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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS: Verteilungstabelle



niere
12.04.2005, 12:15
Hallo zusammen,

ich hab' mir gerade von der ZVS die "Verteilungstabelle" vom letzten WS angeschaut... Bei der Verteilungsgrenze "Sozialkriterium" steht da für Mannheim folgendes:

Ortspräferenz: 2, Sozialkriterium: 5, Note: 1,4

Wie interpretiere ich denn das?
* Alle, die Mannheim als ersten Ort eingetragen haben, haben einen Platz bekommen, und
* alle, die Mannheim als zweiten Ort eingetragen haben und ein Abi <= 1,4 hatten auch?

Grüße
niere

Smartinchen
12.04.2005, 12:53
Ja, ich glaube das ist richtig so. Einen Punkt hast du aber noch vergessen:

*alle, die Mannheim als 2. Ort angegeben haben und Sozialkriterium 1-4 haben, kommen mit JEDER NOTE rein.
(die mit Soz-Krit. 5 nur bis 1,4, aber hast du ja geschrieben)

dynamo
12.04.2005, 16:50
Hmmmm...irgendwie verstehe ich jetzt garnichts mehr...

Wann geht man nach der Verteilungsgrenze Note, wann nach der Verteilungsgrenze Sozialkriterium?

und wenn dann zum Beispiel für Köln steht bei Verteilungsgrenze Note:

Ortspräferenz 1, Note 1,2 und Sozialkriterium (4) was heißt das genau?

oder bei Verteilungsgrenze Sozialkriterium:

Ortspräferenz 1, Note 2,8 und Sozialkriterium (4) was heißt das genau?

Ich bin etwas verwirrt, weil nach den obigen Aussagen, hieße das ja, dass jeder der Köln als Ortspräferenz 1 angegeben hat und Sozialkriterium 4 hat und besser als 2,8 ist genommen würde. Dies erscheint mir aber als falsch, da -> "Wenn Sie in der Verteilungstabelle schlechtere Notenwerte als in der NC-Tabelle finden, so stammen diese von Bewerberinnen und Bewerber, die nicht über die Notenliste sondern über die Wartezeitliste ausgewählt wurden." (ZVS HP).....hmmm bin wohl ein wenig durcheinander...kann mir das jemand erklären?

Honny
12.04.2005, 16:57
ich vermute fast die diskussion is groesstenteils ueberfluessig es sei man will alte zeiten aufleben lassen. denn das ganze wird sich zum kommenden ws eh komplett aendern...
aber nochmal kurz ne eigene definition: soweit ich es weiss, wird das sozialkriterium niemals vor die note gestellt. erst bei gleicher note hat es gewichtung...

stez
12.04.2005, 17:03
@dyn

Das Ganze bedeutet einfach, dass jeder genommen wurde, der sich mit Köln als 1. Ortswunsch, der Note 2,8 und dem Soz.krit. 4 oder besser beworben hat.

Gruss

Dr. Pschy
12.04.2005, 17:07
Nur zur Klarstellung:

Diese Diskussion wird erst interessant, wenn man im vorangehenden Platzverfahren auch einen Studienplatz zugewiesen bekommen hat. Ortsverteilung und Platzverteilung sind 2 Paar Schuhe!

stez
12.04.2005, 17:18
Die Zvs sollte einfach jedem nen Studienplatz rausrücken, der ihre Regeln versteht... :-)) ...oder zumindest mal nen Orden, so als Anerkennung...

dynamo
12.04.2005, 18:46
@dyn

Das Ganze bedeutet einfach, dass jeder genommen wurde, der sich mit Köln als 1. Ortswunsch, der Note 2,8 und dem Soz.krit. 4 oder besser beworben hat.

Gruss

hey, danke für die antwort, aber irgendwie glaub ich, dass dies nicht so ganz stimmen kann, da: "Bitte beachten Sie: Nur wer die Auswahlgrenzen nach Durchschnittsnote oder Wartezeit gemäß der NC-Übersicht erreicht hatte, konnte in diesem zweiten Verfahrensschritt einer Hochschule zugewiesen werden."
Um bis jetzt (zum Ws05/06 gibts ja keine landesquoten mehr) überhaupt in Köln studieren zu können, musste man ja erst die Landesquote von NRW knacken. Die lag bei 1,7 (2). Wenn man die Landesquote also nicht geschafft hat, dann kann also nicht jeder der besser als 2,8 ist, in Köln studieren, weil man muss ja mindestens 1,7 haben, oder?

agouti_lilac
12.04.2005, 21:09
Hi,


aber nochmal kurz ne eigene definition: soweit ich es weiss, wird das sozialkriterium niemals vor die note gestellt. erst bei gleicher note hat es gewichtung...Falsch. Bei der Studienplatzverteilung werden 75% der Plätze über die Sozialkriterien verteilt und 25% über die Abiturnote.


hey, danke für die antwort, aber irgendwie glaub ich, dass dies nicht so ganz stimmen kann, da: "Bitte beachten Sie: Nur wer die Auswahlgrenzen nach Durchschnittsnote oder Wartezeit gemäß der NC-Übersicht erreicht hatte, konnte in diesem zweiten Verfahrensschritt einer Hochschule zugewiesen werden."
Um bis jetzt (zum Ws05/06 gibts ja keine landesquoten mehr) überhaupt in Köln studieren zu können, musste man ja erst die Landesquote von NRW knacken. Die lag bei 1,7 (2). Wenn man die Landesquote also nicht geschafft hat, dann kann also nicht jeder der besser als 2,8 ist, in Köln studieren, weil man muss ja mindestens 1,7 haben, oder?Es gibt ja noch sowas wie eine Zulassung über Wartesemester und die Leute haben naturgemäß eine schlechtere Abinote als die direkt Zugelassenen.

Honny hat aber recht: So langsam wird es müßig, sich über die alten Regeln zu unterhalten. :-D

Gruß, lilac (hallo stez!! :-love)