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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage unbeantwortbar



Petzi
07.04.2005, 09:38
Warum gilt die Frage Auflage B 2.Tag Frage 115 als unbeantwortbar?
Auf dem Bild ist doch eine Krallenhand dargestellt, und da sind doch die Mm. interossei gelähmt, oder? Warum gibt es dann keinen Nachteilsausgleich wenn ich das angekreuzt habe?

Zoidberg
07.04.2005, 09:53
Wenn du die Frage nennst, können wir dir vielleicht helfen

DoktorW
07.04.2005, 10:02
wurde das hier nich schon mal diskutiert? Suchfunktion?

Rico
07.04.2005, 10:27
Das war dieser Thread (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=19259) hier - war aber leider nicht sehr aufschlussreich, weil ziemlich flott OT...

Meine persönliche These ist ja:
Abgebildet war eine Krallhand, welche pathognomonisch ist für eine Ulnaris-Lähmung.
Bei der Ulnaris-Lähmung sind auch die Mm. interossei gelähmt, aber die sind nicht an der "Krallhandbildung" beteiligt. Diese entsteht ja durch den Ausfall der Flexoren.
Eine Lähmung der Mm. interossei würde sich durch eine mangelnde Adduktionsfähigkeit der Finger untereinander manifestieren.

Da die anderen Möglichkeiten alle nicht Ulnaris-innerviert sind und die Interossei nix mit der Krallhand zu tun haben, ist letztlich keine Antwort richtig.

Wie gesagt, meine These... keine Ahnung, ob die richtig ist, aber irgendwie macht's Sinn... :-meinung

Faust601
07.04.2005, 10:29
Da gabs noch nen Thread: http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=18802

Petzi
07.04.2005, 10:48
Also ich hab jetzt einfach mal beim IMPP angerufen. Die haben mir gesagt, dass das Problem bei der Frage eine fehlerhafte Abbildung in der Bildbeilage ist. Das Bild kann man nicht eindeutig als Krallenhand identifizieren. Die Mm. interossei sind zwar laut Anatomielehrbücher u.a. Lippert bei einer Krallenhand beteiligt, aber da man bei dem Foto nicht 100%ig von einer Ulnarislähmung ausgehen kann, ist jede Antwortmöglichkeit also auch die Mm. interossei immer falsch. Die Frage gilt deshalb als unbeantwortbar, und in solchen Fällen gibt es keinen Nachteilsausgleich. Ist natürlich super, weil ich wegen einem Punkt durchs Physikum gefallen bin...

micca
07.04.2005, 11:27
ärger dich nicht über die frage, such dir zum ärgern lieber eine von den anderen 154, die du falsch gekreuzt hast, denn mit ziemlicher sicherheit haben auch die referenzler die interossei angekreuzt, so dass die bestehensgrenze mit dieser frage bei 166 läge und du auch so durchgefallen wärst.
traurig, aber wahr. :-keks

micca

Zoidberg
07.04.2005, 11:55
wäre die Frage dringewesen, wäre auch die Bestehensgrenze eins höher, darum