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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NEUE REGELUNG??



Hippie
05.04.2005, 21:15
was hat es mit der neuen Regelung auf sich, dass wenn man einen Teil nicht besteht im Physikum, den wieder nachholen kann?

THawk
05.04.2005, 21:32
Die Regeln besagen jetzt, dass es die Möglichkeit des Notenausgleichs (eine 5 im einen Teil kann durch eine mind.2 im anderen Teil ausgegelichen werden) nicht mehr gibt. Dafür muss man schriftlichen und mündlichen Teil einzeln bestehen, d.h. bei Nicht-bestehen musst du auch nur den versemmelten Teil wiederholen.

Mehr fällt mir dazu so spontan nicht ein...

Lars

Mäuschen
05.04.2005, 21:33
Ich weiß jetzt nicht, wo dein Problem liegt.
Angenommen, du schaffst den schriftlichen Teil des 1. Staatexamens nicht (d.h. 5 oder 6), bestehst aber den mündlichen Teil (mind. 4), dann musst du im nächsten Versuch nur den schriftlichen Teil wiederholen (und umgekehrt). ;-)