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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium der 2. Versuch



Holloy
21.04.2005, 17:33
Hallo zusammen,

ich hatte mich dieses Sommersemester auf ein Zweitstudienplatz Medizin beworben. Aber leider hat es nicht geklappt :-nix

Naja das nächste Semester kommt bestimmt. Nun zu meinen Fragen:

- Auf den ZVS Seiten ist unter Zweitstudienquoten SS2005 kein Punkteeintrag für das 1. Nachrückverfahren. http://193.159.218.53/Service/Download/AGZwBwSS_05.pdf
Sind da die Auswertungen noch nicht da, oder gab es keine Nachrückverfahren??? Sind eigentlich das 2. & 3....Nachrückverfahren schon abgeschlossen??

Thema Wiederbewerbung (per ANTON aus Tirol):

Also soweit hat heute alles gut funktioniert beim ANTON - also einloggen etc. - nur bei dem Punkt : "Begründung für Zweitstudium" stand bei mir "nichts" obwohl ich ja den Standard-Gnadenpunkt auf meine Begründung bekommen hatte :-). Muss ich da was ändern (also auf "berufliche oder sonstige Gründe" switchen oder ist das so OK??

Wer hat sich denn dieses Semester noch verbeglich auf einen Zweitstudienplatz beworben? Welche Position hattet ihr im Ablehnungsbescheid und wie sieht Eure Strategie für das WS 05/06 aus.

Freue mich auf Eure Antworten!

Viele Grüße Holloy und nur Mut!!! :-top

schwesterA
14.11.2005, 14:04
jaja, mir ging es ähnlich, ich hab auch mal wieder ne ablehnung bekommen und versuche es zum sommersemester 06 wieder. hoffe dass ich diesmal punkte für meine begründung bekomme. hat du ne ahnung auf was die da zählen? was ist denn für die ne "erhebliche verbesserung der beruflichen situation" (fallgruppe 4), was ich anstrebe. falls du oder irgedwer da was weiss. bin um jede hilfe dankbar!
(habe jura studiert, bin 25)
danke, schwesterA

schwesterA
14.11.2005, 14:08
ach so, und habe was gelesen, daß das nachrückverfahren für zweitstudienbewerber abgeschafft ist. für solche auskünfte ist die zvs selber aber immer ziemlich gut. man glaubt es nicht, aber die haben teils echt fähige leute am der hotline sitzen. die ist für zweitstudienbewerber:
01803 987111 033
grüße!
schwesterA

Leisure Suit Alex
14.11.2005, 14:32
Diese erhebliche Verbesserung der beruflichen Situation ist beispielsweise bei Zahnmedizinern gegeben die das Medizinstudium für die Facharztausbildung zum MKG Chirurgen brauchen - oder auch anders herum, d.h. als Mediziner für das Zahnmedizinstudium.

schwesterA
14.11.2005, 14:46
danke, auch besonders für den spruch!
hast du zufällig noch ne gute idee, wie ich n zweitstudium medizin nach Jura so begründen kann, dass ich in fallgruppe 4bin?
ich weiss, blöd dahergefragt, aber ich muss sammeln wie ein eichhörnchen....
danke, schwesterA

Leisure Suit Alex
14.11.2005, 14:55
Sorry, das mit der MKG Chirurgie ist die einzige Begründung bei der ich mir sicher bin, dass es geht.
Juristen habe ich aber auch schon einige gesehen die Jura und Medizin studiert haben und dann spezielle Bereiche vertreten, also geht das vielleicht schon... Für Gerichtsmediziner muss man aber kein Jura/Medizin studiert haben, oder?

heideloldenburgerin
14.11.2005, 15:03
ach was, gerichtsmedizin ist doch genau so ein fachspezialisierung wie chirurgie, orthopädie etc oder etwa nicht?!

schwesterA
14.11.2005, 15:09
ja, für gerichtsmedizin muss man ja nicht wissen, wie verträge zustande kommen, welche interantionalen abkommen wann anwendung finden oder welche grundrechte beim toten verletzt wurden....
ich meine eigentlich mehr, fällt euch was ein, wie mir, so fachfremd es sein mag, jura als mediziner oder medizin als jurist besondere chance eröffnen würde? so habe ich die fallgruppe 4 verstanden, "berufliche situation wird erheblich verbessert, auch wenn das zweitstudium keine sinnvolle ergänzung zum erststudium ist".
steht im zvs-merkblatt: http://www.zvs.de/Service/Download/M08.pdf .
leider haben die nur völlig unerwähnt gelassen, welche maßstäbe sie ansetzen. allein schon wielang die begründung sein soll, wie detailliert und wie konkret.
danke für eure hilfe!

Imperium
14.11.2005, 15:31
Kannst du nicht angeben, dass du dich für "Medizinrecht" begeisterst und es beruflich ausüben willst? Kann nicht sagen inweit dies aus der Luft gegriffen ist. Allerdings gibt es einige Ärzte, die Klagen am Hals haben aufgrund von Kunstfehlern. Vielleicht hilft dir dieser Hinweis.

Schönen Gruß und Glück.

schwesterA
14.11.2005, 15:42
ja, arzthaftungsrecht ist auf jeden fall n punkt. herrje, ich brauch einfach nur ne schlüssige und stimmige begründung. aber ich denke dass ich den punkt auf jeden ordentlich mit einarbeiten werde....

Yasmin
14.11.2005, 21:37
hi schwesterA,

ich hatte durch meine examensnote glück und bin damit durchgekommen. habe auf magister studiert; die zvs berücksichtigt natürlich überhaupt nicht, dass ein "befriedigend" in jura nicht leichter zu erreichen ist als einer einser-note in anderen fächern...ärgerlich.

ich habe von diversen leuten gehört, dass die zvs andere begründungen als mkg und stabsarzt zur verbesserung der berufschancen nicht gelten lässt.
deswegen habe ich es mit wissenschaftlichen gründen versucht und die charité um ein gutachten gebeten. ich bin psycho- / neurolinguist und es gibt auch von unserem linguistik-institut einige kooperation mit (auch) medizinischen einrichtungen. habe also versucht, dass einigermaßen zu begründen, fand es auch ganz schlüssig - ergebnis: charité lehnt die gründe ab (wundert mich mittlerweile nicht mehr). mit dem gnadenpunkt, den man von der zvs erhält, hatte ich fünf punkte und bin damit durchgekommen.

sorry, hätte gerne was besseres berichtet! ich drück auf dir auf jeden fall die daumen!

grüße

yasmin

Leisure Suit Alex
14.11.2005, 21:42
Wenn du nicht familiär gebunden bist, dann könnte für dich evtl. auch ein Studium in Osteuropa in Frage kommen - hier ist zumindest eine Juristin die ein Jahr in einer Kanzlei gearbeitet hat um Geld zu verdienen und danach hier mit dem Studium begonnen hat. In den Semesterferien arbeitet sie halt immer noch in einer Kanzlei, ich denke auf diese Weise wäre zumindest die Finanzierung gesichert.

supergirl17
14.11.2005, 21:42
Habe heute nochmal mit dem ZVS-Menschen telefoniert, weil ich auch wissen wollte, wie man in eine höhere Fallgruppe kommt.

Schlechte Nachrichten:
Laut seiner Auskunft handelt es sich in allen Fällen (z.B. BWL/Jura/Biologie/Pharmazie....) um Berufswechsel, d.h. einen Punkt und nicht mehr. :-nix

Ausnahmen sind Zahnmediziner (wegen MKG-Chirurgie) und wissenschaftliche Gründe (auch sehr, sehr schwer von der Uni anerkannt zu bekommen).

PS: ich will niemandem sagen, er soll es nicht versuchen mit der Begründung, aber ich wollte einfach wissen, ob es sich lohnt, sich das Gehirn zu zermartern und seitenlange Briefe zu schreiben