnen kannst) . Und zur Sicherheit noch mal der direkte Auszug:
" 3) Eine Weiterbildung im Ausland außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den "Europäischen Wirtschaftsraum" kann ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn sie den Grundsätzen dieser Weiterbildungsordnung entspricht. Es soll eine Weiterbildung von mindestens 12 Monaten in einem angestrebten Gebiet, Schwerpunkt oder Bereich oder in einer fakultativen Weiterbildung in der Bundesrepublik abgeleistet werden. Gleiches gilt für die Weiterbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den "Europäischen Wirtschaftsraum", wenn sie von Ärztinnen oder Ärzten abgeleistet wurde, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates sind. "

Hoffe, es hilft Dir.

Gruß
radiofreak

Die Niere
05.04.2005, 16:31
Unter welchem Unterpunkt hast du das jetzt genau gefunden? damit ich es mal mit den anderen WBO vergleichen kann. Danke

Radiofreak
05.04.2005, 21:20
Steht unter bei der ÄK Nordrhein unter: "§ 20 Weiterbildung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland".

Gruß

Radiofreak

Die Niere
06.04.2005, 07:14
Ah..habe die Passage gefunden...ist auch so in der von SH zu finden. Jedoch verstehe ich die Passage so:
- wenn eine Ausbildung AUSSERHALB EU (EWG, Staaten die gleichgestelt sind wie zB Schweiz) angerechnet werden soll, muss ein 12 monatiger teil in D abgeleistet werden
- gleiches gilt, wenn Nicht EU Bürger in EU Ländern eine Weiterbildung anstreben und in D das Diplom erhalten wollen.

Damit ist der deutsche, der in Frankreich, Schweiz oder Norwegen seine Ausbildung macht, aber den deutschen FA haben möchte, NICHT an ein Weiterbildungsjahr in D gebunden!!!

Sieht das jemand anders?

gruesse, die niere

Radiofreak
06.04.2005, 11:57
Hallo Niere!

Du verstehst die Passage also so, dass man im Prinzip die 5 geforderten Jahre komplett im Ausland absolvieren kann und dann trotzdem den dt. Facharzt machen kann? Und die Berechtigung an der Prüfung teilzunehmen, wäre dann nur die deutsche Staatsangehörigkeit? Also ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, ich denke schon, dass man schon eine Mindestzeit hier gearbeitet haben muss, um den dt. FA zu bekommen.
Aber ich denke, man kann die Passage so oder so lesen, Spekulationen helfen ja nicht, ich werde einfach mal ganz dumm nachfragen, wenn ich mich bei der Ärztekammer anmelde.

Gruß

Radiofreak

Die Niere
06.04.2005, 14:06
Hab mal an die AK SH geschrieben und sie um ein Statement gebeten...poste sobald ich bescheid weiss.

gruesse, die niere

Die Niere
07.04.2005, 19:58
Ich habe eine Antwort der Ärztekammer Schleswig-Holstein erhalten und es ist definitiv so, wie ich es bereits verstanden habe.

Eine FA-Ausbildung im europäischen Ausland (EU + gleichgestellte Staaten wie zB Schweiz) kann zu 100% im Ausland abgeleistet werden ohne jemals einen Tag in D gearbeitet zu haben.

gruesse, die niere