Dice
28.04.2005, 16:12
Hi Leute, ich bräuchte mal wieder einen Rat.
Ich steh vor dem Problem, daß ich den Chemieschein zwar habe,jedoch aufgrund einer Neuregelung nochmals gezwungen bin, Chemie noch einmal zu schreiben, um den Biochemieschein zu bekommen. Biochemie wird bei uns in zwei Teilen geschrieben, in dem ersten Teil ist es eine Kombiklausur aus eben
Biochemie und Chemie. Frage nun: Ist denn mein vorheriger Chemieschein, den ich ja bereits "in der Tasche" habe ungültig. Muß man da rechtlich vorgehen oder in den sauren Apfel beissen.
Ist es denn im Übrigen auch möglich, dass die Profs einfach so beschliessen können, dass die Klausurmodalitäten geändert werden können?
Konkret: Biochemie wurde vorher bei uns immer als MC-Klausur geschrieben, seit kurzem müssen nun alle (auch Wiederholer) die Klausur im multiple-select Verfahren mitschreiben. Dürfen die Profs das denn überhaupt????
Vielen Dank im Voraus ich hab euch alle lieb. :-top
Ich steh vor dem Problem, daß ich den Chemieschein zwar habe,jedoch aufgrund einer Neuregelung nochmals gezwungen bin, Chemie noch einmal zu schreiben, um den Biochemieschein zu bekommen. Biochemie wird bei uns in zwei Teilen geschrieben, in dem ersten Teil ist es eine Kombiklausur aus eben
Biochemie und Chemie. Frage nun: Ist denn mein vorheriger Chemieschein, den ich ja bereits "in der Tasche" habe ungültig. Muß man da rechtlich vorgehen oder in den sauren Apfel beissen.
Ist es denn im Übrigen auch möglich, dass die Profs einfach so beschliessen können, dass die Klausurmodalitäten geändert werden können?
Konkret: Biochemie wurde vorher bei uns immer als MC-Klausur geschrieben, seit kurzem müssen nun alle (auch Wiederholer) die Klausur im multiple-select Verfahren mitschreiben. Dürfen die Profs das denn überhaupt????
Vielen Dank im Voraus ich hab euch alle lieb. :-top