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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertrag als Sozialkriterium?



Eismann2005
12.04.2005, 14:21
Wird ein Arbeitsvertrag als Sozialkriterium angerechnet, falls ja, wie muss man dies bei der ZVS einreichen?

Grüße
Eismann2005

Tigger78
12.04.2005, 14:26
Wenn du dich daurch selebr finanziert und auch darauf angewiesen bist und das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Antrags beid er ZVS schon besteht: JA! Näheres dazu: einfach googlen nach "bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienorts" (oder so ähnlich)

Honny
12.04.2005, 14:52
oder einfach mal wieder der gute alte tipp: guck ins zvs-heft welches diese woche rauskommt.

niere
12.04.2005, 15:26
Ich habe wegen der gleichen Frage vor kurzem mit einem Sachbearbeiter bei der ZVS telefoniert und folgende Auskunft erhalten:

* Prinzipiell wird der Arbeitsvertrag berücksichtigt, wenn er ungekündigt ist und auch nach Studienbeginn (am 1.10.) noch weiterläuft.
* Das gilt aber nur, wenn Du entweder über 27 bist ODER
* Deine Eltern über sehr geringes Einkommen verfügen (wenn ich mich recht besinne monatlich weniger als €850 brutto pro Person). Das muss mit dem letzten Steuerbescheid nachgewiesen werden!

Grüße
niere

Tigger78
12.04.2005, 16:48
Also bei mir ging das auch unabhängig vom Einkommen meiner Eltern und obwohl ich damals im SS 04 noch unter 27 war...