Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studiengebühren im PJ
thorsten83
31.07.2005, 17:22
Super Gleichberechtigung, wenn Kinder von armen Eltern das gleiche wie Kinder von Reichen zahlen müssen :-???
Es kann aber auch nicht sein, dass Leute die immer sparsam leben (und dadurch ein gewisses Vermögen erlangt haben) immer benachteiligt werden. Nicht jeder hat sein Vermögen im Lotto gewonnen! Manche haben dafür sehr hart gearbeitet.
Wenn Studiengebühren, dann für alle gleich! Schließlich soll sich dadurch auch die Qualität der Bildung verbessern.
Smartinchen
31.07.2005, 17:38
Es kann aber auch nicht sein, dass Leute die immer sparsam leben (und dadurch ein gewisses Vermögen erlangt haben) immer benachteiligt werden. Nicht jeder hat sein Vermögen im Lotto gewonnen! Manche haben dafür sehr hart gearbeitet.
Bafög (und somit in Zukunft auch Studiengebühren) richten sich aber nicht nach dem Guthaben der Eltern, sondern nach dem Einkommen. Jemand, der wenig verdient und "reich" ist, weil er sparsam war, müsste also auch keine Studiengebühren zahlen und würde trotzdem Bafög erhalten.
Einzige Ausnahme sind Studenten, die "angespart" haben, aber die sind wohl eher die Ausnahme und könnten die Knete theoretisch über's Konto der Eltern verwalten.
Leelaacoo
01.08.2005, 22:13
Wenn Studiengebühren, dann für alle gleich! Schließlich soll sich dadurch auch die Qualität der Bildung verbessern.
Na ja, da stellt sich die Frage, inwieweit sich die Bildung verbessert, wenn nicht mehr alle die Chance haben zu studieren...
Und Mediziner dann im PJ abbrechen...
Und WIE sie sich GENAU verbessern soll, ist mir auch schleierhaft...als ob dann alle Profs auf einmal zu Super-Lehrenden mutieren...
Ach, wie ich die Politik liebe...wozu durchdenken, wenns auch anders geht. :-peng hauptsache, mal ein Schlagwort in die Medienlandschaft geworfen...
LG Lee
Na ja, da stellt sich die Frage, inwieweit sich die Bildung verbessert, wenn nicht mehr alle die Chance haben zu studieren...
Daß wir momentan eine Chancengleichheit haben, halte ich aber auch für ein Märchen.
Und WIE sie sich GENAU verbessern soll, ist mir auch schleierhaft...als ob dann alle Profs auf einmal zu Super-Lehrenden mutieren...
Wäre ja schon ein Fortschritt, wenn man beispielsweise im Chemie-Praktikum Chemikalien zur Verfügung hätte, deren Verfallsdatum nicht schon zu Cäsars Zeiten abgelaufen war... :-D
thorsten83
02.08.2005, 20:35
Einzige Ausnahme sind Studenten, die "angespart" haben, aber die sind wohl eher die Ausnahme und könnten die Knete theoretisch über's Konto der Eltern verwalten.
Dies ist rechtlich nicht erlaubt.
Dr. Sziget
02.08.2005, 21:54
Dies ist rechtlich nicht erlaubt.
aber praktisch recht schwer zu überprüfen....
Grüße
Dr.Sziget
Ich poste mal einen etwas schwieriger zu lesenden, aber sehr interessanten Sachverhalt, den ich auf der Suche nach Umgehung der Studiengebühren ersonnen habe. Er bezieht sich gänzlich auf das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) in seiner zur Zeit neuesten Fasung. Ich selbst bin auf Grund eines vorangegengenen Studiums derzeit (im letzten Semester als PJ) als Langzeitstudent geführt, und eigentlich im Zwang Studiengebühren zu zahlen. Laut dem Gesetzestext gehe ich aber davon aus, dass er auf alle PJler zutrifft, die Hochschulen dies nur selbst nicht zur Kenntnis nehmen. Wie ich das Gesetz verstehe, sind PJler von Studienbeiträgen und Gebühren befreit
Das Folgende hab ich meiner Uni als Wiederspruch auf den Gebührenbescheid geschickt.Also lest es halt mal, und macht euch ein eigenes Bild... Über den Ausgang werde ich Euch informieren.
In Anwendung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der Fassung
vom 24. Juni 2002 (Nds.GVBl. Nr.19/2002 S.286 ) – VORIS 22210 –,
geändert durch Gesetz v. 12.12.2003 (Nds.GVBl. Nr.31/2003 S.446), v. 22.01.2004 (Nds.GVBl. Nr.3/2004 S.33), Artikel 3 des Gesetzes v. 16.9.2004 (Nds.GVBl. Nr.26/2004 S.352), Artikel 8 des Gesetzes v. 17.12.2004 (Nds.GVBl. Nr.44/2004 S.664)
und,
Art.6 des Gesetzes v. 19.12.2005 (Nds.GVBl. Nr.29/2005 S.426 ),
bin ich von der Entrichtung von Studiengebühren für Langzeitstudenten befreit.
Das Gesetzt regelt in
§11 Studienguthaben
zunächst die Voraussetzungen für die Entrichtung von Studienbeiträgen während der Regelstudienzeit, sowie 4 zusätzlicher Semester oberhalb dieser Grenze.
Ausgenommenen von der Entrichtung dieser Studienbeiträge sind laut
§11 Abs. 2 Satz 7
Studentenen, die das praktische Jahr im Fach Humanmedizin absolvieren.
Da es in meinem Fall aber nicht um Studienbeiträge, sondern um Studiengebühren für Langzeitstudenten geht, regelt der geänderte
§13 Langzeitstudiengebühren, sonstige Gebühren und Entgelte
die Voraussetzungen für die Entrichtung von Studiengebühren oberhalb der Regelstudienzeit zuzüglich 4 weiterer Semester.
§13 Absatz 1 Satz 3
besagt in der geänderten Fassung vom
19.12.2005 (Nds.GVBl. Nr.29/2005 S.426 )
„§11 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 4 bis 7 gilt entsprechend“.
Die Anwendung von Studiengebühren auf Studenten der Humanmedizin im Praktischen Jahr ist somit nicht zulässig,
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