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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergütung Nachtdienste



Feuerblick
13.05.2005, 09:46
Huhu!

Ich kopple meine Frage nun einmal vom BAT-Thread ab, damit sie nicht überlesen wird...:-D

Also, mich würde ganz konkret interessieren, was ihr pro Dienst (besonders pro Nachtdienst) bekommt. Nicht pro Stunde, sondern pro Dienst...
Ich habe ein Stellenangebot von einer Privatklinik vorliegen, das Grundgehalt bewegt sich auch im BAT-Bereich, aber die Angabe zu den Diensten ist irgendwie seltsam.
Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte.

Danke!
Feuer

hiddl
13.05.2005, 13:08
na toll, jetzt hab ich aber schon im BAT-Thread geantwortet ;-)

Lg, Ute

Feuerblick
13.05.2005, 14:57
Habs gelesen... danke! Mein Problem ist, daß diese Privatklinik irgendwie pauschal für Nachtdienste zahlt und das liegt deutlich unter 100 Euro (sehr deutlich). Ob das nun zu allem Überfluß auch noch brutto ist, weiß ich noch nicht, das muß ich am Telefon klären, aber erste Nachforschungen zeigen eine gewisse Dreistigkeit bei diesem Angebot. Wenn man dann noch bedenkt, daß diese Klinik am A... der Welt liegt, bin ich echt am Überlegen, ob ich das will, auch wenn ich keine besseren Angebote habe *grummel*

Sharilla
13.05.2005, 17:28
Denk daran abzuklären, ob diese Privatklinik eine Weiterbildungsermächtigung hat .

Gruss - Sharilla

Feuerblick
13.05.2005, 17:31
Hätte sie keine, hätte ich mich da gar nicht auf die Anzeige hin beworben...:-)
Ist zwar nicht für die volle Zeit, aber das ist das geringere Problem...

Thomas24
13.05.2005, 18:41
Huhu!

Ich kopple meine Frage nun einmal vom BAT-Thread ab, damit sie nicht überlesen wird...:-D

Also, mich würde ganz konkret interessieren, was ihr pro Dienst (besonders pro Nachtdienst) bekommt. Nicht pro Stunde, sondern pro Dienst...
Ich habe ein Stellenangebot von einer Privatklinik vorliegen, das Grundgehalt bewegt sich auch im BAT-Bereich, aber die Angabe zu den Diensten ist irgendwie seltsam.
Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte.

Danke!
Feuer


Also für einen Wochentagsdienst... von 16:30 nachmittags bis offiziell 7:30 am nächsten Tag, Dienststufe D (=80 % Bezahlung) bekomme ich...

15 h Arbeitszeit, -8,5 h Freizeitausgleich am nächsten Tag (die Überstunden, die theoretisch anfallen würden, weil man ja nicht um 7:30 nach Hause gehen kann, sondern erst gegen 9-10h fallen unter den Tisch) = 6,5 h gearbeitet.

6,5h Arbeitszeit * 80% Bezahlung bei Dienststufe D = 5,2 h die bezahlt werden.

5,2 h * etwa 11 Euro/ h netto = 57 Euro netto pro Nachtdienst an einem Wochentag... Reichtum ist also garantiert :-D

Wenn keine Zeitabzüge für Freizeitausgleich vorgenommen werden (also Dienst von Samstag auf Sonntag wären das etwa 192 h netto- aber dafür hat man sich auch nicht gerade in seinem Bett gelangweilt, und das WE ist futsch).

Bradyphrener
13.05.2005, 20:49
Bist Du bei der Berechnung sicher? Denn wenn ich den §15 Abs. 6a BAT richtig verstehe (z.B. hier:http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/bat.htm), werden Deine 15h zuerst mit 80% als Arbeitszeit berechnet und dann wird Dein Freizeitausgleich von 8,5h abgezogen (macht Dich noch reicher :-top ). Dies führt meines Wissens dazu, das man bei Dienststufe B Minusstunden ansammelt, wenn man morgens nach Hause geht (hab mit dieser Dienststufe aber keine Erfahrung). Interessantes zur Berechnung auch hier in Anlage 3 des Rundschreibens 41 von 2005: http://www.dkgev.de/dkgev.php/cat/66/aid/743/title/DKG-Rundschreiben

Oliver

Thomas24
14.05.2005, 14:50
Bist Du bei der Berechnung sicher? Denn wenn ich den §15 Abs. 6a BAT richtig verstehe (z.B. hier:http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/bat.htm), werden Deine 15h zuerst mit 80% als Arbeitszeit berechnet und dann wird Dein Freizeitausgleich von 8,5h abgezogen (macht Dich noch reicher :-top ). Dies führt meines Wissens dazu, das man bei Dienststufe B Minusstunden ansammelt, wenn man morgens nach Hause geht (hab mit dieser Dienststufe aber keine Erfahrung). Interessantes zur Berechnung auch hier in Anlage 3 des Rundschreibens 41 von 2005: http://www.dkgev.de/dkgev.php/cat/66/aid/743/title/DKG-Rundschreiben

Oliver

Hm... das bei Dienststufe B dann Minusstunden durch einen Nachtdienst möglich sind, kann schon sein- glaube aber, das ich mich bei meiner Nachtdienstberechnung nicht vertan habe. Vielleicht sollte ich mal unser Personaldezernat fragen- nicht das ich dem Land NRW noch Geld schulde ;)