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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnung Wartesemester



Paul01
30.05.2005, 10:40
Hi,
wie werden eigentlich Wartesemster berechnet? Erst ab dem Zeitpunkt an dem man sich für Medizin beworben hat oder zählt der Zeitraum in dem man nicht studiert hat.
Ich habe mich nun zum erstenmal für Medizin beworben; ich habe aber seit WS 1999 3 Semester ein anderes Fach studiert und dieses abgebrochen ( exmatrikuliert)- Ausbildung und Arbeit.
Habe ich nun 10 Wartesemster oder starte ich bei 0 ?
Wie ich bei ANton gesehen habe, muss man ja angeben, ob und wie lange man studiert hat. Hätte ich auch stumpf 11, 12, oder 13 eingeben können? Ich musste doch nichts nachweisen...oder kommt das dann noch.
Findes es halt komisch..................................

blendi
30.05.2005, 12:13
Es kommt darauf an, wann du Abitur gemach hast und wielange du vorher immatrikuliert warst. Mit der ersten Bewerbung hat das nichts zu tun.

Beispiel: Abitur 2004 hat zum WS 2005/06 zwei Wartesemster, wenn noch nie irgendwo in Deutschland immatrikuliert.
Abitur 2002 hätte heute sechs Wartesemster.
Sobald du dich immatrkulierst hört die Zählerei auf und du bekommst keine Wartesemster dazu.

Paul01
30.05.2005, 12:25
Hi,

ich habe Abi 99 und habe danach 3 Semester studiert und mich dann exmatrikuliert. Also zählt man ab WS99/SS00/WS00 - also habe ich 9 Wartesemster. Ich hätte doch aber auch stumpf 12 Wartesemster angeben können, da ich in Bonn studiert habe ( und Bonn in meinen Wünschen nicht mehr vertreten ist) und nun nach Greifswald möchte. Ich musste ja keine Bescheinung reinlegen... Wäre ich nun böse ( muss ich wohl mit 9 WS ja nicht wirklich sein), hätte ich auch stumpf SS00 (das ich nur bis dahin studiert habe- ohne Abschluss ist das ja auch egal)angeben können und hätte 10 WS!

Dr. Pschy
30.05.2005, 15:20
In deinem Fall hast du in der Tat 9 Wartesemester vorzuweisen, das ist schon mal nicht schlecht.

Wenn du dein abgebrochenes Studium verschweigst und dir deshalb 12 WS angerechnet werden, leistest du einen Meineid, da du die Unterschrift unter den ZVS-Bewerbungsbogen unter Eides statt leistest. Das ist eine Straftat laut StGB, falls man dir auf die Schliche kommen sollte. Ueberleg es dir also gut!

Im uebrigen ist es egal wo du studierst hast und wo du jetzt hinwillst - es heisst "an einer deutschen Hochschule immatrikuliert".

Notdoc
30.05.2005, 16:11
Bitte selber nachlesen:-))

http://www.zvs.de/Service/Download/M04_WS2005.pdf