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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zum AdH



Sebb
10.05.2005, 09:39
Nehmen wir mal als Beispiel an ich bewerbe mich im AdH nur bei 2 Unis (damit das Beispiel einfacher wird)

Sagen wir Lübeck und Heidelberg.

Nun werde ich im AdH in Lübeck angenommen, in Heidelberg abgelehnt. Aber kann ich jetzt noch im Nachrückverfahren einen Platz in Heidelberg bekommen (was ja auch durchaus sein kann) Oder ist das nicht möglich.

Jauheliha
10.05.2005, 09:56
Hallo,

ich denke eher nicht, da das Nachrückverfahren ja erst dann beginnt, wenn alle endgültigen Zulassungen und Ablehnungen verschickt ind und feststeht, wer "noch übrigbleibt", ich denke mir einfach mal, dass Du den Studienplatz, den Du bekommst, auch annehmen wirst.
di endgültigen Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden - falls ich mich nicht irre - am 30.9. verschickt, sofern man nur an einer Uni angeenommen wird. Danach hat man ja nur ein paar Tage, um sich zu entscheiden, das Nachrückverfahren beginnt ja erst danach....

carpeannos
10.05.2005, 15:12
@ Sebb:
Mich hat sowas Ähnliches auch interssiert und die ZVS hat es mir folgender Maßen erklärt:
Wenn du also in Lübeck "genommen" worden bist, also VOR dem 21.9 fest steht dass du in Lübeck, durch deine Platzierung auf der Rangliste, sicher einen platz erhälst, dann wirst Du auf der Heidelberger-liste "nicht mehr geführt" d.h selbst wenn du nach dem 25.9 durch die Absagen anderer (die sich z.B. von 4 Unis für eine entscheiden) auf der Heidelberger-liste nun AUCH einen Platz erhalten würdest, würdest du das aber nicht erfahren sondern am 30.9 die Zulassung für Lübeck erhalten (auch wenn Heidelberg in deiner OP vor Lüb. kommt). Gesetzt den Falles du hast vor dem 21.9 überhaupt KEINE Zulassung, und nach dem 25.9 (...durch die "Absagen" anderer..) plötzlich zwei od drei usw. mögliche Studienplätze (z.B in Lübeck als 2te OP UND in Heidelberg als 4te OP), dann gibt dir die ZVS den Stpl in Lüb., also den mit der "besseren" Ortspr (Lübeck-zulassung kommt dann am 30.9), du hast aber nicht die Möglichkeit in diesem Fall zw beiden zu entscheiden!
Im offizielen Nachrückverfahren, also das Verfahren was nach dem 30.9 statt findet mit Bescheidversand zum 17.10, wenn ich richtig informiert bin, wirst du nach erteilter Zusage in Lüb., keinen Platz mehr in Heidelberg bekommen!


Ich hoffe meine Erklärung ist einigermaßen verständlich, so habe ich eben dem ZVS berater verstanden, falls ich falsch liege verbessert mich bitte!


PS: Bei den Unis, welche die ZVS mit der Durchführung des AdHs beauftragen, also nach dem Kriterium Durschnittsnote u ohne Vorauswahl, (z.B Hamburg, Lübeck, Halle etc..), hat doch die Ortspr auf das Ergebnis im AdH überhaupt KEINEN Einfluss, richtig??
Da wird doch von der ZVS, banal gesagt, einfach nur eine Liste nach Note aufgestellt, angefangen von der besten bis zur schlechtesten Note, an der man dann die Anzahl der zu verfügung stehenden Plätze einfach von oben her abzählt, oder?
Es ist also völlig egal ob man Halle an 1. oder 6. Stelle angibt, daraus entsteht einem kein Vor- bzw. Nachteil, weil es müsste doch auf dasselbe hinauslaufen, näml NUR dass man in Halle am AdH teilnehmen darf, oder??!

(Ich glaube näml die ZVS beraterin hat mich in diesem Punkt falsch verstanden...hoffe ich jedenfalls..)