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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die ZVS-FAQ: Häufig gestellte Fragen (aktualisiert)



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XaverB
19.04.2008, 18:48
hi,
danke euch...
jop habs nachgelesen...und so wie ich das verstanden hab ist es wirklich so wie du schreibst: man hat den platz 100 sicher (bei mir wurd ich übers adh genommen)
und man kann es eigtl nur vermasseln wenn man vorher noch irgendeine andere uni angibt...
hab ich das richtig verstanden, wenn man bei abibestenqutoe und wartequote eine uni angibt, stimmt man zu, dass man erst in diesen kriterien geprüft wird und evtl schon ne andre uni zugeteilt bekommt, die man gar nicht wollte?

lg

Hardyle
20.04.2008, 11:11
@Xaver: Wenn du deine Frage auf das Wiedereinfordern eines bereits erhaltenen Platzes geht, dann hast du das richtig verstanden! Du gibts im Prinzip deinen Vorteil auf Erstauswahl an derjenigen Uni ab und durchläufst das ganz normale Bewerbungsverfahren erneut!

Zag
22.04.2008, 16:23
Hi,mal ne krze Frage:
Meine Freundin macht jetzt gerade Abitur also bekommt am 20.6 ihr Zeugnis.

Nun wolllte sie sich über die ZVS für Rechtswissenschaften bewerben. Aber kann man das denn schon vernünftig? Ich meine weil man ja eintragen muss wie viele mögliche Punkte es gab und wie viele man hat. Kann man das Feld erstmal freilassen und den Antrag schon abschicken oder sollte man lieber bis zum 20.6 warten?

Hardyle
22.04.2008, 17:22
Nun wolllte sie sich über die ZVS für Rechtswissenschaften bewerben. Aber kann man das denn schon vernünftig? Ich meine weil man ja eintragen muss wie viele mögliche Punkte es gab und wie viele man hat. Kann man das Feld erstmal freilassen und den Antrag schon abschicken oder sollte man lieber bis zum 20.6 warten?Also da muss sie mal bis 20.6. warten!!! Bevor sie das Zeugnis nicht hat kann sie auch den Antrag nicht ausfüllen/abschicken und sie hat ja Zeit bis 31.7. um alles auszufüllen - massig Zeit würde ich mal sagen! Wozu die Eile?
Müsstest du doch auch wissen, welche Unterlagen man einreichen muss bei der ZVS bzw. wie lange ein Abiturient Zeit hat um sich zu bewerben ...

InciEngelchen
04.05.2008, 18:03
Hi

ich hab mich heute bei der ZVS für Medizin beworben.
Seit letztem Jahr bin ich Examinierte Krankenschwester und habe auch einen unkündbaren Arbeitsvertrag erhalten!
Deshalb geh ich doch davon aus, dass der Ortsantrag "Wirtschaftliche Gründe / 3.3 Ungekündigtes Beschäftigungsverhältnis" auf mich zu trifft!
Beider Erläuterung bzgl. welche Unterlagen für diesen Antrag gebraucht werden, steht was von den elterlichen Einkünften!

Nun meine Frage. Ich bin 26 Jahre alt, lebe in einer eigenen Wohnung, bin berufstätig und habe seit 6 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinen Eltern, wofür braucht die ZVS die Einkommensnachweise meiner Eltern, sind diese zwingend???

Gruss Inci

P.S: Ach mir ist noch eine Frage eingefallen! Früher stand bei den alten Statistiken von der ZVS Bewerbung z.B WS 8 DN 2,4, da galt doch jeder der mehr WS hat ist automatisch drin und die mit 8 nur bis zur DN 2,4.
Nun wollte ich wieder nachschauen aber das steht jetzt :Auswahlgrenze
nach der Wartezeit:
8 Semester
Note (2,0)
Für Bonn: Bonn Ortspräferenz: 1/ Sozialkriterium: 5/ Note:3,2, was heisst denn das jetzt? Komm ich mit meinen 9 WS rein?

Hardyle
04.05.2008, 22:24
Nun wollte ich wieder nachschauen aber das steht jetzt :Auswahlgrenze
nach der Wartezeit:
8 Semester
Note (2,0)
Für Bonn: Bonn Ortspräferenz: 1/ Sozialkriterium: 5/ Note:3,2, was heisst denn das jetzt? Komm ich mit meinen 9 WS rein?Dann solltest du drin sein, wenn es so bleibt! Das bedeutet so viel, dass Leute mit gleicher Anzahl von WS und Note die Zusatzkriterien (Orstpräf./Soz.krit.) erfüllen müssen um einen Platz zu bekommen; sprich die Zusatzkriterien "verbessern" dir deinen Listenplatz.

InciEngelchen
09.05.2008, 18:43
Komisch dann verstehe ich nicht, warum andere noch mit 10 WS keinen Platz kriegen? Wie kommt das, wenn laut ZVS alles was mehr als 8 WS hat reinkommt?

Hardyle
09.05.2008, 20:52
Ein bisschen kommt es darauf an, wann sie sich bewerben, denn zum Sommersemester liegt die Anzahl der WS höher, da sich hier mehr Warter bewerben, dafür ist aber z. B. der NC meist niedriger, da weniger neue, gute Abiturienten dabei sind.
Ich bin mir nicht ganz sicher, in wie weit die strategische Wahl hierbei mitspielt, aber ich denke auch das spielt eine Rolle. Schließlich gibt es immer wieder Leute, z. B. mit Familie, die nur an einen bestimmten Ort wollen/können und somit eben länger darauf warten müssen als andere, die ganz flexibel sind und sich auch egal wo in ganz Deutschland platzieren lassen würden.
Manch anderer kann vielleicht nicht früher anfangen, da er noch Ausbildung X oder Fortbildung Y macht und wieder andere entscheiden sich erst nach 10 oder mehr WS für das Studium überhaupt ...

Angela589
11.05.2008, 23:09
Ich habe mal ne Frage.
Es kann natürlich sein ,dass das schonmal gefragt wurde, aber 102 Seiten waren mir dafür zu viel und mit er Suchfunktion wurde ich nicht wirklich fündig.
Also bei der Bewerbung kann man da bei allen drei Optionen (Abiturbesten, Wartezeit und Hochschulverfahren) ein Kreuz setzen und géht dann auch für alle drei Option ins Rennen sozusagen, oder kann man nur eins machen, z.b. nur Hochschule. Denn ich hatte von Leuten gelesen die sich wohl für Wartesemester und Hochschulverfahren gleichzeitig beworben haben. Also geht das? Habe da nicht wirklich was gefunden bei der ZVS.
Vielen Dank schonmal im Voraus.

agouti_lilac
11.05.2008, 23:56
Klar geht das! :-)


Viel Erfolg.

Neurofreak
11.05.2008, 23:59
(Gesetzt den Fall ich habe es endlich verstanden, aber ich glaub schon)
Die Verfahren stehen quasi hintereinander. Zuerst werden alle, die sich für die Abiturbestenliste gemeldet haben, durchgesiebt und die Plätze werden vergeben. Wer einen Platz hat ist raus aus dem Karussel, wer keinen hat, hat noch Chancen. Dann werden alle durchgesiebt, die über Wartezeit reinwollen. Wieder, wer einen Platz hat ist raus aus dem Pott, wer nicht, nicht. Dann werden zuletzt alle genommen, die AdH gewählt haben (da können auch "durchgefallene" der anderen Kategorien drin sein) und es werden weiter lustig Plätze verteilt.

Soll heißen: Kommst du übers Abiturbestenverfahren an einen Platz ist schnurzegal, was du noch gewählt hast.

Anders gesagt: Hast du ganz bestimmte Unis zu denen du willst, gib im Abiturbestenverfahren nur die an. Sonst kannst du im AdH noch so gut wählen, aber hast im ersten Verfahren schon u.U. einen Platz den du nicht willst und dabei bleibt es.

CYP21B
12.05.2008, 10:33
Wenn man für das AdH einen knappen DN oder einen der nicht reicht hat, ist es sinnvoll in Abibesten- oder Wartezeitquote alle Unis zuzulassen. Damit hat man die Chance einen Teilstudienplatz zu gelost zu bekommen.

Sternenprinzessin
13.05.2008, 12:52
Hallo,
ich habe eben meinen Antrag ausgedruckt und da steht bei Art der Hochschulzugangsberechtigung eine 3. Ist das die Nummer für das Abitur oder habe ich mich da verklickt? Wenn ja, was soll ich dann machen? Meinen Antrag kann ich ja jetzt nicht mehr ändern, könnten mir die Leute von der ZVS da weiterhelfen?

Thunderstorm
13.05.2008, 13:13
Moin :-)

Die "3" drückt die Art der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus.
Sie ist, zumindest bei meinem Antrag dieses Jahr, eine andere, als letztes Jahr. Hier wurden die Nummern von der ZVS für dieses Jahr geändert.

Wenn Du ganz sicher gehen möchtest, dann ruf doch aber bitte beim zuständigen Sachbearbeiter der ZVS mal an und erkundige Dich.

Ich habe meinem Antrag ein Anschreiben beigefügt, in dem ich, unter anderem, auf diesen Umstand aufmerksam gemacht habe.

Geli

Sternenprinzessin
13.05.2008, 13:25
Danke für deine schnelle Antwort. Ich werde dann bei der ZVS anrufen. :-)

netmanmeiser
14.05.2008, 12:29
[QUOTE=Sternenprinzessin]Hallo,
ich habe eben meinen Antrag ausgedruckt und da steht bei Art der Hochschulzugangsberechtigung eine 3. Ist das die Nummer für das Abitur oder habe ich mich da verklickt? Wenn ja, was soll ich dann machen? Meinen Antrag kann ich ja jetzt nicht mehr ändern, könnten mir die Leute von der ZVS da weiterhelfen?[/QUOTE

Die ZVS hat die Nummerierung der Art der Hochschulzugangsberechtigung geändert. Die 3 ist somit korrekt.
Aber nun zu einem anderen Problem. Könnt Ihr euer elektronisches Kontrollblatt bereits einsehen??? Die Postkarte mit der Bestätigung, dass mein schriftlicher Antrag bei der ZVS eingegangen ist, traf bereits Ende April bei mir ein. Nach ca. einer Woche schrieb ich der ZVS eine E-Mail und erkundigte mich nach dem Stand der Bearbeitung. Antwort der ZVS: "Eine E-Mail, dass das elektr. Kontrollblatt für Sie vorliegt erhalten Sie erst während der Bearbeitung Ihres Antrages." :-wand :-wand
Bisher erhielt ich noch keine E-Mail bezügl. des Kontrollblattes. Wie sieht es bei euch aus??

lara83
14.05.2008, 13:41
Ich habe heute Morgen mein Kontrollblatt erhalten!!!! Bzw. die Email dazu...
Meine Bewerbung hatte ich am 24.4. abgeschickt und die Postkarte habe ich am 30.4. bekommen! Also keine Panik!!! :-top

Hardyle
14.05.2008, 13:46
@Lara: Das klingt gut! Ich habe meine Bewerbung ebenfalls am 24.4 abgeschickt, die Postkarte kam letzte Woche aber Kontrollblatt habe ich noch keines bzw. die EMail auch noch nicht ...

Sternenprinzessin
14.05.2008, 14:17
Ich nochmal: Wie kann ich einen neuen Wiederbewerberantrag stellen? Bei mir erscheint nur die Option Antrag erneut drucken. Den Antrag an sich kann ich gar nicht bearbeiten irgendwie.

fabi176
14.05.2008, 19:31
hi
ich bräuchte drigend mal Hilfe.

Folgende Situation: '05 Abi mit 2,7 gemacht (hatte Biologie LK), anschließend zur Vorbereitng 3 Jahre Ausbildung zum Physiotherapeuten. Jetzt möchte ich ein Medizinstudium anschließen.

Bei welchen Unis hab ich über Wartezeit oder Auswahlverfahren der Hochschule (muss man natürlich ach erstmal zugelassen werden dafür) die besten Chancen? Blicke durch dieses ganze ZVS System nicht wirklich durch :-((

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte :)

Liebe Grüße