Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : NEUE REGELUNG??
was hat es mit der neuen Regelung auf sich, dass wenn man einen Teil nicht besteht im Physikum, den wieder nachholen kann?
Die Regeln besagen jetzt, dass es die Möglichkeit des Notenausgleichs (eine 5 im einen Teil kann durch eine mind.2 im anderen Teil ausgegelichen werden) nicht mehr gibt. Dafür muss man schriftlichen und mündlichen Teil einzeln bestehen, d.h. bei Nicht-bestehen musst du auch nur den versemmelten Teil wiederholen.
Mehr fällt mir dazu so spontan nicht ein...
Lars
Mäuschen
05.04.2005, 21:33
Ich weiß jetzt nicht, wo dein Problem liegt.
Angenommen, du schaffst den schriftlichen Teil des 1. Staatexamens nicht (d.h. 5 oder 6), bestehst aber den mündlichen Teil (mind. 4), dann musst du im nächsten Versuch nur den schriftlichen Teil wiederholen (und umgekehrt). ;-)
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