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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anrechnug Krankenpflegehelfer auf KP-Ausbildung?



nduester
03.05.2005, 01:34
hallo, ich habe eine Frage, zu der ich kein anständiges Pflegeforum gefunden habe, also versuch ichs mal hier...

Läßt sich eine Krankenpflegehelferausbildung in irgendeiner Weise auf die Ausbildung zum Krankenpfleger anrechnen? Mir geht es dabei nur um das theoretische Konstrukt, nicht um die Praxistauglichkeit einer derartigen (gesetzlichen?) Regelung.

Grund für diese Frage ist mitnichten mein persönlicher Ehrgeiz, möglichst schnell den begehrten Titel des Krankenpfleger (geht einfach schneller als der neue Titel...) zu erhalten sondern lediglich um die Frage, ob es auch in anderen medizinischen hilfsberufen eine Verkürzungsform gibt wie sie dem Rettungssanitäter (oder auch dem Krankenpfleger...) auf dem Weg zum Rettungsassistenten angeboten wird. Ich hoffe auf eine positive Antwort...

Liebe Grüße, Nils

Sebastian1
03.05.2005, 08:59
Im seit 2004 gültigen KrPflG ist die Formulierung da stark vereinfacht worden:


"§ 6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu 24 Monaten auf die Dauer einer Ausbildung nach § 4 Abs. 1 anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet werden."


Vorher (Variante von 1985) war genau festgelegt, wer welche Verkürzung machen darf:



§ 7 (Verkürzung der Ausbildung)


Auf Antrag werden verkürzt:

1. für Krankenschwestern, Krankenpfleger und für Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger jeweils eine andere der in § 5 Abs. 1 benannten Ausbildungen um achtzehn Monate,
2. Für Hebammen und Entbingungspfleger eine Ausbildung nach § 5 Abs. 1 um zwölf Monate,
3. für Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer nach mindestens zwölf Monaten Tätigkeit als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer eine Ausbildung nach § 5 Abs. 1 um sechs Monate; nach mindestens achtzehn Monaten Tätigkeit als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer wird die Ausbildung um weitere sechs Monate verkürzt.



§ 8 (Anrechnung anderer Ausbildungen)


Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung im Umfange ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer einer Ausbildung nach § 5 Abs. 1 anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet werden. Eine Ausbildung im Sanitätsdienst der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei eins Landes kann jedoch nur bis zu einem Jahr auf die Ausbildung in der Krankenpflege nach § 5 Abs. 1 bei Personen angerechnet werden, die die Sanitätsprüfung und den fachlichen Teil der Unteroffizierprüfung für Unteroffiziere im Sanitätsdienst der Bundeswehr, die Fachprüfung für die Verwendung als Sanitätsbeamter im Bundesgrenzschutz oder eine vergleichbare Fachprüfung Für die Verwendung im Sanitätsdienst der Polizei eines Landes bestanden haben.


Hope this helps,
Sebastian

1,8_ohne_perspektive
03.05.2005, 20:05
Zusatzfrage:

Ist es sinnvoll bei Unis, welche Wert auf eine abgeschlossene Ausbildung legen, die Urkunde zum "Krankenpflegerhelfer" anzugeben?
Wird so etwas überhaupt angerechnet?

Hellequin
03.05.2005, 23:24
@nduester: Hängt meines Wissens nach nicht nur von der Behörde, sondern auch von der Krankenpflegeschule ab, ob sie das mitmachen. Dem Krankenhaus geht ja dadurch für eine gewisse Zeit eine billige Arbeitskraft verloren. ;-)

@1,8: Schaden tut es sicher nicht es anzugeben. Ob es was bringt, steht auf einen anderen Blatt, denn an den Unis die auf den Berufsabschluss achten, hast du sicherauch recht viele Krankenpfleger + Rettass als Bewerber.