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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die ZVS-FAQ: Häufig gestellte Fragen (aktualisiert)



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Brian
09.06.2005, 12:06
Hallo zusammen,

ich habe vor, ab WS 05/06 Medizin zu studieren. Für mich kommen, da ich in der Region wohnen bleiben möchte, die Unis Essen, Düsseldorf und evtl. Bochum in Frage. Ich habe mir die Seiten der ZVS angesehen und lese jetzt schon eine ganze Weile hier im Forum mit und eine ganze Menge Fragen sind schon geklärt worden. Aber ein paar Sachen verstehe ich einfach nicht.

In diesem Dokument http://www.zvs.de/Service/Download/NC_001_WS2004.pdf
über die Auswahl- und Verteilungsgrenzen vom letzten WS. Beim ZVS-Verfahren sind dort immer zwei Spalten angegeben (Verteilungsgrenze Note bzw. Sozialkriterium). Im letzten WS lag die Grenze für Leute aus NRW für das ZVS-Verteilverfahren bei 1,7. (Ich hoffe ich habe das richtig interpretiert). Jetzt finde ich bei Düsseldorf unter der Spalte Note Ortspräferenz 4, Note 1,3, Sozialkriterium 5. Kann es jetzt sein, dass jemand auch mit einer schlechteren Note dort angenommen worden ist, weil er Düsseldorf an 1. bis 3. Stelle angegeben hatte?

Und noch eine Sache interessiert mich? Um in das ZVS-Verfahren zu kommen, ist in keinem Bundesland eine schlechtere Note als 2,0 angegeben. Wie kann es dann sein, dass in Bochum offensichtlich noch Leute mit 3,2 angenommen wurden?

Vielleicht kann einer von euch mir diese Fragen beantworten, denn ich möchte das Verfahren wirklich verstehen, damit mir bei der Bewerbung kein Fehler unterläuft.

Ist Düsseldorf wirklich so schlimm, wie behauptet wird?

Dafür sag ich schomal im voraus Danke.

Brian

Notdoc
09.06.2005, 12:25
Du weisst aber, das sich die Tabellen alle aufs alte Verfahren beziehen und für das neue Verfahren nicht wirklich aussagekräftig sind.


Im letzten WS lag die Grenze für Leute aus NRW für das ZVS-Verteilverfahren bei 1,7. (Ich hoffe ich habe das richtig interpretiert).

Fast, mit einem Abi aus NRW braucht man eine 1,7 um die Zulassung fürs Medizinstudium zu bekommen. Dann kommt das Verteilverfahren (die Verteilung auf die Studienorte).

Jetzt finde ich bei Düsseldorf unter der Spalte Note Ortspräferenz 4, Note 1,3, Sozialkriterium 5. Kann es jetzt sein, dass jemand auch mit einer schlechteren Note dort angenommen worden ist, weil er Düsseldorf an 1. bis 3. Stelle angegeben hatte?

Ja, genau. Es sind demnach alle genommen worden, die DD an 1-3 genannt hatten.

Und noch eine Sache interessiert mich? Um in das ZVS-Verfahren zu kommen, ist in keinem Bundesland eine schlechtere Note als 2,0 angegeben. Wie kann es dann sein, dass in Bochum offensichtlich noch Leute mit 3,2 angenommen wurden?

Das sind Leute, die über die Wartezeit zugelassen wurden (24%), für das Verteilungsverfahren werden die mit den Abibesten in einen Topf geworfen.

Vielleicht kann einer von euch mir diese Fragen beantworten, denn ich möchte das Verfahren wirklich verstehen, damit mir bei der Bewerbung kein Fehler unterläuft.

Pass aber auf, dass du nicht das alte und das neue Verfahren miteinander vermischst.Notdoc

Neely
09.06.2005, 17:14
Noch ein Frage zum AdH:

Wann werden die Ergebnisse denn genau bekanntgegeben? Ist das von Uni zu Uni unterschiedlich oder einheitlich?

Und wann genau finden die Auswahlgespräche statt (ich weiß nur die Termine von Greifswald, aber ist das vielleicht einheitlich)?


Vielen Dank!

TobiasN
09.06.2005, 17:30
Termine gibts auf dieser (http://www.zvs.de/Antragstellung/TermWS05.htm) Seite der ZVS im unteren drittel steht auch, wann die Bescheide verschickt werden.
Viele Grüße
Tobi

Notdoc
09.06.2005, 18:17
Die Ergebnisse vom Vorauswahlverfahren werden am 15. 8. versand, sofern die ZVS das Vorauswahlverfahren durchführt, ansonsten sind die Termine unterschiedlich.

Die endgültige Zulassung übers AdH geht am 30. 9. raus.

Xylamon
18.06.2005, 10:10
Hallo,
ich habe mich aus verschiedenen Gründen entschieden erstmal ein FSJ einzuschieben und erst ab dem WS 06/07 zu studieren. Macht es Sinn, schon jetzt eine Bewerbung an die ZVS zu schicken? Dh wenn ich einen Studienplatz bekomme, bleibt er mir auch erhalten? Denn der Bewerbungszeitpunkt (Frist 15. Juli) liegt ja noch vor dem Beginn des FSJ (1. August).

Dr. Pschy
18.06.2005, 10:13
Es macht immer Sinn, sich bei der ZVS zu bewerben, und wenn es nur deshalb ist, um seinen aktuellen Platz in den Listen zu sehen.

Und gerade im Falle des FsJ bleibt dir bei einer Zusage der Platz erhalten. Die Tatsache, dass das Jahr erst am 1.8. beginnt spielt dabei keine Rolle.

Also unbedingt bewerben!! :-top

Xylamon
18.06.2005, 10:19
Wenn ich zugeteilt werden sollte: Welche Antwort muss ich der ZVS geben, damit mir mein Platz erhalten bleibt? Einfach eine FSJ-Bescheinigung schicken, oder welcher Schritt ist dann von mir gefordert?
Ins AdH kann ich dieses Jahr nicht gehen, weil das genau in die Zeit meiner Praktika (KH und RW) fällt. Aber die Möglichkeit bleibt mir ja weiterhin für die nächsten Jahre offen, oderß

Dr. Pschy
18.06.2005, 10:28
Das AdH ist mittlerweile fester Bestandteil des Auswahlsystems und wird voraussichtlich die naechsten Semester beibehalten bleiben.

Solltest du dich im FsJ befinden und einen Platz erhalten musst du zunaechst nichts tun und den Platz verfallen lassen. Mit der Zulassung bewirbst du dich dann wieder zum ersten Semester nach FsJ-Ende und markierst auf dem Bewerberbogen den Punkt "Bevorzugte Zulassung nach geleistetem Dienst" (oder so aehnlich). Dann wird dir der Platz (nicht jedoch der gleiche Ort!) wieder zugeteilt.

Xylamon
18.06.2005, 10:39
Habe ich irgendeinen Einfluss darauf, wo mir mein garantierter Studienplatz sein wird?

][truba][
18.06.2005, 10:50
Dann wird dir der Platz (nicht jedoch der gleiche Ort!) wieder zugeteilt.


Nein.

Xylamon
18.06.2005, 11:14
[truba][']Nein.
Wieso nein?

][truba][
18.06.2005, 11:18
Weil das so von der ZVS geregelt wird.

Stellst du einen Ortsantrag um an eine bestimmte Uni zu kommen, kann es gewährt werden, muss aber nicht.
Somit hast du keinen wirklichen Einfluss auf den Ort, an dem du studieren wirst.

Xylamon
18.06.2005, 12:24
Aber das hatte Dr.Pschy doch auch gesagt oder? Nun ja, eigentlich ist das auch nciht so wichtig, hauptsache der Studienplatz bleibt mir erhalten - wenn ich denn einen bekommen sollte. Es hat auch sein Gutes, wenn ich nicht unbedingt an dieselbe Hochschule kommen würde, an der ich eventuell zugelassen würde (ich plane Bochum und Halle in 1. und 2. Präferenz anzugeben, und da will man ja nicht unbedingt hin :))

jini1407
21.06.2005, 14:33
ich hab nochmal ne frage zum online antrag...
hab den jetzt gestellt, mir die ganzen sachen ausgedruckt alles ist fertig ausgefüllt, nur das meldebescheinigungsformular ist mir bis jetzt irgendwie noch nicht begegnet gewesen, bin also vorhin zur bezirksvertertung gefahren...die hat aber genialerweise haute nicht auf, und morgen flieg ich in den urlaub...
gilt denn wenn ich die online bewerbung schon abgeschickt hab immernoch die frist zum 15.07. oder nicht? weil auf dem antrag steht ja umgehend zurückschicken...

Dr. Pschy
21.06.2005, 14:38
Seit heute gilt fuer alle Bewerber des diesjaehrigen Wintersemesters die Bewerbungsfrist vom 15.7.
Das heisst, du hast noch bis zu diesem Datum Zeit, deinen Antrag einzureichen. Wenn du das mit AntOn eh schon erledigt hast, brauchst du dir keine Gedanken zu machen. Flieg in den Urlaub, mach die Meldebescheinigung danach fertig und reich sie zusammen mit dem ausgedruckten Antrag postalisch bei der ZVS ein.

jini1407
21.06.2005, 14:43
super, dankeschön:) hab mein abi auch erst seit 5 tagen, früher ging eh nicht:)

Dr. Pschy
21.06.2005, 14:44
De rien ;-)

lilxbee
28.06.2005, 01:14
so ich bin gerade dabei meinen antrag zu ende zu schreiben .. es fehlt nur noch die unterschrift
aber ich hab noch 3 fragen
1.

bei 2.14 hab ich düsseldorf an erste stelle
wenn ich dort angenommen werde, ( was ich aber zu 95% bestreite, da abi mit 1,9 ) nehme ich nicht mehr an AdH teil?

2.
ich arbeite zur zeit ( teilzeit job mit über 100 stunden im monat )
gilt dies als wirtschaftlicher Grund? 3.3? wenn JA, muss ich dementsprechend später bei dem job bleiben? was passiert wenn ich kündige?

3. Zur sicherung
da ich trotz allem gern in Bonn studieren möchte

möchte ich was bestätigt haben
in AdH ist es egal wo ich Bonn schreibe
ob 6. 3. oder 1. .. es gibt kein vorteil
z.B
1. Essen
2. Mainz
3. Bonn
6. ...

Dr. Pschy
28.06.2005, 11:53
lilxbee:

1.Wenn du ueber die Abibestenquote genommen wirst (egal an welcher Uni), faellt das AdH komplett flach.

2.Wenn du mit "wirtschaftlicher Grund" eine besondere Zugehoerigkeit zum gewuenschten Studienort meinst (ich hab jetzt nicht nachgesehen), um dadurch deine Chancen bei der Ortswahl zu vergroessern, duerfte eine Job mit 100 Stunden im Monat chancenlos sein.

3. Richtig. Bonn fordert keine Ortspraeferenz. Kannst auch auf Platz 6 setzen.