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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die ZVS-FAQ: Häufig gestellte Fragen (aktualisiert)



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HerrKaleun
22.08.2006, 16:43
Servus Leute,
habt ihr ne Ahnung ob beim AdH auch ne Landesquote gebildet wird, weil wenn nicht, ist das ja wieder eine Benachteiligung/Bevorzugung von bestimmten Landesabis... (wg Zentralabi..). Und weiß jemand, ob und wo steht, wieviele Abiturienten für bestimmte Länder genommen wurden, da ja auf dem ZVS Ablehnungsbescheid für die ersten beiden Verfahren ein Grenzrang angegeben ist und mich interessiert, ob ich als Grenzrang 1000 in meine Landesquote ne Chance hab im AdH irgendwo reinzukommen.
Hab 1,8 in Bayern , 2 Wartesemester und bin im AdH in München,Berlin,Ulm,Freiburg,Würzburg,Regensburg drinnen... Chancen?
Wie kann man sehen, welcher Ort für welche Uni für das Sozialkriterium 4 zuständig ist? also zählt da Luftlinie oder Bundesland oder ...?
Danke Bomml

Im AdH konkurrierst Du mit allen Bewerbern aus allen Bundesländern. Landesquoten gibt es nicht mehr.

Mit deinem Abi ist das denke ich aussichtslos. Aber warte erstmal ab...

SK 4 kannst Du im ZVS info nachsehen, einfach in der Tabelle die nächstgelegene Uni nachschlagen.

Maddiones
23.08.2006, 18:57
www.zvs.de: Beachten (http://www.zvs.de: Beachten) Sie bitte: Änderungen am Studiengang und Studienort sind nur bis zu den für Sie geltenden Bewerbungsfristen (http://www.zvs.de/Service/AnnahmeschlussWS.htm) möglich.

Man darf also nur die Reihenfolge verändern.

lg




dankeschön.



man kann also auch nicht den studienplatz an 4. OP ablehnen und kommt dann noch ins nachrückverfahren der uni an 1.-3. OP? wahrscheinlich nicht *selbst beantwort*

EzRyder
24.08.2006, 12:07
Hi Leute mich wundert auch ne kleine Sache, vielleicht wisst ihr ja mehr :-nix

Und zwar: Wie kommen denn zum Beispiel die 455 Bewerber, die für Zahnmedizin über die Wartequote einen Platz erhalten haben, bei einem Grenzrang von 415 zustande??? 40 zuviel, oder hab ich was übersehen?

Elodie
24.08.2006, 13:11
dankeschön.



man kann also auch nicht den studienplatz an 4. OP ablehnen und kommt dann noch ins nachrückverfahren der uni an 1.-3. OP? wahrscheinlich nicht *selbst beantwort*

nein,das hast su so schon richtig verstanden,dass es so nicht geht :).

lg

Ellen21
24.08.2006, 13:30
@Panjabi MC
Sobald du nur auch nur einen Tag immatrikuliert bist, ist das komplette Wartesemester weg. Mir ging es nämlich letztes Jahr so. Ich beiß mir echt soooo in den Ar... für meinen Fehler, dieses eine WS hat mir nämlich dieses Jahr zu einer Zulassung gefehlt.....
LG

Shakespeareslady
16.09.2006, 12:16
erst schimpfe ich über leute, die so fragen stellen und dann komme ich selbst mit sowas;-):
also, einerseits soll ich mit "BOB" meine chancen optimieren können, andererseits soll ich einfach nur dann die unireihenfolge ändern, wenn meine absolute wunschuni bisher nicht auf platz 1 steht? hä? bitte um erklärung :-nix :-winky
dickes dankeschön!
julia

edit:
konkreter gefragt:
1. kann ich da einfach meine wunschreihenfolge angeben oder kann es sein, dass ich damit nen platz verpasse, weil ich ne ungeschickte reihenfolge angegeben habe?
2. ist es nicht sowieso nur entscheidend, wenn mehr als eine uni mich auswählt?

MedicaMaude
26.09.2006, 11:13
Und was nun ?
Alle Ortsangaben neu geordnet und angegeben...
jetzt nur noch warten ??

Warten ist so gemein..

wanci
26.09.2006, 11:35
ruf doch an, die sagen dir ob und wenn wo du genommen worden bist...

Yangla
01.11.2006, 04:41
Hi! weiss nicht ob die frage schon gestellt wurde, hab leider keine zeit da ich im ausland bin... also ich hab mich last ws bei der zvs beworben, jetzt kann man ja auf die daten zurueckgreifen, da pharmazie jedoch in hh zum ss nicht angeboten wird, mein hauptwohnsitz aber in hh ist, muss ich trotzdem eine meldebescheinigung einreichen (obwohl ich mich gar nicht in hh bewerbe?) muss ich ausserdem nochmal eine abibeglaubigung einreichen?

waer nett wenn ihr mir helfen koenntet, kann von hier aus zvs nicht calln (bzw seeehr weites ferngespraech) :-))
greetz

mutti
02.11.2006, 13:40
Hallo,jedesmal mit Meldebescheinigung.Wenn Du Unis gewählt hast,die etwas nach deinen Oberstufennoten ausrechnen müssen-zB Berlin-,dann musst Du auch ein beglaubigtes Zeugnis an die ZVS schicken(steht bei der jeweiligen UniHP drin)

zweikommaeins
17.11.2006, 13:30
Sagt mal um am AdH teilzunehmen muss ich die Unis (mit richtiger Position versteht sich) nur bei der Spalte AdH angeben oder auch oben bei der Bestenquote?

michael333
21.11.2006, 17:38
Sagt mal um am AdH teilzunehmen muss ich die Unis (mit richtiger Position versteht sich) nur bei der Spalte AdH angeben oder auch oben bei der Bestenquote?

Bei derart schwierigen Rätseln hilft ja auch kein Blick ins ZVS-Info, deswegen hier die Antwort:
Die drei Auswahlquoten sind unabhängig voneinander. Du kannst also in der AdH-Quote andere Unis angeben, als in den anderen Quoten und nimmst trotzdem an den Auswahlverfahren teil.

schneiderlein
15.12.2006, 19:46
hallo^^

ich hab eine frage bezügl. wartesemester und nc. hab die suchfunktion benutzt und auch auf der zvs-seite gekuckt aber trotzdem bin ich mir nicht sicher alles verstanden zu haben :-blush

werden mir als österreicherin auch wartesemester angerechnet? zb. ich bin 26, habe vor 8 jahren maturiert (abi gemacht), danach zwar studiert - aber natürlich nicht an einer deutschen hochschule - anschließend habe ich eine krankenpflegeausbildung gemacht und arbeite momentan als krankenschwester. heißt das jetzt ich habe 16 wartesemester angesammelt?

wenn ich einen nc von 3 habe (mal vom schlechtesten fall ausgegangen^^° ich weiß ja nicht wie die zvs das berechnet/umrechnet. mein matura-durchschnitt liegt bei 2,7. wenn das zeugnis der 8.klasse mit eingerechnet wird verschlechtert sich der wert :-nix ) und mir tatsächlich die wartesemester angerechnet werden - habe ich dann eine chance auf einen studienplatz für hm in deutschland?

wartesemester wären das ja reichlich, aber bei einem so schlechten nc? zählt da dann die anzahl der wartesemester oder kommen dann nicht erst mal alle zum zug mit vlt weniger wartesemestern aber besserem nc, die wahrsch. auch jünger sind.

wäre nett wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte^^

das verwirrte schneiderlein :-)

MarkusM
15.12.2006, 20:11
Zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt sind:
Ausländische EU-Bürger, d. h. Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, ab 1. Januar 2007 auch Bulgarien und Rumänien. ...

...Parkstudienzeiten zählen nicht als Wartezeit. Als Parkstudium zählt jedes Semester, in dem man an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Ein Studium außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird also nicht als Parkstudium gewertet und mindert somit nicht die Wartezeit.
Mit 16 Wartesemestern ist einem der Studienplatz in D sicher.

Man möge mich berichtigen, wenn ich Mist erzähle :-D

ainasowas
26.12.2006, 17:08
Hallo,

Eine Frage an die Experten, bitte.
Welche Tendenzen sind denn im Moment so zu erwarten dank gesundheitspolitischem Dauerstreik und Ärztedemonstrationen in der ganzen Republik?

Letztes Jahr hatten wir ja einen ADH-Wert im Sommersemester von bestenfalls (also für den Bewerber bestenfalls) 1.8.

In manch anderem Fach (e.g. Biochemie) beobachte ich ein schleichendes Abfallen des NCs (Studiengebühren?) um etwa 0.1 Punkte pro Jahr zu gunsten der Bewerber.

Ich selbst bin auf mein 1.9 Abi aus Bayern nicht unbedingt stolz, aber würde doch gerne wissen, ob ich vielleicht schon Umzugskartons bestellen sollte, falls der NC diesmal nochmal um 0.1 abrutschen sollte. (Städte: Berlin, Göttingen, Gießen, Münster, Köln, Mainz)

Ich denke zwar nicht, dass es etwas bedeutet, aber! ja ich habe den Dienst geleistet!

Yangla
24.01.2007, 10:12
Hi!
hab mal ne Frage, hab bei der Suchfunkt nix gefunden: wenn ich jetzt zum SS einen Platz bekomme, z. B. in Göttingen, den Platz aber nicht antrete weil ich ein FSJ mache, kann ich nach dem Dienst den Platz auch geltend machen, wenn ich als Erstwahl Mainz angebe weil ich da wohne? Oder ist der Platz dann wirklich nur in Göttingen gültig?

Mfg :-dance

michael333
24.01.2007, 11:38
Wenn du den Platz in der Abibesten- oder AdH-Quote bekommst dann hast du den Anspruch auch nur auf den Ort, zu dem du zugeteilt wurdest - und das für die nächsten zwei Bewerbungstermine.
In der Wartezeitquote könntest du dir den Ort aussuchen.

CYP21B
04.03.2007, 11:32
Ich habe ja eigentlich gedacht, dass ich das ZVS-System so langsam mal komplett verstanden hätte. Jetzt bin ich aber auf folgendes gestoßen:
Erläuterungen zur Übersicht der Auswahlgrenzen im Hochschulverfahren

Wenn im Hochschulverfahren die ZVS die Bewerber im Auftrag der Hochschulen nach Qualifikation ausgewählt hat, sind bei der jeweiligen Hochschule die Durchschnittsnote, sowie bei gleicher Note das nachrangige Kriterium "Dienst" aufgeführt, bis zu denen die Bewerber ausgewählt werden konnten (besteht dann immer noch Ranggleichheit entscheidet über die endgültigen Zulassung das Los).
Führt die Universität ein eigenes Auswahlverfahren durch, ist dies mit einem "H" gekennzeichnet.

Mit einem Klick auf "H" gelangen Sie zu den Auswahlkriterien, nach denen die Hochschule zu diesem Semester ihre Auswahl vornimmt.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die OP für solch ein AdH keine Rolle spielt? Also wenn man durch eine evtl. Vorauswahl erfolgreich durchkommt.

Also zB. Würzburg, da gibts keine Vorauswahl und das AdH geht nach Durchschnittsnote. Wäre es dann wirklich so, dass nen 1,8er mit OP1 ohne Dienst dieselben Chancen hätte wie nen 1,8er ohne Dienst mit OP6? Laut dem Text wäre das ja so, aber das kann ich fast nicht glauben.

Gehe ich mit der Annahme richtig, oder habe ich irgendwas überlesen, oder nen Denkfehler?

Greetz, n00b

P.S. Nicht das jemand denken muss, dass ich mich erst jetzt mit dem ZVS-System auseinandersetze, bei der Antragstellung habe ich alles darauf ausgerichtet überhaupt nen Platz zu bekommen. Da ich jetzt aber schon was sicher habe geht es mir ums "Luxusproblem" Studienort.

bobbit
04.03.2007, 12:21
Also zB. Würzburg, da gibts keine Vorauswahl und das AdH geht nach Durchschnittsnote. Wäre es dann wirklich so, dass nen 1,8er mit OP1 ohne Dienst dieselben Chancen hätte wie nen 1,8er ohne Dienst mit OP6? Laut dem Text wäre das ja so, aber das kann ich fast nicht glauben.
Dem ist wohl so.

Schuldti
26.03.2007, 16:24
Ich hab mal eine kleine , aber wichtige Frage zur Wartezeitquote!

In der ZVS Tabelle ist bei den Orten zuerst angegeben an welcher Stelle die Uni mindestens genannt werden mußte, welches Sozialkriterium man haben mußte und bei welchem Schnitt maximal die Uni noch Studentern aufgenommen hat.
Wenn jetzt zum Beispiel bei einer Stadt steht das bis zum 4. Wunsch, mit SK 5 und einem Schnitt von 2,5 die Uni noch Leute aufgenommen hat, heißt das dann, das wenn ich die Uni an erster Stelle genannt hab mit gleichem SK, aber einem schlechteren Abischnitt, das ich da trotzdem einen Platz bekommen hätte, oder gilt die 2,5 für egal welche Ortspräferenz?

Danke!!!