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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenschwester mit HIV-Infektion



Dedi
18.04.2005, 15:25
Hallo,

mal wieder ein Schmankerl aus meinen Prüfungsprotokollen. Diesmal Arbeitsmedizin. Wir haben: eine Krankenschwester mit HIV-Infektion.
Muss sie das dem Arbeitgeber mitteilen? Den Patienten? Darf sie ihren Beruf noch ausüben? Berufskrankheit? Kennt sich irgendjemand damit aus? Ich finde keine Literatur darüber. :-nix

PS: Ich hasse Arbeitsmedizin!!! Aaargh!!!

nduester
18.04.2005, 18:19
Nach einer HIV-Infektion der Arbeitgeber im allgemeinen nicht fragen, es sei denn, daß der Arbeitnehmer auf dem vorgesehen Arbeitsplatz aufgrund einer HIV-Infektion nicht arbeiten darf, wie dies im Bereich der Heilberufe der Fall ist. Wer sich als Arzt oder als Pfleger / Krankenschwester bewirbt, muß die Frage nach einer HIV-Infektion also wahrheitsgemäß beantworten. Ein Küchengehilfe muß auf diese Frage dagegen mangels Ansteckungsgefahr nicht die Wahrheit sagen; dieses Rechtsproblem ist ist allerdings umstritten.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Archiv_Fragerecht.html


Ausnahmsweise ist daher im Bereich der medizinischen Berufe die Frage nach einer HIV - Infektion zulässig, wenn am zukünftigen Arbeitsplatz die Gefahr besteht, mit dem Blut von anderen in Berührung zu kommen. Bei einer Beschäftigung im Bereich des Gesundheitswesens kann daher auch die Einstellungsuntersuchung auf die Frage der AIDS - Infektion ausgedehnt werden.
http://www.pwg-seminare.de/newsletter_archiv/newsletter12.php

Scrotum
18.04.2005, 18:38
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Archiv_Fragerecht.html


http://www.pwg-seminare.de/newsletter_archiv/newsletter12.php

Na super... was mach ich als Arzt, wenn ich HIV-positiv bin?

Evil
18.04.2005, 19:13
Jedenfalls NICHT mehr chirurgisch arbeiten... :-nix

Dedi
18.04.2005, 19:20
Wirklich nur nicht mehr chirurgisch oder gar nicht mehr kurativ? In den oben zitierten Texten steht keine Einschränkung auf chirurgische Tätigkeiten.
Und für die Krankenschwester hieße das dann Umschulung oder wie?

Evil
18.04.2005, 19:26
Schätze, das hängt von dem jeweiligen Krankenhaus ab, wo man tätig ist... wenn ein Patient nach Infektion klagt, sollte das Haus gut versichert sein...

nduester
18.04.2005, 22:46
Na super... was mach ich als Arzt, wenn ich HIV-positiv bin?
Äh..... was unterscheidet das von der Frage einer Schwester???

Morgagni
19.04.2005, 07:47
Muss sie das dem Arbeitgeber mitteilen? Den Patienten? Darf sie ihren Beruf noch ausüben? Berufskrankheit?
die rechtslage ist umstritten, aber meine meinung:
ja, denn es besteht eine offenbarungspflicht. das interesse des arbeitgebers, der schutzmaßnahmen ergreifen kann und muß, überwiegt das interesse des arbeitnehmers seine gesundheitsdaten geheim zu halten. bei regelmäßigen untersuchungen ist der arbeitnehmer auch verpflichtet, sich auf ansteckende krankheiten untersuchen zu lassen. dabei wird der betriebsarzt durch die einwilligung in die untersuchung meist stillschweigend von seiner schweigepflicht gegenüber dem arbeitgeber entbunden. (dieser vorgang ist aber eine der vielen grauzonen!)
nach §31 des Infektionsschutzgesetzes ist das gesundheitsamt ermächtigt, "Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen." der arbeitgeber darf dieses nicht. es ist in solchen fällen aber üblich, sich an eine richtschnur der erlaubten und verbotenen tätigkeiten zu halten. eine einvernehmliche regelung ist dann aber für den arbeitnehmer verpflichtend. der schwester darf aber nicht gekündigt werden. sollte sie in einem bereich arbeiten, in dem erhöhte infektionsgefahr besteht, ist der arbeitgeber verpflichtet, sie in einem anderen bereich (ggf. auch nach umschulung) einzusetzen.
gegenüber den patienten muß sie sich natürlich nicht äußern!

Scrotum
19.04.2005, 16:21
Na gut, sagen wir, ich infiziere mich bei einer OP als Operateur mit HIV (Stichverletzung, etc.) Passiert ja in einer Chirurgenkarriere etliche Male.

Was ist dann? Hab ich dann die Arschkarte der Nation gezogen oder kann ich weiterhin nicht-operativ tätig sein? Ist man dagegen automatisch genug versichert oder sollte man eine zusätzliche Versicherung abschliessen?

DoktorW
19.04.2005, 17:36
Na gut, sagen wir, ich infiziere mich bei einer OP als Operateur mit HIV (Stichverletzung, etc.) Passiert ja in einer Chirurgenkarriere etliche Male.

Was ist dann? Hab ich dann die Arschkarte der Nation gezogen oder kann ich weiterhin nicht-operativ tätig sein? Ist man dagegen automatisch genug versichert oder sollte man eine zusätzliche Versicherung abschliessen?


eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eh zu empfehlen ;-)

Morgagni
20.04.2005, 07:34
Was ist dann? Hab ich dann die Arschkarte der Nation gezogen oder kann ich weiterhin nicht-operativ tätig sein? Ist man dagegen automatisch genug versichert oder sollte man eine zusätzliche Versicherung abschliessen?

automatisch hast du nur eine erwerbsunfähigkeitsversicherung, die allerdings erst zahlt, wenn du nicht mehr eine gewisse stundenzahl am tag (ich glaube, drei) in irgendeinem beruf arbeiten kannst, z.b. pförtner. also ist eine berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. hier solltest du aber auch darauf achten, daß sie dir versichern, daß du in deinem (fach-)arzt beruf arbeiten kannst. wenn du z.b. nicht mehr als chirurg tätig sein kannst, können sie dich sonst zum internisten oder psychtotherapeuten machen oder für die telefondienste von krankenkassen verpflichten. natürlich steht es dir dann frei, freiwillig einen andere fachrichtung zu suchen. :-stud

sonnenfliegerin
20.04.2005, 20:09
das mit der berufsunfähigkeit ist schwierig. eine volle erwersminderung ist, wenn man unter üblichen bedingungen weniger als 3 stunden arbeiten kann. dabei ist das üblich zu beachten, weil das heißen soll, dass man gar nicht mehr arbeiten kann. also auch nicht stundenlang vorm pc sitzen oder so...
eine teilweise erwerbsminderung ist wenn man unter üblichen bedingungen 3-6 stunden täglich erwerbstätig sein kann.
ich denke das ist bei HIV zumindest anfangs nicht der fall.