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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos nach Zivildienst?



chris07011985
16.04.2005, 12:52
Hallo!

Ich hab eine Frage: Ich bin Ende Mai mit meinem Zivildienst fertig und hab anschließend vor zum Wintersemester 2005 ein Physikstudium zu beginnen. Gelte ich in der Zwischenzeit, also zwischen Mai und Oktober als Arbeitslos? Wie muss ich abgesehen natürlich vom Einschreiben verfahren?

Danke im Vorraus!
christian häßelbarth

Kleiner_Medicus_w
16.04.2005, 12:55
das dieses forum hier für medizinstudenten ist, weißt du oder???

naja, also als arbeitslos giltst du glaub ich nicht, sofern du vor dem zivildienst noch nicht gearbeitet hast. mir war so, als hätte ich das mal irgendwo gelesen... vielleicht können dir die anderen mehr infos geben.

ZVK
16.04.2005, 13:00
DOCH tust Du und Du tust gut daran, Dich beim arbeitsamt zu melden. Du bekommst zwar keine Bezüge, das ist aber wichtig im Bezug auf die Rente.
dauert 10 min. ist also nur ne kleine Sache

chris07011985
16.04.2005, 13:04
sorry, dass dies hier ein forum für medizinstudenten ist wusste ich (noch) nicht!

trotzdem danke für die schnellen antworten!

mfg, christian häßelbarth

schorsch_uni_rgsb
16.04.2005, 13:45
und medilearn steht nur zum spass da. :-nix

Sani
16.04.2005, 13:48
Heyho, erstmal ruhig mit den jungen Pferden hier.

Gut, dass hier ist ein Forum für Medizinstudenten ? Und ? Können hier nicht auch fachfremde etwas zum Studium allgemein fragen ? :-((

Wenn nicht, fände ich das schon traurig. :-meinung

Sani

ZVK
16.04.2005, 14:22
Na, Du bist ja das Beste Beispiel dafür, das es geht :-))

blendi
16.04.2005, 16:53
Nun gut, wiedermal etwas zum Thema:
Du musst dich arbeitssuchend melden.
Wenn du vor deinem Zivildienst keinen Beruf hattest, in dem du mindestens 12 (bin mir bei der Zahl nicht ganz sicher) Monate gearbeitet hast, dann gibt's auch kein Geld und du bist "nur" arbeitssuchend und nicht arbeitslos.
Allerdings solltest du dich schnellstens darum kümmern, denn eigentlich empfiehlt einem das BAZ bereits drei Monate vor Beendigung des ZD (bei dir: 1.3.2005) zur Arbeitsagentur zu gehen. (V.a. wenn man Anspruch auf ALG I/II hat)
Wie oben bereits geschrieben, ist diese Zeit zwischen ZD und Studium wichtig für die Rentenberechnung!
Du musst dich dann bis Studienbeginn alle drei Monate bei der Agentur melden. Sobald du studierst, muss das ebenfalls mitgeteilt werden.

Ich war auch schon bei der Agentur (ZD-Ende: 31.7.2005), aber leider war's bei mir nicht eine Sache von zehn Minuten, sondern von eineinhalb Stunden.

Gruß
blendi

BL4
17.04.2005, 13:23
Da stimme ich sani vollkommen zu!!!

@ Kleiner_medicus_w:

Wenn das ein forum für medizinstudenten ist, was machst du dann hier? :-notify ;-)

tut mir leid, dass jetzt nix zum thema kam, aber naja... :-keks

Schönen Sonntag noch!

mfg, alpa