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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kleine Frage zur Wiederbewerbung nach "Dienst"



LilleLotta
08.05.2005, 13:25
Hej,
ich hätte da eine kleine Frage - vielleicht könnt ihr mir sie beantworten: Ich geh ab September für ein Jahr mit dem Europäische Freieilligendienst nach Dänemark. Das zählt als Dienst genauso wie Zivi, d.h. wenn ich dieses WS nen Platz bekäme, hab ich den auch noch im WS 06. Nach dem neuen Auswahlverfahren ist das jetzt doch so, dass man auch seinen Studienort behält, oder? Könnte ich mich dann, nur rein theoretisch, wenn mir der Studienort, den ich dieses WS bekomme, nicht sooo gefällt, zumm SS 06 nochmal bewerben und schauen, was da für ein Studienort bei rauskommt? Und dann je nachdem den Zulassungsantrag bei der Wiederbewerbung zum WS 06 nach meinem Dienst einreichen, bei dem mir der Ort am besten gefällt? Oder ist das nicht erlaubt oder bringt einem der anderen Bewerber einen Nachteil?

Vielen Dank Schonmal,
Lotta :-winky

Honny
08.05.2005, 14:24
das is echt mal ne witzige und interessante frage...

theoretisch wuesste ich nicht was dich daran hindern sollte dich zwei mal zu bewerben ... aber ich hab echt keine ahnung ob's da nicht nen system gibt was das ausschliesst.

benachteiligen wuerdest du aber keinen... da deine plaetze ja bei jeder bewerbung die du nicht annimmst im endeffekt doch noch vergeben werden an nachrueckende...

Dr. Pschy
08.05.2005, 14:27
Bisher war es so, dass du (egal bei welchem Verfahren du einen Platz bekommst) deinen PLATZ auf jeden Fall behaeltst, nicht jedoch den StudienORT. Daran wird sich imho auch beim neuen Vergabeverfahren nichts aendern.

D.h. du bewirbst dich zum Winter 06 ganz normal als Wiederbewerber bei der ZVS, kreuzt das notwendige Kaestchen bei "erneute Auswahl nach Dienst" an, gibst deine Wunschunis in den Listen an und wartest, was dabei rauskommt.

blendi
08.05.2005, 14:30
D.h. du bewirbst dich zum Winter 06 ganz normal als Wiederbewerber bei der ZVS, kreuzt das notwendige Kaestchen bei "erneute Auswahl nach Dienst" an, gibst deine Wunschunis in den Listen an und wartest, was dabei rauskommt.

...und vergisst natürlich den Sonderantrag A 4.4 (besonderes öffentliches Interesse) nicht, falls dir dein im WS 05 zugesagter StudienORT wichtig ist!

Dr. Pschy
08.05.2005, 14:32
Warum besteht nach einem Auslandsdienst ein besonderes oeffentliches Interesse?

blendi
08.05.2005, 14:34
Wenn's dem Wehr- und Zivildienst gleichgestellt ist, sollte Sonderantrag A 4.4. wohl zutreffen.

Dr. Pschy
08.05.2005, 14:36
OK, dann formulier ich's andersrum:

Warum sollte ein Wehr- oder Zivildienstleistender den Sonderantrag A4.4 stellen, wenn im Bewerbungsbogen selbst schon dafuer gesorgt ist, dass er seinen Platz wieder erhaelt?

blendi
08.05.2005, 14:43
Weil sich dadurch die Chancen erhöhen, den StudienORT wieder zu erhalten, den er wegen des Dienstes nicht annehmen konnte.

Zitat ZVS-Info:
"4.4. Bewerberin oder Bewerber war in dem ausgewählten Studiengang bereits am Studienort zum Studium zugelassen, konnte aber wegen eines Dienstes nach § 13 Abs. 1 Vergabeordung ZVS das Studium nicht aufnehmen (früherer Zulassungsbescheid und Dienstbescheinigung). (...)"

Zitat stammt aus ZVS-Info SS '05 (Seite 47) , da mein ZVS Info WS'05 grad bei meiner Freundin ist. :-nix

Dr. Pschy
08.05.2005, 15:08
Das klingt schluessig. Hab momentan kein ZVS-Info, kann es deshalb auch nicht nachpruefen, aber wenn das wirklich so ist, ist es natuerlich ein Vorteil.

thorsten83
08.05.2005, 15:14
ich glaube kaum, dass das geht. Denn wie sie schon sagte handelt es sich hierbei um ein "Freiwilligenjahr". Sie macht es also freiwillig. Ein Wehr- oder Zivildienstpflichtiger muss den Dienst leisten.
Daher gilt diese Regelung meiner Meinung nach nur für Soldaten oder Zivildienstleistende.

blendi
08.05.2005, 15:18
Man kann aber z.B. auch ein freiwilliges soziales Jahr anstatt (!) des Zivildienstes leisten. Allerdings kann ich zum Auslandsjahr auch nichts näheres sagen.

LilleLotta
08.05.2005, 16:41
Hallo,
also mein Auslandsdienst gilt als "Dienst" im Sinne der ZVS,
da ich am Europäischer Freiwilligendienst teilnehme :-)

- Sieht jedenfalls laut dem Merkblatt M 6a - 04.2005 so aus...

Als Dienst gilt:
– ein Wehrdienst oder Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur
Dauer von drei Jahren,
– ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß
§ 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
– ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr
oder ein europäischer Freiwilligendienst von mindestens
sechsmonatiger Dauer,
– ein mindestens zweijähriger Dienst als Entwicklungshelfer,
– eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes
unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
bis zur Dauer von drei Jahren.

Danke übrigens für eure Antworten :-)
Lotta

Notdoc
10.05.2005, 01:47
@ LilleLotta

Wenn du deine Zulassung über die Abiturbesten- oder Wartezeitquote erhälst, bekommst du deinen Studienplatz bei erneuter Auswahl wieder über dieselbe Quote. Die Ortsverteilung erfolgt jedoch nicht automatisch an dieselbe Uni.
Die Chance auf die Zulassung an dieselbe Uni kann mit dem Sonderantrag A 4.4 (http://www.zvs.de/Service/Download/S07_WS2005.pdf) erhöht werden.
Er greift aber nur, wenn du den Antrag für den Studienort stellst, an dem du die erste Zulassung erhalten hast.
Wenn du dich also ein zweites mal bewirbst, hast du keinerlei Vorrechte an dem Studienort zugelassen zu werden der bei der 2. Bewerbung herauskam, sondern wirst wieder mit allen Erstbewerbern in einen Topf für die Ortsverteilung geworfen.

Wenn du deinen Platz über das AdH erhalten hast, ist die Sache nicht so eindeutig.
Sicher ist:
Einen Platz, den man über das AdH erhält, hat man auch wieder an der gleichen Uni sicher (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=20233).
Vermutungen:
Ob man aber, wenn man übers AdH (oder auch über Abiturbesten- oder Wartezeitquote) einen Platz bekommen hat noch einmal an einem AdH teilnehmen kann?:-nix
Wenn, dann würde bei einer 2. erfolgreichen Teilnahme wahrscheinlich der beim 1. AdH erhaltene Anspruch verfallen.
Mehr Sinn würde es aber machen, dass man nach einer Zulassung nicht mehr an einem AdH teilnehmen kann, denn dann würde man auch aus meiner unten stehenden Überlegung keinen Vorteil ziehen.

Wenn du beim 1. Mal eine Zulassung über Adh bekommst und beim 2. Mal über Abiturbesten- oder Wartezeitquote hast du wieder keinen Vorteil (s.o.).
Umgekehrt, also beim 1. Mal über Abiturbesten- oder Wartezeitquote und beim 2. Mal über das AdH könntest du die Auswahl zwischen beiden Orten haben.

Aber keine Garantie für meine theoretischen Spinnereien;-)

Merkblatt zur erneuten Auswahl
(http://www.zvs.de/Service/Download/M06a_WS2005.pdf)