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guri
21.04.2005, 10:20
hallo,
eine frage wie sicher bzw. erfolgreich ist der weg einen studienplatz über eine klage zu bekommen?
mache gerade mein abi in niedersachsen, ( voraussichtlich 1,8) aber wenn ich das hier so alles lese sind meine chancen mit diesem schnitt ja wohl eher schlecht und auf lange Wartezeiten möcht ich mich nicht gerade begeben, da das Studium ja ohnehin schon lange dauert.
Danke für alle Antworten.
Mfg

Satch
21.04.2005, 10:44
Hi,

hatte auch mal eine Klage angepeilt, glaube aber, dass das sehr stressig ist und wenig Erfolg verspricht.
Mein Schnitt liegt nur bei 2,2.Abi 04 plus Zivi und jetzt Vorsemester in Köln.
Ich habe mich an allen 3 Unis in Ungarn beworben und hoffe auf eine Zusage.
Nachteil: teuer
Vorteil: auf Deutsch bis zum Physikum in kleinen Gruppen

Siehe dir mal das Ungarnforum an.
Bei deinem Schnitt wirst du sofort genommen.

www.ungarnstudium.de

Eine Klage kostet ca. 4000€ ohne Erfolgsgarantie.
Vielleicht schaffst du es im AdH der Unis.

altalena
21.04.2005, 10:48
Na, wenn das mal nicht wieder 'ne Grundsatzdiskussion ins Rollen bringt... ;-)
Nein, mal im Ernst, ich glaube, die Chancen, über eine Klage zu bekommen, sind super gering. eine Bekannte von mir hat das gemacht, erstmal schön 5000 € hingeblättert und dann wird man ja auch nur gelost.... außerdem vergeht so viel Zeit, dass man dann irgendwann zwei Monate nach Studienbeginn (wenn man denn gelost wird) loslegen kann...... ich würde mir das gut überlegen. Viel Geld für eine so geringe Chance. :-micro

LuckyLuke
21.04.2005, 11:05
[Hallo Guri,

ich hab mich selber zu diesem Thema erkundigt. Das einklagen der Studienplätze läuft so ab. Es wird nicht die ZVS verklagt, sondern die jeweiligen Unis - die man sich ausgesucht hat - weil diese weniger Studienplätze anbieten, als Sie eigentlich könnten. Durch das Klageverfahren
erreicht man z. B. das die jeweilige Uni noch 10 Studienplätze anbieten muss - da das ZVS verfahren jedoch schon abgeschlossen ist - werden diese 10 Plätze unter den jetzt befindlichen Bewerbern ausgelost. Also wenn Du Glück hast, bist Du dann unter den glücklichen dabei, die geklagt haben und auch
mit Losglück einen Platz bekommen haben. Um Deine Chancen zu erhöhen, kannst Du natürlich mehrere Unis verklagen. Jede Uni die Du dann verklagst, muss Ihre Studienplatzkapazität voll ausschöpfen - und diese zusätzlich erreichten Plätze werden - wie gesagt - ausgelost. Also wenn Du mehrere Unis
verklagst - nimmst Du auch an mehreren Auslosungen teil - und somit steigen Deine Chancen. Meinen Informationen zufolge soll das erfolgreich sein - nur sehr teuer. Jede Uni die Du verklagst, erhebt im Gegenzug Entschädigungen.
Die eine Uni verlangt 1500 €, die andere z. B. 2700 € usw. Da ist jede Uni verschieden. Im Schnitt musst Du pro Uni, die Du verklagst ca. 1800 € zahlen. Und wenn Du jetzt z. B. 5 Unis verklagst, um Deine Zulassungschancen zu erhöhen- kannst Du mit ca. 8500 € rechnen - die Du selber zahlen musst.

Das sind soweit meine Infos, die ich selber eingeholt hab, ich hab auch schon
mit dem Gedanken gespielt.

Lucky

herr_seb
21.04.2005, 11:43
[Hallo Guri,

ich hab mich selber zu diesem Thema erkundigt. Das einklagen der Studienplätze läuft so ab. Es wird nicht die ZVS verklagt, sondern die jeweiligen Unis - die man sich ausgesucht hat - weil diese weniger Studienplätze anbieten, als Sie eigentlich könnten. Durch das Klageverfahren
erreicht man z. B. das die jeweilige Uni noch 10 Studienplätze anbieten muss - da das ZVS verfahren jedoch schon abgeschlossen ist - werden diese 10 Plätze unter den jetzt befindlichen Bewerbern ausgelost. Also wenn Du Glück hast, bist Du dann unter den glücklichen dabei, die geklagt haben und auch
mit Losglück einen Platz bekommen haben. Um Deine Chancen zu erhöhen, kannst Du natürlich mehrere Unis verklagen. Jede Uni die Du dann verklagst, muss Ihre Studienplatzkapazität voll ausschöpfen - und diese zusätzlich erreichten Plätze werden - wie gesagt - ausgelost. Also wenn Du mehrere Unis
verklagst - nimmst Du auch an mehreren Auslosungen teil - und somit steigen Deine Chancen. Meinen Informationen zufolge soll das erfolgreich sein - nur sehr teuer. Jede Uni die Du verklagst, erhebt im Gegenzug Entschädigungen.
Die eine Uni verlangt 1500 €, die andere z. B. 2700 € usw. Da ist jede Uni verschieden. Im Schnitt musst Du pro Uni, die Du verklagst ca. 1800 € zahlen. Und wenn Du jetzt z. B. 5 Unis verklagst, um Deine Zulassungschancen zu erhöhen- kannst Du mit ca. 8500 € rechnen - die Du selber zahlen musst.

Das sind soweit meine Infos, die ich selber eingeholt hab, ich hab auch schon
mit dem Gedanken gespielt.

Lucky

das die unis eine entschädigung verlangen ist unsinn.
je nachdem welche uni man verklagt kommen auf einen gerichtskosten zu, die aber bei weitem nicht deine angegebenen werte erreichen.
es gibt unis, die sich auf garnichts einlassen, die vor gericht ziehen, und bei denen man dann kaum ne chance hat nen platz zu erhalten, andere wählen nicht den weg vor gericht, sondern finden sich damit ab und rücken die plätze nach langem rechnen heraus.
das du den unis selbst etwas bezahlen musst ist unsinn. das einzige was kostet ist dein anwalt, die gerichtsgebühren und der evtl. anwalt der uni, den du bezahlen musst, wenn sie vor gericht ziehen.

dennoch ein teurer spaß, der keine garantie bietet, da er zu sehr in mode gekommen ist.

Schneewitche
21.04.2005, 13:50
[Hallo Guri,

ich hab mich selber zu diesem Thema erkundigt. Das einklagen der Studienplätze läuft so ab. Es wird nicht die ZVS verklagt, sondern die jeweiligen Unis - die man sich ausgesucht hat - weil diese weniger Studienplätze anbieten, als Sie eigentlich könnten. Durch das Klageverfahren
erreicht man z. B. das die jeweilige Uni noch 10 Studienplätze anbieten muss - da das ZVS verfahren jedoch schon abgeschlossen ist - werden diese 10 Plätze unter den jetzt befindlichen Bewerbern ausgelost. Also wenn Du Glück hast, bist Du dann unter den glücklichen dabei, die geklagt haben und auch
mit Losglück einen Platz bekommen haben. Um Deine Chancen zu erhöhen, kannst Du natürlich mehrere Unis verklagen. Jede Uni die Du dann verklagst, muss Ihre Studienplatzkapazität voll ausschöpfen - und diese zusätzlich erreichten Plätze werden - wie gesagt - ausgelost. Also wenn Du mehrere Unis
verklagst - nimmst Du auch an mehreren Auslosungen teil - und somit steigen Deine Chancen. Meinen Informationen zufolge soll das erfolgreich sein - nur sehr teuer. Jede Uni die Du verklagst, erhebt im Gegenzug Entschädigungen.
Die eine Uni verlangt 1500 €, die andere z. B. 2700 € usw. Da ist jede Uni verschieden. Im Schnitt musst Du pro Uni, die Du verklagst ca. 1800 € zahlen. Und wenn Du jetzt z. B. 5 Unis verklagst, um Deine Zulassungschancen zu erhöhen- kannst Du mit ca. 8500 € rechnen - die Du selber zahlen musst.

Das sind soweit meine Infos, die ich selber eingeholt hab, ich hab auch schon
mit dem Gedanken gespielt.

Lucky

Da sind aber noch ein paar kleine Fehlerchen drin. Zum einen vergeben nicht alle Unis nach Los sondern manche auch nach NC.
Zum anderen ist es schon günstiger mit dem klagen, besonders wenn mans alleine ohne Anwalt macht. Da sind so 30-80Euro Gerichtskosten. So geschätzte 10Euro Briefmarken pro Uni und wenn man sich die falschen Unis aus sucht, dann haben die leider nen Gegenanwalt und es können so 300-700 (weiß ich net ganz genau) dazu kommen. Also wäre das schon absehbar, daß es einen nicht ruiniert, wenn man 3 Unis verklagt oder so. Viele Klagen ja überall um dann so schnell wie möglich weg zu wechseln :-)

MediFreaK
21.04.2005, 13:55
hallo,
eine frage wie sicher bzw. erfolgreich ist der weg einen studienplatz über eine klage zu bekommen?
mache gerade mein abi in niedersachsen, ( voraussichtlich 1,8) aber wenn ich das hier so alles lese sind meine chancen mit diesem schnitt ja wohl eher schlecht und auf lange Wartezeiten möcht ich mich nicht gerade begeben, da das Studium ja ohnehin schon lange dauert.
Danke für alle Antworten.
Mfg
also ganz ehrlich mit 1,8 würd ich nich klagen...
1. sind die chancen einfach zu gering auf nen platz (ca. 1000 klagen pro uni)
2. kann dir keiner sagen, wie viel es am ende wirklich kosten wird...also lass es lieber sein, wenn du nich gelg in massen hast :-music
3. mit 1,8 sollte es spätestens im sommer reichen, wenn nich sogar schon diesen winter...
4. wenn dir das alles zu gefährlich is, dann kannste dich immer noch in ungarn bewerben, die sollten dich eigentlich nehmen...
:-top

LuckyLuke
23.04.2005, 09:36
Hallo Schneewittchen,

das waren halt die Informationen die ich bekommen hab - von einem Anwalt.
Er hat mir das so erzählt, wie ich das hier wieder gegeben hab.
Hat gleich mit riesigen Kosten um sich geschmissen - und mir aber
gleich mitgeteilt, dass die Chancen, über Klagen einen Platz zu bekommen,
durch das neue Vergabeverfahren immer geringer werden.
Ich selber hab ein Abi mit 2,8 auf der BOS ( Berufsoberschule - kommt man
nur rein, wenn man eine Ausbildung gemacht hat ) und zum WS 05/ 06 dann 4 WS. Da macht man sich viele Gedanken, wie man am Besten und schnellsten einen Platz bekommt. Aber ich persönlich werd das mit dem Klagen lassen - da die Chancen sehr, sehr gering sind.

Schneewitche
23.04.2005, 12:32
Hey Lucky!
Das kann ich gut verstehen, das ein Anwalt dir nicht sagt, daß man das auch alleine mit 3 Formblättern machen kann :-))
Aber mit den Chancen muß ich dir recht geben, die sinderheblich gesunken. Vor vier Jahren oder so war es eigentlich noch ne sichere Sache und man hat dann teilweise sogar noch mehrere Plätze bekommen. Aber der NC is halt mittlerweile sehr hart und somit steigt die Kägerzahl haltrecht krass und dieChancen sinken.
ICh drück dir die daumen, das deine Wartezeit nich zu anstrengend wird und die WS nich noch höher steigen. :-top

Gersig
23.04.2005, 12:42
Für alle Interessierten:

http://www.asta.uni-hamburg.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=22&Itemid=39

FredTheDread
23.04.2005, 12:42
Also ich habe mich für eine Klage zum 2.Semester entschieden und da sollen die Chancen besser sein als im ersten Semester.
Ach ja und bisher haben meine Eltern 1500 € Honorarkosten an den Anwalt überwiesen. Wir haben uns für eine Klage gegen 15 Universitäten entschieden. Mal sehen, ob was daraus wird...

Honny
23.04.2005, 21:50
hier diskutieren leute ueber themen wie einklagen die echt mal sowas von null ahnung haben... das is traurig...

@ schneewittche: alleine klagen (ohne anwalt) macht null sinn da du spaetestens im 2. verfahren einen brauchst und im ersten heutzutage keine plaetze mehr vergeben sind. wer ohne anwalt klagt macht sich nen billigen scherz aber bekommt 100%-tib heutzutage keinen platz mehr!

@ luckyluke: deine rechnung is sowas von muell. eine darf keine entschaedigungen verlangen. immerhin verklagst du sie auf ein faktum hin was letztendlich fast immer stimmt... bist also im recht. und selbst wenn nicht darf sie sich nicht entschaedigen lassen...
man muss pro verklagter uni ca. 50-75€ verwaltungsgebuehren berechnen. teuer wirds wenn sich die gegenuni anwaltlich vertreten laesst (berlin, rostock etc...) ansonsten macht das honoror fuer den eigenen anwalt den grossteil... und die gerichtskosten... (ca. 150-200€ pro uni)
was du da vorrechnest is absolut aus der luft gegriffen und das hat dir nie im leben ein anwalt so gesagt....!
dann hast du's falsch verstanden.

aber diskutiert ruhig weiter... unwissen ist auch ein wissen...

MediFreaK
23.04.2005, 22:38
http://www.zimmerling.de/informationen/infos.htm
da steht am ende der seite, mit viel man rechnen muss...
@honny und du siehst, dass deine rechnung müll is :-top

Schneewitche
24.04.2005, 01:56
@ schneewittche: alleine klagen (ohne anwalt) macht null sinn da du spaetestens im 2. verfahren einen brauchst und im ersten heutzutage keine plaetze mehr vergeben sind. wer ohne anwalt klagt macht sich nen billigen scherz aber bekommt 100%-tib heutzutage keinen platz mehr!


Man braucht erst bei den Vehandlungen, wo man persönlich erscheinen muß einen Anwalt, alles andere läuft schriftlich über das Verwaltungsgericht und es ist definitiv kein Anwalt nötig. Natürlich sollte man Unis mit Gegenanwalt aus lassen, aber wenn man nicht zu viel Geld investieren will ist das ja nun selbstredend so.
Warum eigentlich so aggresiv? Klär doch einfach, die Leute die an einer Klage sind auf, wenn du bessere Informationen hast.
So leicht ist die Entscheidung ja nun nicht, was man alles machen kann und möchte, wenn man nicht sofort einen studienplatz bekommt.

Honny
24.04.2005, 15:28
@ medifreak: ich habe durch telefonischen wie schriftlicen kontakt zu dr. zimmerling genau diese infos die ich zuvor gepostet habe erhalten. er ist mein anwalt.
am ende der seite die du verlinkt hast steht gar nix, dann wenigstens den richtigen link reinsetzen.
der link den du meinst sollte dieser sein: http://www.zimmerling.de/informationen/infos/info-mandatserteilung.htm
und wenn du dir das in ruhe durchliest solltest du das rauslesen was auch ich geschrieben habe. mich wunderts dass du noch von muell-rechnungen sprichst nachdem du solche luegenmaerchen von wegen 1.800€ pro uni wegen entschaedigung und so nem kram in die welt gesetzt hast...
wenn man keine ahnung hat...

@ schneewittche: theoretisch braucht man nicht einmal bei verhandlungen wo man persoenlich erscheinen muss einen anwalt, man kann sich auch selbst vertreten. aber darum gings nir nicht, fakt ist, ohne hat man 100%-tig keinen erfolg! in zweiter instanz wird fundiertes wissen gefordert. kannst du nachgucken wie die arbeitszeitverteilung der fachkraefte und die bettenverteilung auf die studienplaetze in den uni--kliniken gehandhabt wird.... mit sowas muss man argumentieren. da werden fakten benoetigt die DU nie bekommst! und dann wird dein antrag abgelehnt wegen ungenuegender beweislast und aus isses! das meinte ich. ohne anwalt kein erfolg! basta!
und aggressiv bin ich gewesen weil ich es hasse wenn hier leute posten die null ahnung haben und andere dadurch verunsichern bzw. weiss machen es wuerde stimmen was sie sagen. dadurch kommen solche schwachsinns-geruechte hervor wie sie im medizinstudium und deren aufnahmeformalitaeten zuhauf existieren...!

guten tag

MediFreaK
24.04.2005, 16:30
@honny....ups mein link war wirklich falsch...naja kann passieren. aber was hab ich wegen irgendwiner entschädigung geschrieben???

Dr. Pschy
24.04.2005, 17:07
Honny:

Du hast ja Recht, aber koennte man das nicht in einer weniger arroganten und rechthaberischen Art und Weise schreiben? :peace:

MediFreaK
24.04.2005, 18:20
Honny:

Du hast ja Recht, aber koennte man das nicht in einer weniger arroganten und rechthaberischen Art und Weise schreiben? :peace:
danke, vielen dank :-top

Schneewitche
24.04.2005, 18:32
Ich habe eine solche Klage selbst (ohne Anwalt) begonnen und habe sie dan abgebrochen, weil ich so nen Platz bekommen habe. Die ganzen Berechnungen mit Tutoren und so viele Profs macht aber das Verwaltungsgericht und nicht der Anwalt. Habe immer die ganzen Unterlagen von denen bekommen (100-150Seiten), damit ich das sehe. war mal interessant zu sehen, wer alles klagt und mit welchem Anwalt *ggg* Dann stand da häufig, das die Klage bei manchen mit Anwalt verfällt, weil Zeugniss und so Sachen nicht rechtzeitig eingereicht wurden. WEiß nicht genau wie das weiter gegangen wäre, aber es kamen die ersten Entscheidungen kurz nach meinem Rückzug. Da hätte ich bei keiner Uni nen Anwalt gebraucht (abr habe ja keine Banwürtenberger Unis und so genommen). Aber das is jetzt auch shcon nen Jahr her undes war ne Klage aufs zweite Semester.
Bin gerne für Verbesserungen offen. Wär ja auch gruselig, wen ich alles weiß :-blush Sind halt meine Erfahrungen die ich gemacht habe

Honny
24.04.2005, 20:56
@ medifreak: sorry, hatte dich verwechselt, luckyluke hat den kram mit den entschaedigungen geschrieben... aber du hast so aehnlich wie er irgendwie weiterargumentiert oder so und deshalb hab ich euch wohl versehens fuer ein und dieselbe person gehalten. trotzdem ist meine rechnung korrekt soweit (siehe link)

@ dr.pschy: jo sicher geht das, aber dafuer sind andere da ;-)

@ schneewittche: zum 2. semester einklagen ist auch schon ne ganz andere sache. sehr viel weniger konkurrenz und andere vorraussetzungen.
zudem gibt es einige unis bzw. bundeslaender - wie ich heute erfahren habe - die auch schon in der zweiten instanz nen anwalt dringend vorschreiben.
da du offensichtlich schon durch deine erstklage (eilverfahren) nen vergleich von der uni vorgeschlagen bekommen hast ist bei dir ja gar kein einziges richtiges verfahren ins rollen gekommen... danach gehts ja erst los. denn dieses eilverfahren wird heutzutage normalerweilse grundsaetzlich abgelehnt, und dann faengt der schbass er an!
insofern haste den harten klage-alltag gar nicht richtig mitbekommen (dein glueck!)... ich habe eher von der klage zum ersten semester an mindestens 15 unis geredet wo man ohne anwalt keine chance hat...