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TobiasN
28.05.2005, 22:40
Hab nochmal nachgeschaut. Hier gibts ide Infos http://www.zvs.de/Service/Download/S07_WS2005.pdf . Ob man damit durchkommt ist ne andere Sache
Grüße
Tobi

Kleinaberdoktor
29.05.2005, 11:55
Ich hab da mal ne ganz andere Frage zu diesem Thema. In irgendeiner Info habe ich mal gelesen, dass es einen Nachteilsausgleich der Wartezeit gibt, falls die Schulzeit sich durch haeufige Schulwechsel verlaengert hat.
Genau dies war bei mir naemlich der Fall!
Aus familiaeren Gruenden hat meinen Mutter mich naemlich von Ort zu Ort mitgeschleift und ich habe letztenendes von der Grundschule bis zum Abitur zwoelfmal die Schule gewechselt und infolgedessen musste ich zweimal die Klasse wiederholen.
Gluecklicherweise hab ich mich dann doch von der Hauptschule ueber Realschule aufs das Gymnasium hochgekaempft und mein Abi mit einer Durschnittsnote von 2,8 bestanden.
Nun warte ich eben schon seit drei Jahren auf einen Studienplatz um mir den Traum des medizinstudiums zu erfuellen.
Doch leider werden auch dieses Jahr sechs Wartesemester nicht fuer einen Platz ausreichen.
Wenn ich jedoch zum naechsten Semester die verlorenen 2 Jahre meiner Schulzeit als Wartesemester angerechnet bekaeme, haette ich mit 11 Wartesemestern gute Chancen auf einen Studienplatz!

Ich waere fuer jede hilfreiche Information zu diesem Thema sehr Dankbar.

:-nix

P.S.: Ich mach grad Pflegepraktikum in England um mich nebenbei noch in Witten zu bewerben und diese verdammte englische Tastatur geht mir sowas von auffe Nuesse (ae, oe, ue) !

:-))

searchgirl
29.05.2005, 12:11
Hi Kleinaberdoktor,

ja ich habe auch sowas gelesen...... Es soll tatsache sein, dass du Wartesemester angerechnet bekommst, wenn du nachweisen kannst das du die schule wechseln musstes (andere tun das ja freiwillig)...und da deine mutti damals für dich Erziehungsberechtigt war, und dich mitgeschliffen hat, konntest du ja nicht alleine entscheiden (kannst ja nicht mit z.B. mit 12 alleine leben usw....). ich hoffe du weißt was ich meine.
Auf jeden Fall würde ich es versuchen, verlieren kannst du nichts!

Wünsche dir dabei viel Glück.

schöne grüße

searchgirl

sunny03
29.05.2005, 12:27
Warum sollte er? Hier wurde keiner persönlich angegriffen und es ist auch nicht gegen die guten Sitten verstossen worden. Nur weil Menschen sehr verschiedene Sichtweise zu bestimmten Themen haben stellt das noch lange kein Grund für "closed" dar.

gruesse, die niere

Klar auf der Ebene beanstande ich auch nichts ;-)
Mir kam es beim Durchlesen nur so vor, dass die ganze Geschichte ziemlich auf der Stelle tritt. Zudem waren einige Aussagen doch sehr wiedersprüchlich, so dass ich teilweise (möchte der Posterin nicht zunahe treten!) an einen Fake gedacht habe. Sollte es jedoch eine ernsthafte Diskussion sein, die mir einfach nur durch Missverständniss meinerseits widersprüchlich ist, dann tuts mir leid. Dieser Thread kommt mir halt ein wenig anders vor als die "normalen" ZVS/Wartezeit Fragen, die von vielen Usern immer kompetent beantwortet werden.
Was solls, war nur :-meinung ;-)

Lava
29.05.2005, 15:30
@ kleiner Doktor:

Hm... surf doch mal bei der ZVS Seite vorbei oder ruf am besten an! Die müssten das ja am ehesten wissen... ich wünsche dir viel Glück!

Loish
29.05.2005, 21:24
So langsam könnte der Thread doch geschlossen werden oder...

don't feed the trolls, hm?
allerdings ist die diskussion ja auch in so fern "konstruktiv", dass vielleicht ab und an interessante aspekte bei rauskommen.
und ihr seid ja selbst schuld, wenn ihr euch provozieren lasst... ;-)

Notdoc
30.05.2005, 14:48
Ich hab da mal ne ganz andere Frage zu diesem Thema. In irgendeiner Info habe ich mal gelesen, dass es einen Nachteilsausgleich der Wartezeit gibt, falls die Schulzeit sich durch haeufige Schulwechsel verlaengert hat.Schau dir mal den Sonderantrag F Punkt 2.5 an. Man wird nur im unklaren darüber gelassen, wie das definiert wird damit einem Antrag stattgegeben wird.:-nix

Sonderanträge (http://www.zvs.de/Service/Download/S07_WS2005.pdf)


@ Neely

Für dich könnte evtl. der Antrag F Nachteilsausgleich interessant sein.


Weihnachten wollte mir mein Direktor Schulverbot erteilen, weil ich so krank aussah und ihm die Düse ging, im Januar hörte ich zahlreiche Vorträge diverser Ärzte, die meinten, ich würde es nicht mehr bis zum Abitur schaffen, es sei absolut unmöglich.
Wenn das so stimmt, dann sollte es dir doch eigentlich möglich sein ein Gutachten von der Schule zu bekommen.

Vor einem Jahr bin ich krank geworden, leide seither unter Kopfschmerzproblemen und rätselhaften Schwindeanfällen, auch die Kernspintomographie ergab nichts beruhigendes, außerdem hat mir mein Sport Herzprobleme eingefahren. Du musst halt einen Leistungabfall ab dem Zeitpunkt nachweisen können.
Ob der bei dir vorliegt?:-nix