Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ im Studentenwohnheim
Ah ok, danke. Ja, meinte eben abmelden! ;)
Bei mir ist es so, dass ich Mitte April ausziehe und dachte daher, dass ich bis Ende März noch abmelde (oder prüfen die das noch genauer nach? Irgendwelche Bestätigung dafür müssen ja nicht mitgeschickt werden oder?). Bin anschließend im Ausland, ich glaube das ist Grund genug. ;)
Meine ehemalige Mitbewohnerin schrieb auch nur kurz und knapp: "Emigration in die Schweiz"...
Eigentlich war sie einfach nur ein Tertial weg. Aber die GEZ hat sich bisher nicht wieder gemeldet. War wohl Grund genug... :-nix ;-)
Sagt mal, wann wird einem dann diese Abmeldebestätigung zugeschickt? Erst nach der Abmeldung oder schon davor???
____edit____
Hat sich geklärt - vorhin kam die Post!
Gast26092018
28.03.2008, 12:08
Wieso zahlt ihr eigentlich GEZ??? die haben doch kein Recht in eure Wohnung einzutreten! sagt denen ihr habt kein Radio, Fernseher etc. :-oopss
Die werden zwar vielleicht mal vorbeikommen und bei euch klingeln, mehr aber nicht...wenn jemand kommt schmeißt einfach n Eimer Klowasser auf seinem Kopf :-))
Herr Kasulke
02.04.2008, 13:29
Ich wohne im Erdgeschoss, mit großen Fenstern und Terassentüren. Da nützt das Argument: 'einfach nicht die Tür öffnen' gar nichts, wenn man sowohl PC als auch Radios von draußen erkennen kann...
Wieso sind das deine Geräte? Die hat dein Vater aufgrund eines Umzugs zwischengelagert. Außerdem sind sie kaputt. Alles eine Frage der Perspektive :-D
synosoph
02.04.2008, 13:46
Ich wohne im Erdgeschoss, mit großen Fenstern und Terassentüren. Da nützt das Argument: 'einfach nicht die Tür öffnen' gar nichts, wenn man sowohl PC als auch Radios von draußen erkennen kann...
Versteh ich nicht. Was soll denn passieren? Aussage gegen Aussage. Null Chance für die GEZ.
die gez ist oft mit zwei leuten unterwegs. ich glaube das hat mit den sachen zu tun, die leute gerne mal nicht gesagt haben möchten. es wäre dann aussage gegen aussage+zweite aussage. könnte ich mir schwierig vorstellen.
nebenbei: inzwischen müssen auch handys angemeldet werden, weil man mit denen ja internet-radio hören kann.
dreaming
03.04.2008, 18:11
Außerdem sind sie kaputt. Alles eine Frage der Perspektive :-D
Nur darfst du das der GEZ nicht schreiben (also Grund: Gerät kaputt). Das gilt bei denen nicht. Wenn dann musst du bei denen angeben: Gerät wird nicht mehr zum Empfang bereitgehalten.
Wie ist denn das...
Bei uns im Wohnheim kümmert die GEZ sich 'n feuchten Kehrwisch drum, wer 'n Fernseher hat und wer nicht... Briefe kriegen wir jedenfalls alle nicht von denen... :-P
Wenn ich aber dann privat Wohne, sprich in 'ne WG ziehe - müssen wir dann rein theoretisch alle GEZ Gebühren errichten?
D.h. jeder zumindest mal für PC mit Internetzugang?
Oder langt das, wenn wir das als ein Haushalt laufen lassen?
So viel ich weiß müsst ihr alle! Ist ja auch bei Familien mit "erwachsenen" Kindern so, dass für alle Mitglieder GEZ-Gebühren bezahlt werden!
synosoph
04.04.2008, 08:44
Wie ist denn das...
Bei uns im Wohnheim kümmert die GEZ sich 'n feuchten Kehrwisch drum, wer 'n Fernseher hat und wer nicht... Briefe kriegen wir jedenfalls alle nicht von denen... :-P
Wenn ich aber dann privat Wohne, sprich in 'ne WG ziehe - müssen wir dann rein theoretisch alle GEZ Gebühren errichten?
D.h. jeder zumindest mal für PC mit Internetzugang?
Oder langt das, wenn wir das als ein Haushalt laufen lassen?
Ihr seid nicht ein Haushalt, sondern eine Wohngemeinschaft mit mehreren Haushalten. Das ist der feine Unterschied. Paare oder Familien müssen natürlich nur einmal bezahlen.
Ihr seid nicht ein Haushalt, sondern eine Wohngemeinschaft mit mehreren Haushalten. Das ist der feine Unterschied. Paare oder Familien müssen natürlich nur einmal bezahlen.Da hatte ich es heute morgen mit meinem Freund davon. Bei uns ist die Sache, dass wir ab Herbst auch gemeinsam wohnen werden, ich jedoch auf Grund von Bafög einen Antrag auf Befreiung stellen kann und er nicht - macht das dann nichts wenn ich den Befreiungsantrag stelle oder zahlen wir seine Gebühren trotzdem??? Er ist eigentlich schon angemeldet. Müsste er sich dann wieder abmelden?
synosoph
04.04.2008, 09:07
Da hatte ich es heute morgen mit meinem Freund davon. Bei uns ist die Sache, dass wir ab Herbst auch gemeinsam wohnen werden, ich jedoch auf Grund von Bafög einen Antrag auf Befreiung stellen kann und er nicht - macht das dann nichts wenn ich den Befreiungsantrag stelle oder zahlen wir seine Gebühren trotzdem??? Er ist eigentlich schon angemeldet. Müsste er sich dann wieder abmelden?
Lebt ihr tatsächlich in einer Wirtschaftsgemeinschaft? Das hieße nämlich, dass auch sein Einkommen bei der Bafögberechnung mitberechnet werden müßte. Da würde ich mal aufpassen, kann schnell in die Hose gehen. Es soll auch Studentenwerke geben, die da mal nachforschen und Rückzahlungen einfordern.
Zur GEZ: Da würde ich mich einfach abmelden. Wenn eh schon einer angemeldet ist... Ist viel einfacher, als irgendwelche Gebührenbefreiungsanträge durchzukriegen.
(Aber natürlich nur, wenn du tatsächlich kein Gerät zum Empfang bereit hältst. Was du ja nicht tust, nicht wahr?;-))
Lebt ihr tatsächlich in einer Wirtschaftsgemeinschaft? Das hieße nämlich, dass auch sein Einkommen bei der Bafögberechnung mitberechnet werden müßte. Da würde ich mal aufpassen, kann schnell in die Hose gehen. Es soll auch Studentenwerke geben, die da mal nachforschen und Rückzahlungen einfordern.Nein, ich glaube so weit ist es noch nicht. Ich streube mich noch ein bisschen dagegen ... weil ich nicht will, dass er (zumindest in wenigen Jahren wenn er mit dem Studium fertig ist) mein Studium mittragen müsste ...
Ab wann zählt man denn als "Wirtschaftsgemeinschaft"? Erst wenn es eine eingetragene Lebensgemeinschaft ist?
Zur GEZ: Da würde ich mich einfach abmelden. Wenn eh schon einer angemeldet ist... Ist viel einfacher, als irgendwelche Gebührenbefreiungsanträge durchzukriegen. Naja, wenn man Bafög bekommt bist du eh befreit, da musst du nur das richtige Häckchen im Antrag machen. Viel einfacher wie aus anderen Gründen glaube ich.
(Aber natürlich nur, wenn du tatsächlich kein Gerät zum Empfang bereit hältst. Was du ja nicht tust, nicht wahr?;-))Nee nee, frisst eh zu viel Strom. ;) TV, Radio, Laptop und Handy ist abgeschafft ...
:-oopss
synosoph
04.04.2008, 09:53
Ab wann zählt man denn als "Wirtschaftsgemeinschaft"? Erst wenn es eine eingetragene Lebensgemeinschaft ist?
Nein, wenn ihr ein Paar seid und zusammen wohnt, dann seid ihr es. Ihr könnt natürlich vorgeben nur eine WG zu sein, was aber im Zweifelsfall geprüft wird. Sprich: getrennte Schlafzimmer, getrennte Ausgaben, Trennkost in der Küche...
Mmh schwieriger Fall! Dann hoffe ich mal, dass er wirklich noch seinen Master oben drauf packt, dann kommt die Studienzeit fast auf die gleiche Anzahl als bei mir. Sonst müsste er wo möglich doch in den nächsten Jahren noch für mein Studium mit finanzieren ... aber naja, das ist ein anderes Thema und sind ja noch 2 Jahre bis dahin.
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