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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufenthaltsgenehmigung



Pünktchen
08.05.2005, 12:16
Hi

es gibt ja viele hier, die schon öfters Famulaturen als UA in der Schweiz gemacht haben. Vielleicht kann mir einer helfen.

Wie ist das wenn man 4 Monate inder Schweiz UA war und danach noch mal irgendwann für 8 Wochen dort als UA arbeiten will.
Geht das überhaupt? Mal abgesehen von dem Krankenversicherungsproblem :-notify

Hat irgendwer Erfahrung oder kann mich weiterverweisen? Ich würde das gerne schnellstmöglich klären.


gruss
pünktchen

Die Niere
08.05.2005, 12:25
Hi

es gibt ja viele hier, die schon öfters Famulaturen als UA in der Schweiz gemacht haben. Vielleicht kann mir einer helfen.

Wie ist das wenn man 4 Monate inder Schweiz UA war und danach noch mal irgendwann für 8 Wochen dort als UA arbeiten will.
Geht das überhaupt? Mal abgesehen von dem Krankenversicherungsproblem :-notify

Hat irgendwer Erfahrung oder kann mich weiterverweisen? Ich würde das gerne schnellstmöglich klären.


gruss
pünktchenDas ist absolut problemlos möglich...vor 2001 gab es da schon Probleme aber seit Zeiten der bilateralen Verträge dürftest du garkeine Schwierigkeiten haben deine L-Bewilligung zu erhalten.

gruesse, die niere, die ja auch zwei Tertiale in CH gemacht hat...

Pünktchen
08.05.2005, 12:40
ähm ja klar.
Es ist kein Problem 2 Tertiale nacheinander in der Schweiz bewilligt zu bekommen. Aber mit einem Abstand von 6 Monaten dazwischen? Schliesslich bin ich grade in Deutschland und habe schon 4 Monate Schweiz hinter mir, möchte aber gerne noch 2 Monate im Sommer daranhängen.

Die Niere
08.05.2005, 12:43
ähm ja klar.
Es ist kein Problem 2 Tertiale nacheinander in der Schweiz bewilligt zu bekommen. Aber mit einem Abstand von 6 Monaten dazwischen? Schliesslich bin ich grade in Deutschland und habe schon 4 Monate Schweiz hinter mir, möchte aber gerne noch 2 Monate im Sommer daranhängen.Auch das ist kein Problem. Aber wie kommst du denn darauf, dass es damit Probleme geben könnte?

gruesse, die niere, deren beide Aufenthaltsgenehmigungen auch zu verschiedenen zeiten, von verschiedenen Behörden und NICHT nahtlos ineinander übergehend ausgestellt wurden...

Pünktchen
08.05.2005, 12:49
Weil man ja die Aufenthaltsgenehmigung am Ende wieder abgibt und auf dem Abmeldeschein ein missverständlicher Satz stand. (Den Wortlaut hab ich vergessen, deswegen wollte ich auf Nummer sicher gehen.)


DANKE Niere :-angel

Die Niere
08.05.2005, 12:57
Du hast deine Aufenthaltsgenehmigung wieder abgegeben??? Ich hab noch alle (inzwischen sind es 4) bei mir rumliegen. Sind ja sowieso nur zeitlich begrenzt, deswegen kann man die wohl behalten. Brauchst dir trotzdem keine Sorgen zu machen - die Klinik fordert ja in jedem Fall eine neue an.

gruesse, die niere

Pünktchen
08.05.2005, 13:28
Dort wo ich war, war sowieso alles anders. (Kanton Zürich)

Dieser doofe Krankenversicherungskrieg. Die Verwaltungen haben es ziemlich genau genommen ("Sie müssen an der Uni Zürich eingeschrieben sein" :-)) ) und meine Genehmigung musste ich abgeben am Ende beim Abmelden.

Chrima
08.05.2005, 13:47
Da fällt mir aber auch mal eine Frage ein (an die von Euch, die als Assistenten in der Schweiz sind bzw. waren): Ab Juli bin ich ja auch als Assistentin in der Schweiz (*freu*) und meine Krankenversicherung hat mir erzählt, dass ich dann hier nicht weiter krankenversichert sein könnte und mich in der Schweiz krankenversichern muss. Ich habe aber vor einiger Zeit gelesen, dass es ein neues Abkommen gibt, wonach die Krankenversicherungen des jeweiligen Landes auch im anderen gelten ....
Seid ihr alle in der Schweiz krankenversichert oder in Deutschland ?

Radiofreak
08.05.2005, 13:56
@Chrisma: Das mit der KV ist so eine Sache und ist auch wieder von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Normalerweise braucht jede in der Schweiz ansässige Person eine schweizer KV. Fällt man aber unter die Grenzgängerregel (d.h. mindestens 1 Mal pro Woche im Heimatland) oder hat man einfach einen kulanten Bearbeiter, kannn man unter Umständen seine deutsche KV behalten. Ich kenne Kollegen von mir, die noch vom AIP her eine private KV hatten (DBV Winterthur) und wo das akzeptiert wurde. Wichtig ist nur, dass die deutsche KV Dir schriftlich bestätigt, dass sie auch im Ausland gültig ist und nicht erlischt, wenn Du längere Zeit nicht in D lebst.
Bin mal ganz neugierig: wo gehst Du denn hin? Ich bin ab 1. Juli auch in der Schweiz und bin schon sehr gespannt....

Schönen Sonntag noch!

Radiofreak

Die Niere
08.05.2005, 16:35
Du kannst dich auch als nicht Grenzgänger auf Antrag von der schweizerischen Versichrungspflicht befreien lassen, musst dich dann aber in Deutschland auf jeden Fall PRIVAT versichern. Man muss nachweisen, dass der Versicherungsumfang vergleichbar mit der der Schweiz ist (was ein Witz ist). Das Problem liegt jedoch darin, dass dein Antrag angenommen wird...ist wieder einmal ein kantonales Problem. In einigen dauert es wenige Tage...in anderen lassen sie deinen Antrag 2 Jahre rumliegen und wiederum in anderen wird es fast immer nicht zugesagt.

Ich bin in der schweizer Versicherung versichert und kann mir die Jahre hier, falls ich mal nach D zurückkehre auf die gesetzliche Anrechnen lassen und so ohne Probleme wieder dort eintreten.

gruesse, die niere

Chrima
08.05.2005, 16:39
Vielen Dank für die Infos ihr zwei !

@Radiofreak: Ich gehe nach Altdorf/Kanton Uri und Du ? Wenn Du aus Ddorf bist, müssten wir uns ja eigentlich kennen, ich hab nämlich auch in Ddorf studiert (bzw. mache es immer noch). Ich hab ja auch schon eine Ahnung, wer Du bist .... ;-)

Die Niere
08.05.2005, 16:41
Vielen Dank für die Infos ihr zwei !

@Radiofreak: Ich gehe nach Altdorf/Kanton Uri und Du ? Wenn Du aus Ddorf bist, müssten wir uns ja eigentlich kennen, ich hab nämlich auch in Ddorf studiert (bzw. mache es immer noch). Ich hab ja auch schon eine Ahnung, wer Du bist .... ;-)Zur Schneezeit und wann anders?

gruesse, die niere

Chrima
08.05.2005, 16:45
Zur Schneezeit und wann anders?

gruesse, die niere


... wie "zur Schneezeit und wann anders?" ... check ich nicht.

Gruesse Chrima (die heute offenbar wieder zu den absoluten Schnellcheckern zählt .... erwähnte ich bereits, dass ich keine Lust mehr zu lernen hab ?? :-???

Die Niere
08.05.2005, 16:51
Ich meinte "oder" - also zu einer Zeit in der Du dort Skifahren kannst oder eher im Sommer?

gruesse, die niere

Chrima
08.05.2005, 16:54
Ich meinte "oder" - also zu einer Zeit in der Du dort Skifahren kannst oder eher im Sommer?
gruesse, die niere

Ach so. :-blush Sowohl als auch. Für zwei Jahre im Winter UND im Sommer (schön am Urner See liegen und schwimmen)

Radiofreak
11.05.2005, 16:06
Vielen Dank für die Infos ihr zwei !

@Radiofreak: Ich gehe nach Altdorf/Kanton Uri und Du ? Wenn Du aus Ddorf bist, müssten wir uns ja eigentlich kennen, ich hab nämlich auch in Ddorf studiert (bzw. mache es immer noch). Ich hab ja auch schon eine Ahnung, wer Du bist .... ;-)

Hallo Chrima!
Ich gehe ans Unispital Zürich, wo ich auch zum Radio-Tertial war. Was machst Du denn in Altdorf?
Ich glaube nicht, dass wir uns kennen, denn ich bin erst zum PJ nach Düsseldorf gekommen (war vorher in Essen) und war nicht an der Uni sondern am Klinikum Krefeld für 1 Tertial.
Wenn es Dich beruhigt, ich habe auch absolut keinen Bock mehr zum Lernen, surfe den ganzen Tag im Netz und warte einfach darauf, dass der 25. kommt und endlich das Stex vorbei ist....
Wann bist Du denn dran?

Gruß
Radiofreak

Pünktchen
14.05.2005, 21:23
so nun hab ich es schwarz auf weiss...


Kurzaufenthaltsbewilligung (L, wie bis anhin)Der Unterassistent darf allerhöchstens 4 Monate pro Jahr in der Schweiz sein. Die 4-monatige Kurzaufenthaltsbewilligung fällt nicht unter das Kontigent.

Die Niere
15.05.2005, 07:51
so nun hab ich es schwarz auf weiss...Aber das bedeutet, dass du ohne Probleme ruhig deine 6 Monate in CH bleiben darfst...hast ja mit Sicherheit bedes mal ne L-Bewilligung...oder etwas nicht?

gruesse, die niere

Pünktchen
15.05.2005, 11:26
ich hasse "Beamtensprache".

Ich glaube diesen Satz kann man auslegen wie man will. Also ich darf nur 4 Monate in der Schweiz sein, aber ich darf 1 jahr in der Schweiz sein, wenn ic 3 mal eine L-Bewilligung ausgestellt bekomme? *tztztztz* Da steht auch weiter noch, daß ds Krankenhaus nur eine solche Bewilligung pro Kalenderjahr beantragen kann.

Dazu wird auch geschrieben, daß man nur länger als 4 Monate in der Schweiz sein darf, und zwar genau um weitere 4 Monate, wenn man dann eine Aufenthaltsbewilligung als Grenzgänger hat.




Ich werd einfach mal mein Zeug hin schicken und abwarten, entweder krieg ich ne Genehmigung oder nicht. Schliesslich wissen die, daß ich schon mal da war. Da brauchen sie mir nicht extra noch einmal so nen Info blatt schicken, das irritiert wahnsinnig.

Die Niere
15.05.2005, 12:19
ich hasse "Beamtensprache".

Ich glaube diesen Satz kann man auslegen wie man will. Also ich darf nur 4 Monate in der Schweiz sein, aber ich darf 1 jahr in der Schweiz sein, wenn ic 3 mal eine L-Bewilligung ausgestellt bekomme? *tztztztz* Genauso verstehe ich es auch...und genauso ist es ja auch bei mir gelaufen...8 Monate L-Bewilligung mit ner kurzen Pause dazwischen...

gruesse, die niere