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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die ZVS-FAQ: Häufig gestellte Fragen (aktualisiert)



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Eva1988
10.07.2008, 05:18
Bei mir kam das letztens, als ich versehentlich meinen Nutzernamen falsch eingegaben hatte ... probier doch mal dich über deine Anton-Nr. anzumelden.


achso , bin es eigtl nih gewohnt weil keine andere website das so macht aber: unbedingt auf groß und kleinschreibung achten!

p.s. wenn nix rot markier is außer : will nich an wartezeitqu. teilnehmen , scheint wohl alles richtig zu sein ... aber wieso reden alle von einer zweiten seite ich hab nur eine ...mhhm

Corney
10.07.2008, 11:47
Aloha, hätte auch noch eine Frage:

da ich Regensburg als meinen Wunschort 1 in der Abiturbestenquote und auch imAdH angegeben habe und dies auch die nächste Uni ist hätte ich dafür eine Meldebescheinigung beigelegt. Habe aber bis jetzt immer nur gelesen das dies nur in der Wartezeitquote von Bedeutung ist. Hilft mir das denn in den beiden anderen Quoten GAR nichts? Dachte das das vll. bei Ranggleichheit nach oder vor Dienst (keine ahnung was eher dran kommt) von Nutzen sein könnte?

Vielen Dank schonmal wär echt sehr nett wen mir jemand helfen könnte!
:-))

Hardyle
10.07.2008, 12:28
@Stuntman: Ah ok, das hatte ich noch nicht gelesen, da mir der Platz von letztem Jahr sicher sein sollte und ich außerhalb des Verfahrens meinen Platz wieder einfordere ...
Ich meine, dass es letztes Jahr das Berufsverfahren noch nicht gegeben hat - da wurden alle in einen Topf geschmissen!
Ach, aber sag mal, schreiben die da auch was, wie es ist wenn man theo. beide Kriterien erfüllt? TMS und praktische Erfahrung? Welcher Gruppe wird man denn dann zu geordnet? Erhält man den höchst möglichen Bonus? Das würde mich mal interessieren.

CYP21B
10.07.2008, 17:14
Aloha, hätte auch noch eine Frage:

da ich Regensburg als meinen Wunschort 1 in der Abiturbestenquote und auch imAdH angegeben habe und dies auch die nächste Uni ist hätte ich dafür eine Meldebescheinigung beigelegt. Habe aber bis jetzt immer nur gelesen das dies nur in der Wartezeitquote von Bedeutung ist. Hilft mir das denn in den beiden anderen Quoten GAR nichts? Dachte das das vll. bei Ranggleichheit nach oder vor Dienst (keine ahnung was eher dran kommt) von Nutzen sein könnte?

Vielen Dank schonmal wär echt sehr nett wen mir jemand helfen könnte!
:-))
Bei der Abibestenquote hilft die Meldebescheinigung auch. Bei der Ortsverteilung spielt das Sozialkriterium da eine ziemlich große Rolle und du hättest dann immerhin 4 statt 5. Also lieber mitschicken.

Löwenherz89
10.07.2008, 19:58
Hi zusammen
Ich hab da auch noch ne Frage :-???

Habe jetzt den Antrag ausgedruckt und war so intelligent und hab in die leeren Kästchen (wo die Einzelnoten vom Abizeugnis stehen könnten) doch wirklich meine Noten eingetragen, obwohl ich das garnicht bräuchte weil ich keine Uni angegeben hab, die das verlangt.
Leider kann ich den Antrag auch nicht so ohne weiteres nochmal ausdrucken, da ich keinen Drucker besitze und dafür immer für 1,40Euro in den Copyshop rennen muss...

Ist das denn schlimm, wenn man da jetzt was mit Kulli eingetragen hat, was da nicht hingehört - oder stört die das eh nicht und ich kann es so abschicken ?

Ich weiß war sau dumm von mir.... hoffe trotzdem ihr könnt mir helen, danke im Voraus!!!!!!!

Taffi89
10.07.2008, 21:30
Ich bräuchte gaaanz dringend schnell Hilfe...hab da bei Anton grad so mein Problem mit der HZB, also der art.

Hab mein Abi über FOS 13 gemacht, zur Auswahl stehen:

Berufsoberschule (naja, wir haben die selbe Prüfung mit den BOS'lern geschrieben, aber ich hab doch noch keine Berufsausbildung :-nix )

Erweiterte Oberschule (ähm ja, find den Begriff etwas allgemein...fällt da die FOS drunter?)

Fachgymnasium (die FOs is ja sowas in der Art, oder?)

oder aber Kolleg
Kollegschule

Keine Ahnung, wo gehört mein Abschluss denn jetzt rein??

LG, eine ziemlich verzweifelte Taffi

Hardyle
10.07.2008, 21:50
Ist denn die FOS (für was steht denn die Abkürzung) das "Gleiche" wie das berufliche Gymnasium (3 Jahre bis zum Abitur nach der Mittleren Reife, evtl. mit Schwerpunktfach?) in Baden-Württemberg? Sorry, ich kenn mich mit euren bayrischen Bezeichnungen garnicht aus. Weil ich habe extra gegoogelt und dann herausgefunden, dass das berufliche Gymnasium = Fachgymnasium (den Begriff gibt es bei uns in BaWü nicht) ist und habe somit das angegeben.

Taffi89
10.07.2008, 21:53
bos steht für berufsoberschule, fos, also wo ich mein abi gemacht hab, für fachoberschule. bei der bos erwirbt man nach einer berufsausbildung in zwei jahren das allg. abitur, bei der fos nach zwei jahren die fachgebundene hochschulreife (oder so), wenn man ein drittes jahr dranhängt und ne zweite fremdsprache nachweisen kann, die allgemeine hochschulreife.

werd dann wohl auch noch n bissel googlen...

Hardyle
10.07.2008, 22:04
@Taffi: Dann hätte die FOS das gleiche Prinzip wie bei mir das berufliche Gymnasium, sprich Fachgymnasium. Habt ihr denn noch einen Fächerschwerpunkt an der FOS? Bei mir war es nämlich in richtung Biotechnologie und es gibt noch andere die im Bereich Technik, Agrar, Ernährung, Gesundheit oder Wirtschaft gehen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fachgymnasium Ich habe mich damals einfach auf Wikipedia "berufen".
Guck mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fachoberschule


___edit___
Die EOS (Erweiterten Oberschulen) sind ursprünglich etwas aus der DDR. Ich bezweifle nicht, dass deine Schulart dann dazu zählt. Klingt ein bisschen mehr nach Abendschule ;) http://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterte_Oberschule

Oh, das ist interessant, guck mal bei Kolleg: http://de.wikipedia.org/wiki/Kolleg und Berufskolleg (das gibt es in BaWü, scheint aber in den anderen Bundesländern ganz anderst zu sein als bei mir): http://de.wikipedia.org/wiki/Berufskolleg. Da heißt es folgendermaßen: In einigen Bundesländern bieten Berufskollegs die Möglichkeit, z. B. in den Bildungsgängen der Gymnasialer Oberstufe (GOS), das Abitur und gleichzeitig eine berufliche Qualifikation zu erwerben. Eingangsvoraussetzung ist die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk. Es gibt am Berufskolleg ebenso die FOS 13 (Fachoberschule, Klasse 13). Eingangsvoraussetzung hierfür ist die Fachhochschulreife. Die FOS 13 führt in einem Jahr zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Als Beispiel der GOS seien hier die Regelungen in Nordrhein-Westfalen dargestellt.

Ganz ehrlich, ich muss an dieser Stelle mal wieder erwähnen, wie nervig ich dieses föderale Bildungspolitik finde!

Taffi89
10.07.2008, 22:22
Okay, vielen vielen Dank...ich hab jetzt mal Fachgymnasium genommen, weil's das wohl am ehesten getroffen hat (übrigens sind die ganz schön lustig: bei der ?-Erläuterung gibt's 'n Feld mit Fachoberschule, im richtigen Antrag aber nicht -.-).

Außerdem schick ich ja mein Zeugnis mit, auf dem fett und breit Fachoberschule steht, die werden dann schon wissen, was ich gemeint hab ;)

Lg und nochmals danke,
Taffi

Hardyle
10.07.2008, 22:30
So würde ich das auch machen/sehen. ;) Viel Glück! Vielleicht sehn wir uns ja in Ulm :-party

Stuntman Mike
10.07.2008, 22:52
Ach, aber sag mal, schreiben die da auch was, wie es ist wenn man theo. beide Kriterien erfüllt? TMS und praktische Erfahrung? Welcher Gruppe wird man denn dann zu geordnet? Erhält man den höchst möglichen Bonus?Gute Frage. Ich könnte mir vorstellen, dass Leute, die Ausbildung und TMS haben, in beiden Gruppen teilnehmen. Jedenfalls steht noch da, dass Leute ohne TMS nur in der Berufsgruppe teilnehmen - mit TMS also dann in beiden.

Diese ganze Aufteilung bewirkt ja, dass TMS und Ausbildung nicht gleichzeitig gewertet werden - sonst wären ja die, die nur eines davon haben, benachteiligt. Finde das System eigentlich ganz sinnvoll, da so der NC nicht so absurd steigt wie z. B. im letzten SoSe in Würzburg.

Eva1988
12.07.2008, 16:33
weiß jemand warum es 2 stufen der benachrichtigung über das adh gibt :
wofür steht erste /zweite stufe?
"3.
September
2008
Versand der Zulassungsbescheide (erste Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).
Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes

am 16. September 2008.

23.
September
2008
Versand der Zulassungsbescheide (zweite Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).
Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes

am 30. September 2008."

CYP21B
12.07.2008, 16:45
weiß jemand warum es 2 stufen der benachrichtigung über das adh gibt :
wofür steht erste /zweite stufe?
"3.
September
2008
Versand der Zulassungsbescheide (erste Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).
Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes

am 16. September 2008.

23.
September
2008
Versand der Zulassungsbescheide (zweite Stufe) im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).
Im Falle der Zulassung endet die Frist für die Erklärung über die Annahme des Studienplatzes

am 30. September 2008."

Die erste Stufe ist für Leute von Bedeutung, die an ihrer OP1 eine Zulassung erhalten nicht nicht über ein Gespräch, o.ä. läuft.
Wenn es für die erste Op nicht reicht oder sich erst in einem Gespräch entscheidet bekommt man die Benachrichtigung erst in der zweiten Stufe.

Der Vorteil dieses Systems soll wohl sein, dass man wenn man an der OP1 genommen wird nicht erst kurz vor knapp alles planen muss und schon vorher mit dem organisieren anfangen kann.

orangenlimo
12.07.2008, 18:43
Die erste Stufe ist für Leute von Bedeutung, die an ihrer OP1 eine Zulassung erhalten nicht nicht über ein Gespräch, o.ä. läuft.
Wenn es für die erste Op nicht reicht oder sich erst in einem Gespräch entscheidet bekommt man die Benachrichtigung erst in der zweiten Stufe.

Der Vorteil dieses Systems soll wohl sein, dass man wenn man an der OP1 genommen wird nicht erst kurz vor knapp alles planen muss und schon vorher mit dem organisieren anfangen kann.

dann würde ich also wegen hd (ohne auswahlgespräch, op 1) im positiven fall eine zusage zum 3. sept. erhalten?

CYP21B
12.07.2008, 19:02
dann würde ich also wegen hd (ohne auswahlgespräch, op 1) im positiven fall eine zusage zum 3. sept. erhalten?
Genau.

lyla88
13.07.2008, 16:22
ich hab mich für zahnmedizin beworben, und obwohl ich dieses jahr abitur gemacht hab, hab ich mich auch für die wartezeit beworben...
kann das nachteilig für mich sein? ich hab eigtl nur beim AdH reelle chancen, reinzukommen, hab aber wartezeit auch einfach mal angegeben..


hab angst, dass ich vlt jetzt deshalb nicht mehr am AdH teilnehmen kann oder so..
ist meine angst dumm oder ist das mit der wartezeit wirklich schlecht?

thinker
13.07.2008, 16:35
Das ist total egal ;)
Es ist ja so, dass erst die ersten beiden Quoten gecheckt werden (also Abibesten- und Wartezeitquote) und dann geguckt wird ob du da einen Platz bekommen würdest. Wenn nicht bekommst du vorerst einen Ablehnungsbescheid und rückst dann möglicherweise in ein AdH weiter.

Also kurz gesagt: Es juckt niemanden ;)

Taffi89
13.07.2008, 19:42
Ich hätt mal nochmal 'ne kurze Frage: Hab mein Zeugnis ja am 10.07. bekommen, da steht aber (mir unverständlicherweise) 11.07. drauf...hab das auch so in die Bewerbung mitübernommen, den eigentlichen Antrag hab ich aber schon am 10.07. gestellt (weil ich da das Zeugnis ja schon in Händen hielt)...
Ergeben sich da jetzt irgendwelche Probleme, weil ich mich laut Datum beworben hab, bevor ich mein zeugnis hatte??

Danke im Voraus,
LG Taffi

ChemieFreund
27.07.2008, 22:35
Ergeben sich da jetzt irgendwelche Probleme, weil ich mich laut Datum beworben hab, bevor ich mein zeugnis hatte??

Danke im Voraus,
LG Taffi
Müsste eigentlich egal sein, hauptsache das Datum der HZB entspricht der Wahrheit.


Ich hab bei meinem Antrag jetzt online nur stehen "Kontrollblatt bereits bearbeitet", ohne dass ich das jemals einsehen konnte. Ist das normal? Ich hab voll Angst, dass ich diesmal von irgendeinem Formfehler einen Strich durch die Rechnung bekomme. :-kotz