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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klausurregelung



Dice
28.04.2005, 16:12
Hi Leute, ich bräuchte mal wieder einen Rat.
Ich steh vor dem Problem, daß ich den Chemieschein zwar habe,jedoch aufgrund einer Neuregelung nochmals gezwungen bin, Chemie noch einmal zu schreiben, um den Biochemieschein zu bekommen. Biochemie wird bei uns in zwei Teilen geschrieben, in dem ersten Teil ist es eine Kombiklausur aus eben
Biochemie und Chemie. Frage nun: Ist denn mein vorheriger Chemieschein, den ich ja bereits "in der Tasche" habe ungültig. Muß man da rechtlich vorgehen oder in den sauren Apfel beissen.
Ist es denn im Übrigen auch möglich, dass die Profs einfach so beschliessen können, dass die Klausurmodalitäten geändert werden können?
Konkret: Biochemie wurde vorher bei uns immer als MC-Klausur geschrieben, seit kurzem müssen nun alle (auch Wiederholer) die Klausur im multiple-select Verfahren mitschreiben. Dürfen die Profs das denn überhaupt????

Vielen Dank im Voraus ich hab euch alle lieb. :-top

Hellequin
28.04.2005, 16:39
Es gibt für jede Uni eine sogenannte Studienordnung. Zuerst würde ich mal da drin nachschauen wie die bestehenden Regeln ausschauen. Dann evtl. Fachschaft und Rechtsabteilung der Uni einschalten.

Ich denke hier wird dir keiner pauschal genaue Tipps geben können, da die Studienordnungen von Uni zu Uni unterschiedlich sind. Wir hatten z.B. ziemlichen Stress wegen der Gleitregel die in unserer Studienordnung steht und die einigen Abteilungen nicht so recht gepasst hat ... hat sich aber nach oben genannten "Schema" lösen lassen.

Viel Glück! :-top

Dice
28.04.2005, 16:49
Danke Dir. Grüsse aus Düsseldorf.