Calvin
01.05.2005, 08:49
Auf dem Fragebogen von Greifswald steht was von:
In welchem Umfang verfügen Sie über bescheinigte berufspraktische (medizinische/zahnmedizinische oder vergleichbare) Erfahrungen nach § 3 Abs. 1c der Hochschulsatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren?
1. Wo kriege ich diese Satzung her?
2. Zählen da auch Krankenpflegepraktika oder andere Praktika rein?
In welchem Umfang verfügen Sie über bescheinigte berufspraktische (medizinische/zahnmedizinische oder vergleichbare) Erfahrungen nach § 3 Abs. 1c der Hochschulsatzung für das hochschuleigene Auswahlverfahren?
1. Wo kriege ich diese Satzung her?
2. Zählen da auch Krankenpflegepraktika oder andere Praktika rein?