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Dr. Pschy
24.04.2005, 20:26
Die Forenregeln sind aber fuer alle da, und so kommt doch nur Zwist rein, nix fuer ungut :-top

Schneewitche
25.04.2005, 18:47
Hm, wahrscheinlich haben die Unis echt angefangen richtig "aufzurüsten" mit eigenen Anwalt, Berschwerdeverfahren und so. Vor ein paar Jahren, hatten viele Unis gar keinen gegenanwalt und haben dann einfach per Eilverfahren zugelassen und keine Beschwerde eingelegt. Aber is wohl auch klar, das bei den steigenden Klägerzahlen nun auch die Unis sich gut wehren.

Notdoc
25.04.2005, 20:27
Bei solchen Informationen, würde ich mir immer auch noch andere (neutrale) Quellen hinzuziehen. Ein Anwalt, so gut er auch informiert, ist immer einer der davon lebt, dass Leute klagen. Er wird dir normalerweise nicht erklären, wie es auch ohne ihn geht.


Infos zum Einklagen:

Studis Online (http://www.studis-online.de/StudInfo/studienplatzklage.php)

Studierendenschaft der Uni Greifswald (http://www.uni-greifswald.de/%7Estupagwd/studienplatz.htm)

Honny
25.04.2005, 21:11
dass es ohne anwalt keinen sinn macht hab ich von der ASTA erfahren... die sollten "neutral" genug sein um es zu glauben...

LuckyLuke
25.04.2005, 21:42
He Honny,

soweit ich davon ausgehen kann, kannst Du lesen - hoff ich doch mal.
Am Ende meines Beitrags stand....... das waren meine Informationen, die ich eingholt habe. . Ich hab nirgends behauptet, dass das unbedingt
stimmen muss, was mir da so erzählt worden ist. Aber da ich mich
selber mit diesem Thema beschäftige, ist es doch wohl erlaubt, sich mit
anderen aus zu tauschen, was Sie für Kenntnisse haben.

Weisst du Honny, wenn wir alle, die im Forum sind, allwissend wären, und
über alles informiert sein würden, bräuchten wir diesen Chat gar nicht mehr.
Das ist nämlich auch Sinn und Zweck dieses Chat´s, sich gegenseitig
aus zu tauschen, Erfahrungen und Kenntnisse zu vergleichen.

Mein Tipp Honny, Schlaf lieber mal Dein Grant aus. Mit Deiner
Aggressivität, die Du in den Chat bringst, verunsicherst Du nämlich
auch die Leute.

Danke fürs zu hören. :-(

Honny
26.04.2005, 14:54
hi lucky,

warum gleich so persoenlich angegriffen fuehlen. was mich nervt hab ich schon geschrieben. das sind keine privaten sachen, sondern einfach die tatsache dass viele fragen und geruechte erst aufkommen weil einige hier infos reinposten die sie um drei ecken gehoert haben und das nicht deutlich machen...
und dann vorallem im weiteren diskussionsverlauf nichts weiter zu sagen sondern ihren falschen kram so stehen lassen...
aber ok...

LuckyLuke
26.04.2005, 16:11
Hallo Honny,

nach dem was ich hier so lese, ist meine Information offensichtlich falsch,
die ich von einem Anwalt bekommen habe. Das weiss ich jetzt aber auch nur,
weil mich hier einige auf diese falsche Info hingewiesen haben. Das hat einen Vorteil und einen Nachteil. Nachteil: Ich hab offensichtlich falsche Infos weiter gegeben - die ich so erhalten habe. Vorteil: Ich weiss jetzt, was hinter dem Klageverfahren steckt - und schwimm nicht weiter auf falschen Informationen.

Ich kann Dich auch verstehen - Du bist schon viel länger in diesem Chat, und weisst halt vieles schon besser und kannst Dinge anders beurteilen.
Ich finde, wir sollten diese Quereleien jetzt aus der Welt schaffen. Ich mein,
in dieses Forum gehört sich ein respektvoller und niveauvoller Umgang. Das ist hier nicht irgendein Forum. Wir haben alle die gleichen Ziele - zwar mit unterschiedlichen Vorraussetzungen - aber ich finde, nach dem hick hack mit dem Vergabeverfahren sollte wenigstens hier im MediForum eine freundliche Atmosphäre sein.

Ich hoff, dass geht für Dich so in Ordnung. :peace:
Lucky

schwarzwald
30.05.2005, 11:34
Hallo,

ich muß mich auch mal zu dem Thema Studienplatzklage äußern.

Ein guter Rat von mir :

lasst es.

Ich habe auch geklagt.Letztes Jahr.

Der Anwalt hat mit fantastischen Chancen geworben , über 85% Zulassungen seiner Mandanten.
Was er mir nicht gesagt hat,ist dass zu dem saftigen Anwaltshonorar (3000Euro) noch ungefähr 3000 Euro Gerichtskosten hinzukommen und die Chancen in Wahrheit gering sind.

Ich bin durch diese Klage ganz schrecklich in Geldnot gekommen und gebracht hat es gar nix. Ich habe nie wieder was von meinem ach so erfolgreichen Anwalt gehört,nachdem die letzten Plätze vergeben waren. Nicht mal enien Brief. Ich weiß,dass das bestimmt abhängig vom jeweiligen Anwalt ist,aber ich kenne über 10 Leute die genau die selben schlechten Erfahrungen gemacht haben.Eine hat nach einem halben Jahr ihren Studienplatz sogar wieder verloren - und damit alle Wartesemester !!!

Das mit der Klage war ein riesen großer Fehle und ich möchte nur allen im Vorraus sagen : überlegt es Euch gut, ob Ihr nicht lieber eine Ausbildung vorher macht oder Euch über die neue Möglichkeit der Auswahlgespräch bewerbt.


Wünsch jedenfalls allen viel Glück und alles Gute.

HD

FredTheDread
30.05.2005, 12:02
Hallo,

ich muß mich auch mal zu dem Thema Studienplatzklage äußern.

Ein guter Rat von mir :

lasst es.

Ich habe auch geklagt.Letztes Jahr.

Der Anwalt hat mit fantastischen Chancen geworben , über 85% Zulassungen seiner Mandanten.
Was er mir nicht gesagt hat,ist dass zu dem saftigen Anwaltshonorar (3000Euro) noch ungefähr 3000 Euro Gerichtskosten hinzukommen und die Chancen in Wahrheit gering sind.

Ich bin durch diese Klage ganz schrecklich in Geldnot gekommen und gebracht hat es gar nix. Ich habe nie wieder was von meinem ach so erfolgreichen Anwalt gehört,nachdem die letzten Plätze vergeben waren. Nicht mal enien Brief. Ich weiß,dass das bestimmt abhängig vom jeweiligen Anwalt ist,aber ich kenne über 10 Leute die genau die selben schlechten Erfahrungen gemacht haben.Eine hat nach einem halben Jahr ihren Studienplatz sogar wieder verloren - und damit alle Wartesemester !!!

Das mit der Klage war ein riesen großer Fehle und ich möchte nur allen im Vorraus sagen : überlegt es Euch gut, ob Ihr nicht lieber eine Ausbildung vorher macht oder Euch über die neue Möglichkeit der Auswahlgespräch bewerbt.


Wünsch jedenfalls allen viel Glück und alles Gute.

HD


Wenn du für das 1.FS HM geklagt hast, ist es ganz normal, dass die Chancen gering sind! Aber wenn du zum Beispiel für das 2.FS ZM klagst, sind es nur noch 30 Studenten und davon sind bereits 11 Stück mit Plätzen versorgt...Und es sind erst 2 Unis drangekommen...Also immer LOCKER bleiben...

Notdoc
30.05.2005, 13:55
Eine hat nach einem halben Jahr ihren Studienplatz sogar wieder verloren - und damit alle Wartesemester !!!
Man kann Wartesemester, die man einmal hat nicht wieder verlieren.

Logo
30.05.2005, 18:40
Und warum stehen die Chancen mit 1,8 im AdH bitte schlecht?!

Ich stelle hier mal die These auf, wer nen Schnitt besser als 2,0 hat, muss sich schon sehr doof anstellen bzw. arg Pech haben um keinen Platz zu kriegen.

Begründen kann ich es leider nicht (müsste man mal errechnen...), ist jetzt mehr son Bauchgefühl ;-)

schwarzwald
31.05.2005, 20:54
also 1. :

dieses Mädel hat jedenfalls keine Wartesemester mehr,immerhin hatte sie ja 4 Monate nach der Klage studiert.

Warum oder warum eben net ist mir sowieso egal.

Und 2. :

meine Klage ist schon abgeschlossen,bei mir ist die Sache gelaufen und dass es meiner Meinung nach ein Fehler war überhaupt zu klagen, hab ich ja gesagt.

Und da das meine persönlich Meinung ist, werd ich da au nix dran ändern.

Grüße
:-meinung

Ghost Dog
31.05.2005, 21:14
also 1. :

dieses Mädel hat jedenfalls keine Wartesemester mehr,immerhin hatte sie ja 4 Monate nach der Klage studiert.




Nur mal so nebenbei...

Ist das nicht eher so, dass man seine WS behält, nur dass sie dann eben nicht weiterzählen, wenn man an einer Uni eingeschrieben ist?

Grüße

Notdoc
31.05.2005, 22:57
Nur mal so nebenbei...

Ist das nicht eher so, dass man seine WS behält, nur dass sie dann eben nicht weiterzählen, wenn man an einer Uni eingeschrieben ist?

GrüßeSo ist es.

candy
01.06.2005, 09:18
Hallo!
Zu den Wartesemestern:
Wenn man eingeklagt ist, dann hat man keinen endgültigen, sondern nur einen vorläufigen Studienplatz und sammelt in dieser Zeit (in der man an der Uni VORLÄUFIG eingeschrieben ist und studiert) weiter Wartesemester.
Deshalb müssen sich die "Kläger" auch weiterhin bei der ZVS bewerben, weil mit zunehmenden Wartesemestern die Chance dort für einen endgültigen Studienplatz zugelassen zu werden steigt...
Liebe Grüße,
Candy

Ghost Dog
01.06.2005, 19:31
Hallo!
Zu den Wartesemestern:
Wenn man eingeklagt ist, dann hat man keinen endgültigen, sondern nur einen vorläufigen Studienplatz und sammelt in dieser Zeit (in der man an der Uni VORLÄUFIG eingeschrieben ist und studiert) weiter Wartesemester.
Deshalb müssen sich die "Kläger" auch weiterhin bei der ZVS bewerben, weil mit zunehmenden Wartesemestern die Chance dort für einen endgültigen Studienplatz zugelassen zu werden steigt...
Liebe Grüße,
Candy

Huch, dass wusste ich nicht....

Kann mann das auch irgendwo nachlesen?

Grüße

chutenalua
02.06.2005, 00:16
Und warum stehen die Chancen mit 1,8 im AdH bitte schlecht?!

Ich stelle hier mal die These auf, wer nen Schnitt besser als 2,0 hat, muss sich schon sehr doof anstellen bzw. arg Pech haben um keinen Platz zu kriegen.


:-top Find ich gut. Kannst du gleich mal in Dortmund anrufen und bescheid sagen, wie wir uns geeinigt haben?

Logo for President!

flavour
02.06.2005, 10:29
Hab auch über Zimmerling geklagt.
Auf einmal hatte ich einen Losplatz.
Erst dachte ich: "ungeheurer Zufall!", dann hab ich gesehen, dass noch lauter andere Klienten vom Zimmerling an dieser Uni einen Losplatz erhalten haben.

Gibt natürlich keine Beweise, kam mir aber sehr komisch vor.

Teuer war es trotzdem natürlich, paar Tausender muss man da schon berappen.

Habe aber auch gehört, dass das Klagen im Vergleich zum letzten Jahr noch weniger Erfolgsaussichten haben soll, bestätigen kann einem das natürlich keiner.

Honny
02.06.2005, 18:13
@ candy: ist mir aber neu dass man laenger als ein paar monate einen vorlaeufigen studienplatz erhaelt. meines wissens nach wird er spaetestens zum naechsten semester entweder zu nem endgueltigen umgewandelt oder du wirst wieder rausgeschmissen...

candy
02.06.2005, 22:13
@GhostDog:
Ich weiß nicht, wo du das nachlesen kannst, aber ich habe diese Infos von meinem Anwalt bekommen (auch schriftlich).
@Honny:
Das hängt ganz von den Gerichten ab.
Einmal können die schon mal etwas Zeit brauchen bis sie über die Beschwerde der Uni entschieden haben (da kann also ein Semester schon um sein und ein Semester mehr oder weniger kann ja schon was ausmachen). Stimmen sie der Beschwerde zu, dann hast du Recht und die "Eingeklagten" müssen gehen (obwohl ich gehört habe, dass in manchen Fällen die Studenten das Semester noch beenden durften).
Lehnen sie sie ab, dann darf man weiter studieren, hat aber immer noch nur einen vorläufigen Studienplatz (da im Eilverfahren entschieden!). Um den gerichtlich in einen endgültigen "umzuwandeln" muss ein neues Verfahren angestrebt werden, welches sich i. d. R. über einige Jahre(!) hinziehen kann.
Und da ist es doch gut, wenn man in dieser Zeit weiter Wartesemester sammelt u. dann evtl. noch früher die Chance hat über die ZVS einen endgültigen Platz zu bekommen ;-)
Liebe Grüße,
Candy