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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : famulieren nicht erwünscht??



kinkle
13.04.2005, 18:00
Hallo.
Bin wegen eines missglückten Wechsels von Österreich zurück nach D jetzt im kommenden SS nirgends eingeschrieben.
Habe mir überlegt, die Zeit zu nutzen, meine restlichen Famulaturen zu machen.
Auf meine Frage (beim Prüfamt in München - wohin der Wechsel nicht geklappt hat), ob ich in meinem Fall trotzdem nur in den Sem.ferien famulieren dürfte, wurde mir gesagt, wenn ich nicht als Medizinstudent eingeschrieben bin, darf ich überhaupt nicht famulieren!
D.h. es würde mir nicht anerkannt werden. "Das steht so in der AO!"

Hab in der AO nachgeschaut, und da steht nichts dergleichen!
Ist das dann nur eine Versicherungsfrage, da man kein student ist??

Natürlich bringt mir eine Famulatur auch was, wenn sie mir nicht anerkannt wird...aber völlig für umsonst schuften möchte man dann doch auch nicht!

Was ratet ihr mir??
danke für tipps & schöner gruss

eatpigsbarf
13.04.2005, 22:09
Lt. Auskunft des nds. LPA darf wohl nur in den Semesterferien famuliert werden. Auch im Urlaubssemester ausserhalb des vorlseungsfreien Zeitraums wuerde es also nicht gehen (das ist dann so perfide, dass man, wenn man frueher die Kurse so geschickt gelegt hat, dass man ein kursfreies Semester (ich rede nicht ueber ein genommenes Urlaubssemester...) hatte, dieses nicht nutzen durfte, um fuer eine 3-Monatsfamulatur ins Ausland zu gehen- denn, das geht nur in den Semesterferien).
Wenn Du also nicht eingeschrieben bist, wird es sowieso nicht anerkannt. Mit den Buerokratiehelden hast Du da wohl Chancen, die gleich Null zu setzen sind... :-nix
Denn Famulaturen sind ja nunmal den Medizinstudenten vorbehalten, was allein schon aus versicherungstechnischen Gruenden so sein soll.

Froschkönig
13.04.2005, 23:51
"Famulieren" darf nur ein eingeschriebener Medizinstudent NACH dem Physikum und das nur in der vorlesungsfreien Zeit !

Hat unter anderem den Hintergrund, daß nicht alle ZVS-Warter ihre Famulaturen VOR dem Studium machen oder Studenten in "langweiligen" Semestern lieber famulieren als die universitären Veranstaltungen zu besuchen (auch wenn man das trotzdem oft bleiben läßt)

Gruß,
Der Frosch

ilmona
14.04.2005, 07:21
Hallo,

das mit dem "im Urlaubssemester famulieren" ist zumindest in NRW auf jeden Fall möglich.Allerdings heisst dass,dass man auch an der Uni ein Urlaubssemster hat.Dann darf man an der Uni zwar keine Veranstaltungen besuchen und keine Scheine machen,aber man darf dann (also dann auch von Oktober bis Februar,bzw. von April bis Juli)famulieren und sogar,falls vorher bereits alle benötigten Scheine beim LPA abgegeben und bestätigt wurden,Staatsexamen machen.

LG