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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reform des Medizinstudiums / Prüfungen



21.03.2002, 21:34
Da mit einem Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung für Ärzte nicht vor dem 01.Oktober 2003 gerechnet werden kann, Sie die Ärztliche Vorprüfung dieses Jahr erfolgreich abgelegt haben, würden nach den Übergangsregelungen folgendes für Sie gelten:

Wenn Sie den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bis zum 01.10.2005 absolvieren, legen Sie diesen noch nach bisher geltendem Recht ab. Das weitere Studium würde nach dem neuen Recht fortgeführt. Dabei wird eine gesonderte Gesamtnotenberechnung vorgenommen, bei der der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung die Wertigkeit von einem Sechstel bekommt, wie dies auch nach bisher geltendem Recht der Fall war.

Wenn Sie lediglich die Ärztliche Vorprüfung nach bisher geltendem Recht bestanden haben, nicht aber den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, wird das Studium nach neuem Recht fortgesetzt. Es ist lediglich der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach neuem Recht zu absolvieren. Die Endnote bildet sich dann allein aus dem Ergebnis des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.

Sie können den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ebenfalls noch nach bisher geltendem Recht absolvieren, wenn dies bis zum 01.10.2006 geschieht. Wenn Sie den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach bisher geltendem Recht abgeschlossen haben, werden Sie auch den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach bisher geltendem Recht ablegen.

Sollten Sie den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nicht bis zum 01.10.2006 erfolgreich bestanden haben, würde Ihr Studium nach neuem Recht fotgeführt. In diesem Fall würde
ebenfalls eine gesonderte Gesamtnotenberechnung vorgenommen werden, bei der der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung die Wertigkeit von einem Sechstel bekommt, wie dies auch nach bisher geltendem Recht der Fall war.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Dr. Wanner

Ipratropium
03.04.2002, 00:46
Dr. Wanner? Ministerialrat Dr. Wanner aus dem BMG? Hier im Forum?
:-love
Live??


Wie auch immer... Wie sieht es denn momentan aktuell aus?
Ich habe da irgendwie mitbekommen, daß die neue ÄAppo doch noch diese Legislaturperiode verabschiedet werden soll. Mit einer Übergangszeit bis zur erstmaligen Anwendung des neuen 2. Staatsexamens von 6 Jahren...
Hört man so vom medizinischen Fakultätentag....
:-dagegen :-dagegen :-dagegen :-dagegen :-dagegen :-dagegen :-dagegen

cookie!
03.04.2002, 15:41
Ist das jetzt tatsächlich ernst gemeint?
Heißt das, ich muß mir jetzt keinen Streß machen, um das 6. Semester und die Lernerei für das 1. Staatsexamen auf die Reihe zu kriegen?

Hey, das wäre ja mal echt eine gute Neuigkeit!!!
Trau' mich fast nicht, das jetzt zu glauben...

Gibt's noch andere, die Dr. Wanner bestätigen können?

Liebe Grüße,

cookie

Ipratropium
03.04.2002, 15:54
Also wenn Dr. Wanner Dr. Wanner ist... Dann würde ich ihm das schon glauben. Nicht dass ich dem BMG allzu viel Vertrauen entgegenbringen würde. Aber der Beitrag ist vom 21. Am 22. war die Sitzung des Medizinischen Fakultätentags. Wieviele Jahre jetzt auch genau rauskommen werden...etwas Übergangszeit wird es wohl dann doch noch geben.
:-top