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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die ZVS-FAQ: Häufig gestellte Fragen (aktualisiert)



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Dr. Pschy
28.04.2005, 09:38
Hallo liebe Studienbewerber und Studieninteressierte,

da in den Medi-Learn-Foren gerade in Bezug auf die ZVS viele Fragen häufig wiederkehren (vor allem in Hinsicht auf das neue Zulassungssystem), versuche ich hiermit, die gängigsten Fragen zu beantworten.
Wichtig: Diese Angaben habe ich nach bestem Wissen zusammengestellt, Anspruch auf Richtigkeit besteht nicht!
Dieser thread soll Basisfragen rund um das Thema ZVS und Bewerbung beantworten. Es ersetzt NICHT das gründliche Studium des jeweils aktuellen ZVS-Infos!

Inhalt:

1. Was ist die ZVS?
2. Woher bekomme ich das ZVS-Info und das Antragsformular?
3. Wozu brauche ich das Info?
4. Muss ich mich bei der ZVS bewerben? Geht das nicht über die Uni selbst?
5. Kann ich einen Quereinstieg über ein anderes Fach versuchen?
6. Welchen NC bzw. wie viele Wartesemester brauche ich, um einen Studienplatz zu bekommen? Was ist er und wie wird er ermittelt?
7. Was zählt als Wartesemester? Muss ich mich bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?
8. Wie funktioniert das Vergabe- und Verteilverfahren?
9. Bis wann muß ich mich bewerben?

1. Was ist die ZVS?
Die ZVS ist die "Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen", die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen – wie eben auch Medizin – vergibt. Ihr Sitz ist in Dortmund. Auf dem Postweg ist die ZVS unter "ZVS, 44128 Dortmund" zu erreichen. Alle weiteren Informationen, wie z.B. die genaue Adresse, sind auf der offiziellen homepage http://www.zvs.de abrufbar.

2. Woher bekomme ich das ZVS-Info und das Antragsformular?
Das ZVS-Info gibt es in Arbeitsämtern und deren Berufsinformationszentren, an Gymnasien, Universitäten und der ZVS selbst.
Seit dem Wintersemester 04/05 läuft die Bewerbung selbst jedoch online ab. Dazu steht im Bewerbungszeitraum auf www.zvs.de das Programm "AntOn" zur Verfügung, welches das Erstellen des Antrags erleichtert und nach Fertigstellung direkt auf dem ZVS-Server speichert. Danach muss der Zulassungsantrag nur noch ausgedruckt und unterschrieben nachgesendet werden.

3. Wozu brauche ich das Info?
Im ZVS-Info stehen sämtliche Details zu angebotenen Studiengängen, den jeweils zur Verfügung stehenden Unis, die den Studiengang anbieten sowie dem gesamten Vergabe- und Verteilverfahren. Für das Detailstudium ist dieses Heft bei der Bewerbung unerlässlich.

4. Muss ich mich bei der ZVS bewerben? Geht das nicht über die Uni selbst?
Ja, du musst dich bei der ZVS bewerben. Es besteht zwar auch die Möglichkeit, sich durch ein Auswahlgespräch an einigen Unis zu qualifizieren, die Teilnehmer dieses Auswahlverfahrens werden aber (durch verschiedene Methoden, Details auf der ZVS-Homepage (www.zvs.de) oder im Info) aus dem Pool der ZVS-Bewerber herausgesucht. Nochmals in aller Deutlichkeit: Alle Bewerbungen laufen zunächst zentral über die ZVS!

5. Kann ich einen Quereinstieg über ein anderes Fach versuchen?
Das hängt sehr stark von der jeweiligen Uni ab. Tendenziell wird es aber immer schwerer, als Nicht-Medizinstudent zu scheinpflichtigen Veranstaltungen zugelassen zu werden. Auskünfte erteilen hier die Studiendekanate oder Fachschaften der jeweiligen Fakultäten.

6. Welchen NC bzw. wie viele Wartesemester brauche ich, um einen Studienplatz zu bekommen? Was ist er und wie wird er ermittelt?
Der NC ist der "Numerus Clausus". Er gibt den Notendurchschnitt an, den man benötigt, um in einem bestimmten Studiengang angenommen zu werden. Er ist keine starre, willkürlich festgesetzte Zahl, sondern ergibt sich in jedem Bewerbungsverfahren neu aus der Anzahl der Bewerber, der Qualifikation der Bewerber sowie der in diesem Fach zur Verfügung stehenden Zahl von Studienplätzen. Genau dasselbe passiert mit der Wartezeitgrenze. "Den" NC oder "die" Anzahl Wartesemester gibt es also nicht, man kann sich allerdings in etwa an den Vorjahreswerten orientieren, die unter www.zvs.de einzusehen sind; der NC variiert dabei sehr stark von Bundesland zu Bundesland. Die Wartezeit ist für alle deutschen Bewerber gleich und beträgt momentan ca. 8 Wartesemester, also ca. 4 Jahre.

7. Was zählt als Wartesemester? Muss ich mich bewerben, um Wartesemester angerechnet zu bekommen?
Wartesemester sind Semester (Halbjahre) ab dem Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung – bei Medizin dem Abitur – in denen nicht studiert wurde. Eine Bewerbung bei der ZVS ist nicht notwendig, um Wartesemester angerechnet zu bekommen. Zur Wartezeit zählen auch Ausbildungen, Wehr- oder Zivildienst und das FSJ.
NICHT zur Wartezeit hingegen zählt die Zeit, in der man an einer deutschen Uni, Fachhochschule oder anderen Form der Hochschule eingeschrieben ist! (Auch ein Grund, sich den Weg als Quereinsteiger lieber nochmal zu überlegen...) Dieses sogenannte "Parkstudium" bringt einem also keinerlei Vorteile im ZVS-Vergabeverfahren! Ein Studium im Ausland zählt allerdings nicht als Parkstudium, so dass in diesem Fall die Wartesemester angerechnet werden.

8. Wie funktioniert das Vergabe- und Verteilverfahren?
Zunächst muss man das Zulassungsverfahren etwas differenzierter betrachten, um diese Fragen beantworten zu können.
Die Vergabe der Studienplätze wird in sogenannten Quoten vorgenommen. Von insgesamt 100% vorhandenen Plätzen werden nach Abzug bestimmter Vorabquoten 20% nach Wartezeit verteilt, 20% an die Abiturbesten und 60% der Plätze dürfen die Hochschulen selbst vergeben.

1.) Bei der Vergabe nach Wartezeit wird eine deutschlandweite Liste mit allen Bewerbern angelegt. Nach Berechnung der Anzahl der vorhandenen Studienplätze für die Wartezeitquote wird nun einfach bei dem Bewerber mit den meisten Wartesemestern mit der Platzvergabe begonnen und soweit verteilt, bis keine Plätze mehr vorhanden sind. Der letzte ausgewählte Bewerber liefert dann den Grenzwert (z.B. 8 Wartesemester mit Abinote 2,5), der in den ZVS-Listen auftaucht. In diesem Fall wurden alle Bewerber mit 9 oder mehr Wartesemestern bzw. 8 Wartesemestern und einem Abi besser als 2,5 angenommen. Bei gleicher Anzahl an Wartesemestern gilt nämlich die Abinote als nachrangiges Kriterium.

2.) Bei der Vergabe nach Abiturnote werden sogenannte Länderlisten angelegt. Dies ist notwendig, da die Abiturprüfungen der einzelnen Bundesländer nicht vergleichbar sind und somit die Fairness bei der Bewerbung nicht gegeben wäre. Nach einem Vergabeschlüssel werden dann jedem Bundesland eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zugewiesen. Diese Plätze werden dann an die Bewerber mit der besten Abiturnote des jeweiligen Bundeslandes vergeben. Haben am Ende der Landesliste mehr Bewerber die gleiche Abinote als Plätze vorhanden sind, zählt die Wartezeit als nachrangiges Kriterium. Auf diese Weise kommen dann Grenzwerte wie z.B. "1,8 / 3 Wartesemester" zustande. Hier haben alle Bewerber mit einer Abiturnote von 1,7 oder besser bzw. einer Note von 1,8 mit mindestens 3 Wartesemestern einen Studienplatz bekommen.

3.) Die Vergabe der restlichen 60% läuft über das sogenannten "Auswahlverfahren der Hochschulen". Diese Plätze dürfen die Universitäten selbst vergeben, nach selbst gewählten Vergabeprinzipien. Das hat jedoch zur Folge, dass kaum ein Auswahlverfahren einer Uni mehr dem einer anderen Uni gleicht, was ein genaue Bewerbungsstrategie erfordert. Ob eine Uni eine Vorauswahl durchführt, ob für die jeweilige Fakultät eine einschlägige Berufserfahrung notwendig ist oder ob die Uni stur nach Notenschnitt selektiert, all das (und noch viel mehr) muss im Vorfeld genauestens bedacht werden. Danach richtet sich auch die persönliche Vergabe von 6 Wunsch-Unis auf der Bewerbungsliste des Antrags. Die genauen Auswahlkriterien der Unis sind im Bewerbungszeitraum auf www.zvs.de oder im ZVS-Info nachzulesen.

Wichtig: An welcher Stelle man eine Uni in der Quote für das Auswahlverfahren der Hochschulen nennt spielt keine Rolle, solange das von der jeweiligen Uni nicht anders gefordert wird.
So wird von manchen Unis als Vorauswahl "Ortspräferenz 1-3" gefordert, dass heisst diese Unis müssen an 1. bis 3. Stelle genannt werden, damit man überhaupt die Chance hat berücksichtigt zu werden.

Das Auswahlverfahren der Hochschulen hat zur Folge, dass ein Bewerber, der so einen Platz erhält, automatisch auch der jeweiligen Hochschule zugeteilt wird. Bekommt ein Bewerber eine Zusage von mehreren Unis, hat er freie Auswahl und muss innerhalb einer kurzen Frist die Uni, für die er sich entschieden hat, nennen, damit die restlichen Studienplätze wieder frei werden für andere Bewerber.

Für Bewerber, die ihren Platz über die Abiturnote oder Wartezeit bekommen haben, beginnt nach der Platzvergabe die Ortsvergabe.
Hierbei sind die Auswahlkriterien: die Abiturnote, Sozialkriterien (dazu später mehr) und die Wartezeit sowie eventuelle Sonderanträge sowie natürlich die von der jeweiligen Uni zur Verfügung stehenden Studienplätze. Allerdings differiert die Ortsvergabe fuer Zulassung nach Abinote und Zulassung ueber die Wartezeitquote neuerdings:

a) Bei der Verteilung nach Abinote zaehlt primaer der Abischnitt, und erst nachrangig das Sozialkriterium.

b) Bei der Wartezeitquote ist das Sozialkriterium vorrangig und die Abinote nachrangig.

Die Sozialkriterien gelten wie folgt:

1 = Schwerbehinderte

2 = Studienbewerber, bei denen durch Familie „vor Ort“ eine Ortsbindung besteht (Ehe, Kinder, nicht aber die Eltern...)

3 = Studienbewerber, die soziale oder wirtschaftliche Gründe nachweisen können, die sie an diesen Ort binden (Pflege von Personen, die nicht durch andere Personen durchgeführt werden kann oder ein Arbeitsverhältnis besteht, durch welches Studium finanziert werden kann)

4= Bewerber, die am/beim Studienort bei Ihren Eltern wohnen bzw. bei Ihnen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind

5 = alle anderen.

Auch hier lohnt es sich, sich an den unter www.zvs.de publizierten Vorjahreswerten zu orientieren, an welchen Unis reelle Chancen bestehen, einen Platz zu erhalten. (Dies gilt natuerlich erst ab dem WS 05/06, in dem das neue Verfahren zum ersten Mal angewendet wird. Werte von fruehren Semester sind bei der Orientierung irrefuehrend!!)

Warum ist ein Vergleich sinnvoll?
Die ZVS vergibt natürlich erst einmal an diejenigen, die sich den jeweiligen Ort an erster Stelle gewünscht haben. Erst, wenn alle Bewerber mit Erstwunsch einen Platz dort erhalten haben und DANN noch Plätze frei sind, wird erneut nach den gleichen Kriterien unter denen verteilt, die diesen Ort an zweiter Stelle angegeben haben usw.
Es mach also durchaus keinen Sinn, eine Uni, an der man mit annähernder Sicherheit eh nicht genommen wird, an erste Stelle zu setzen – aufgrund des Verfahrens „verschenkt“ man so quasi seinen Erstwunsch und wird vielleicht deswegen nicht an der Zweitgenannten Uni zugelassen, obwohl man bei einer Nennung an erster Stelle dort einen Platz hätte bekommen können. Also lieber realistische Wünsche angeben und sich hinterher die böse Überraschung sparen, als dass man ganz woanders gelandet ist, als man eigentlich wollte. Genauso wenig Sinn macht es natürlich, eine Uni, die schon nie alle Erstbewerber zulassen konnte, an zweite oder dritte Stelle zu setzen.

Es ist ziemlich wichtig, dass man alle Verfahren versteht, um sich eventuelle Enttäuschungen zu ersparen.
Diese FAQ kann niemals alle Facetten der ZVS-Bewerbung im Detail darstellen!
Also: Zusätzlich das ZVS-Info genau lesen, verstehen und erst dann die Bewerbungsunterlagen abschicken.

9. Bis wann muss ich mich bewerben?
Seit der Reform des Zulassungsverfahrens gibt es 2 Bewerbungsfristen für das jeweils kommende Semester:
1.) Für ein Wintersemester gilt der 31.5. als Bewerbungsfrist für all diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16.1. des jeweiligen Jahres erworben haben. Für alle, die dies nach dem 16.1. tun, gilt nach wie vor der 15.7. als Bewerbungsfrist.
2.) Für ein Sommersemester gelten der 30.11. und der 15.1. als Stichtage. Ab welchem Zeitpunkt des Erhalts der Hochschulzugangsberechtigung man jedoch bis zum 15.1. mit der Bewerbung Zeit hat, ist momentan noch nicht festgelegt, da diese Fristen zum ersten Mal für das Sommersemester 2006 aktuell werden. Die FAQ wird bei Feststehen des Sachverhalts natürlich geupdatet.


Fazit:
Ich hoffe, ich konnte hiermit einige der grundlegenden Fragen beantworten. Sollten Fehler enthalten sein oder andere Fragen eingearbeitet werden, bitte an einen der Administratoren oder Forenmoderatoren wenden. Notfalls gehts auch per pm an mich, ich werde das dann weiterleiten.
Eine wichtige Info noch zum Schluss fuer all diejenigen, die ihren Taktik gefunden und den Antrag ausgefuellt haben; die richtige Postanschrift der ZVS lautet:

ZVS
44128 Dortmund

Eine genauere Bezeichnung ist nicht notwendig.

Viel Erfolg bei der Bewerbung! :-top

Notdoc
28.04.2005, 16:20
Versuch doch die Ortsvergabe noch ein bischen zu gliedern, das liest sich sonst schwer so.
Ansonsten sind mir beim 1. lesen keine Sachen aufgefallen:-top

Dr. Pschy
01.05.2005, 18:22
Danke, erledigt :-top

Notdoc
12.05.2005, 01:27
@ Dr. Pschy

Wie in einem anderen Thread (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=20286&page=1&pp=5) aufgefallen hat sich die Ortsverteilung in der Abibesten- und Wartezeitquote geändert. Damit stimmt die folgende Stelle nicht mehr.


25 % der Studienplätze gehen an diejenigen, die unter dem Bewerberpool auf diese Uni den besten Abischnitt haben.
Die restlichen 75% werden nach Sozialkriterium und Abinote vergeben. Das heißt, zuerst kommen alle mit Sozialkriterium 1, dann mit Kriterium 2 etc. bis Kriterium 5. Sind beispielsweise nicht mehr genug Plätze an der Uni frei, um alle Bewerber mit Kriterium 5 an der Uni unterzubringen, dann wird unter den Bewerbern mit Kriterium 5 (und natürlich Erstwunsch an diese Uni) nach Abinote sortiert. Ergibt sich hier wieder ein Pool von Bewerbern, die z.B. als Abinote alle 2,4 haben und Sozialkriterium 5 und können diese nicht alle verteilt werden (weil es nicht mehr genug Plätze für alle mit dieser Qualifikation gibt), dann entscheiden nachrangige Kriterien – Wartezeit, geleisteter Dienst, Losverfahren. Die Sozialkriterien im einzelnen sind: 1 = Schwerbehinderte, 2 = Studienbewerber, bei denen durch Familie „vor Ort“ eine Ortsbindung besteht (Ehe, Kinder, nicht aber die Eltern...), 3 = Studienbewerber, die soziale oder wirtschaftliche Gründe nachweisen können, die sie an diesen Ort binden (Pflege von Personen, die nicht durch andere Personen durchgeführt werden kann oder ein Arbeitsverhältnis besteht, durch welches Studium finanziert werden kann), 4= Bewerber, die am/beim Studienort bei Ihren Eltern wohnen bzw. bei Ihnen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, 5 = alle anderen. Früher wurden die über Note und die über Wartezeit zugelassenen für die Ortsverteilung in einen Topf geworfen.

Jetzt werden im Verteilungsverfahren die Abibesten- und die Wartezeitquote getrennt behandelt.

In der Abibestenquote (http://www.zvs.de/Service/Download/M03_WS2005.pdf) ist bei der Ortsverteilung die Note das vorrangige Kriterium und das Sozial Kriterium nachrangig.

In der Wartezeitquote (http://www.zvs.de/Service/Download/M04_WS2005.pdf) ist das Soz. Krit. vorrangig und die Note nachrangiges Kriterium.


Auch hier lohnt es sich, sich an den unter www.zvs.de (http://www.zvs.de/) publizierten Vorjahreswerten zu orientieren, an welchen Unis reelle Chancen bestehen, einen Platz zu erhalten.Ich würde hier gar nicht mehr auf die Vorjahreswerte verweisen, da sie unter den(s.o.) Bedingungen wirklich nur noch sehr eingeschränkt aussagekräftig sind.

P.S.: Gestalte die Soz. Krit. doch noch ein bischen übersichtlicher, so in der Art ;-)

Die Sozialkriterien im einzelnen sind:

1 = Schwerbehinderte

2 = Studienbewerber, bei denen durch Familie „vor Ort“ eine Ortsbindung besteht (Ehe, Kinder, nicht aber die Eltern...)

3 = Studienbewerber, die soziale oder wirtschaftliche Gründe nachweisen können, die sie an diesen Ort binden (Pflege von Personen, die nicht durch andere Personen durchgeführt werden kann oder ein Arbeitsverhältnis besteht, durch welches Studium finanziert werden kann)

4= Bewerber, die am/beim Studienort bei Ihren Eltern wohnen bzw. bei Ihnen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind

5 = alle anderen.

Dr. Pschy
12.05.2005, 16:44
Alle angesprochenen Punkte wurden upgedatet.

Jack314
14.05.2005, 17:19
Hallo,
ich habe eine Frage zu den Teilstudienplätzen. Beim ZVS-Antrag kann man angeben, dass man sich bereits für einen Teilstudienplatz eingeschrieben hat, auf einer anderen Seite der ZVS habe ich jedoch gelesen, dass diese Teilstudienplätze durch Losverfahren für die jenigen vergeben werden, die sonst von der ZVS keinen regulären Studienplatz zugeteilt bekommen würden.
Ich wohne in der Nähe von Regensburg, da gäbe es nämlich diese Möglichkeit. Kann ich mich da jetzt (sobald ich mein Abi habe natürlich) einfach einschreiben oder funktioniert das so nicht (wovon ich eigentlich ausgehe, aber einen Versuch ist es ja Wert *g*)?
Was haltet Ihre eigentlich von einem Teilstudienplatz?
Danke

Hawkeye
14.05.2005, 18:23
Die werden verlost!

Rakeem
15.05.2005, 17:12
Dürfen die schonmal am hochschulverfahren teilgenommen haben nicht mehr teilnehmen??
Oder hat sich da was geändert??

Danke für die antwort!

bye Rakeem

*nono*
15.05.2005, 21:38
ja das hat sich geändert... du darfst nun jedes jahr am auswahlverfahren von sechs unis teilnehmen... wähle einfach secsh unis, setze sie in eine reihenfolge, und schon is es geschehen. -sehr vereinfacht ausgedrückt- und die kannst du dann beim nächsten mal wieder tun....

Rakeem
16.05.2005, 02:23
Das ist ja supi!!! :)))

Ehmmm...gibt es dafür auhc was schriftliches von der zvs??
(Ich glaube dir ;-) , aber ich wüsste gerne, ob man das auch irgendwo nachlesen kann)

Gute nacht euch allen!


ciao ciao
Rakeem

Dr. Pschy
17.05.2005, 09:42
Naeheres zum Auswahlverfahren unter http://www.zvs.de/Presse/Pr2_05.htm

Alle Infos gibts generell unter www.zvs.de

Stoux
27.05.2005, 11:46
Wollte auch mal was fragen:
Wenn man nun eine Uni angegeben hat (sowohl bei der Abibestenquote als auch beim AdH), die ihre Plätze weiterhin von der ZVS vergeben lässt, also alle nach Note, wann bekommt man dann Bescheid?
Auch erst im September, oder schon im August? Ich meine, wenn am 12. August die Zulassungen nach Abibesten- und Wartezeitquote verschickt werden, dann kommen die von AdH ja später. Aber das wär doch sinnlos, wenn an der jeweiligen Uni kein wirkliches Auswahlverfahren läuft, sondern ohnehin alles über ZVS läuft..... :-???

Dr. Pschy
27.05.2005, 12:03
Du vergisst die Neu-Abiturienten, fuer die ja erst der 15. Juli als Bewerbungsschluss gilt. Die muessen in die Quoten ja auch mit eingerechnet werden. Und das schafft die ZVS nur fuer die Abibesten- und Watezeitquote bis 12. August.
Beim AdH bekommt man dann ab 21.9.05 Bescheid.

*Cosima*
30.05.2005, 10:24
wenn ich jetzt zwischen 2 verschiedenen Unis schwanke und dann schlussendlich an 1. Stelle diejenige von beiden angebe, an der es schwieriger ist anzukommen...werde dann jedoch an dieser nicht angenommen und an der 2. auch nicht, da dort erst alle die Bewerber genommen werden, die diese als Erstwunsch angegeben haben, dann stehe ich doch nachher mit leeren händen da oder?
Ist ziemlich kompliziert das ganze, hoffe es hat jemand verstanden :-winky

Dr. Pschy
30.05.2005, 10:34
In welcher Quote?

Bei der Verteilung nach Abinote und Wartezeit wird erst der Platz und dann der Ort vergeben, d.h. du kommst evtl. nicht an deine Wunschuni, hast aber sicher nen Platz.
Beim AdH ist es prinzipiell egal, auf welchem Platz du welche Uni setzt, es sei denn die Uni fordert im Rahmen der Vorauswahl eine Ortspraeferenz.

Notdoc
30.05.2005, 15:05
Bei der Verteilung nach Abinote und Wartezeit wird erst der Platz und dann der Ort vergeben, d.h. du kommst evtl. nicht an deine Wunschuni, hast aber sicher nen Platz.In der Wartezeitquote stimmt das, wenn du das Feld 2.15a frei lässt, also die Verteilung an jeden anderen Studienort erlaubst.

In der Abinotenquote kann es durchaus sein, dass du ausgewählt wirst, wenn du aber an keinen deiner genannten Orte verteilt werden kannst stehst du nachher ohne Platz da.

Dr. Pschy
30.05.2005, 15:11
Das stimmt natuerlich, aber ich ging davon aus, dass sie natuerlich zusaetzlich alle anderen Studienorte akzeptiert, wenn es an diesen beiden Unis nicht klappt.

*Cosima*
31.05.2005, 12:38
Dankeschön für eure Antworten...
Klar akzeptiere ich auch andere Unis - sofern sie nicht zu weit entfernt von meiner "Heimat" sind ;-) (ich wohne im Saarland, also in der Pfalz, Baden Wü.,...)
Zunächst ist mir halt wichtig einfach nur einen Platz zu bekommen, deswg die Frage an welcher Stelle ich welche Uni eintragen soll.
Achso, könnt ihr die Uni Mainz empfehlen?

Jemine
31.05.2005, 13:13
Ähm, auch auf die Gefahr hin, dass das für dieses Vergabeverfahren schon gefragt wurde :-blush
Muß ich mir Gedanken machen, wenn ich bis heute noch keine Mail von der ZVS hab, dass mein Antrag eingegangen ist?? Habe halt nur nach der AntOn-Bewerbung diese Mail bekommen, dass ich den unterschriebenen Antrag schicken soll. Aber für den noch keine Bestätigung. Will heut nicht nach Dortmund fahren... :-dagegen

Dr. Pschy
31.05.2005, 13:27
Zum nachreichen des schriftlichen Antrags hast du im Falle des Falles eh noch etwas Zeit. Der AntOn-Antrag reicht zur Wahrung der ersten Frist. Wart halt noch ein klein wenig ab.
Keine Postkarte mitgeschickt?