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nightingale
30.05.2005, 20:12
Habt ihr eigentlich schon konkreteres über Studiengebührenerhebung im PJ gehört? Anscheinend wird das PJ nicht hiervon ausgeklammert.
Die unbezahlte Arbeit an sich ist ja schon unhaltbar, aber das schlägt dem Fass echt den Boden aus.
Kollektive Verweigerung?

medimädchen
31.05.2005, 13:24
Tja, was willst du machen - aufhören? Klar ist es im wahrsten sinne *******, aber ich kann mir fast nicht vorstellen, das es die hohen Herren interessiert, wie ein PJ´ler nach 8-10h Dienst sein Leben finanziert. Ich kann mir kaum vorstellen, das ich dann noch super fit bin für einen Nebenjob, meine Dr.arb. schreibt sich auch nicht von alleine, zusätzlich würd ich gern noch ein paar Stunden pro Tag schlafen und Lernen muss ich auch mal - also, woher nehmen wenn nicht stehlen. Da kann man nur hoffen, das es nicht so bald passiert - aber ne wirkliche Lösung ist das nicht :-notify

Rico
31.05.2005, 15:29
Du darfst ja auch gar nicht mehr so einfach neben dem PJ arbeiten.
Das Arbeitszeitgesetz gilt ja auch für den PJ'ler und wenn Du nach dem PJ oder am WE "gehaltswiksam" (also nicht nur mal kellnern oder so) arbeitest, dann unterschreitest Du bei den meisten Anstellungsverhältnissen Deine maximal zulässige Arbeitszeit und unterschreitest die minimalen Ruhezeiten.

Einige Kommilitonen, die (pro forma) in der elterlichen Praxis auf 320€-Basis (oder wieviel das grad is) angestellt waren, haben das jetzt zum PJ beenden müssen, weil es nicht zulässig sei.

Keine Garantie da drauf, aber das haben mir mehrere so erzählt... :-nix

nightingale
31.05.2005, 18:44
Na, klasse. Damit wird den PJ'lern dann auch die Chance genommen, sich das unbezahlte Jahr durch Arbeit zu finanzieren.

@Medimädchen: Aufhören? Wenn ich noch die Möglichkeit, das 2. Stex zu machen und in einen anderen Berufszweit abzuwandern hätte, fände ich diese Möglichkeit gar nicht mal so abwegig.
Aber eigentlich dachte ich eher an die Schweiz oder an eine gemeinsame Verweigerung, die Studiengebühren zu zahlen.

Hier muss eine Ausnahme gemacht werden. :-meinung

medimädchen
01.06.2005, 07:45
Nee...also aufhören käme für mich absolut nicht in Frage. Ich hab mir hier doch nicht 5 jahre um die Ohren geschlagen. Und zur Not gibt es mit Sicherheit Notlösungen - die allerdings Notlösungen heißen, weil sie nur in extremer NOT Anwendung finden, Zb. ein Bildungskredit und co. Ich denke das würde ich noch machen, wenn ich es sonst nicht finanzieren könnte. Klar stehst du nach dem Studium dann mit noch mehr Schulden da, aber wenigstens hast du eine abgeschlossene Berufsausbildung!
Naja und in die Schweiz gehen ist auch so eine Sache - ich denke der Lebensunterhalt ist dort noch viel teuer. Mag ja sein, das man dort eine kleine Aufwandsentschädigung bekommt, aber ob das nun sooo viel zum Leben ist?!

Dr. Sziget
01.06.2005, 11:31
seid irh euch sicher, dass die Studiengebühren uns noch treffen ? Ist es denn rechtlich zulässig, dei Konditionen eines Studiums einfach so zu ändern. Das kann ich mir kaum vorstellen. Wir haben ja unter völlig anderen Vorrausssetzungen begonnen. Und selbst wenn - Ich glaube kaum, dass wegen der Studiengebühren die Zukunft eines schon weit gediehenen Studiums in Gefahr ist. Der Staat hat schon soviel in einen Medizinstudenten gesteckt - es wäre ja mehr als ruinös, dann einfach die Studenten nicht mehr zu unterstützen. Mal warten was kommt.

Liebe Grüße
Dr.Sziget

Bille11
01.06.2005, 11:38
und wie ist das mit der neuen AO??

nightingale
01.06.2005, 14:01
Das mit dem Bildungskredit ist ja auch OK.
Aber es geht mir ums Prinzip! Dass wir mind. 500 Euro pro Semester für das PJ bezahlen sollen! Ich sehe nicht ein, DAFÜR Schulden machen zu müssen.

medimädchen
01.06.2005, 18:15
Warum sollte es unzulässig sein auf einmal Studiengebüren zu verlangen???
Die Uni erhöht doch auch jedes Jahr zb. den Semesterbeitrag. Wenn es heißt ab jetzt Stud.gebüren, dann für alle. Ich denke da kann man sich wohl nicht herumwenden.

Naja und ob es uns noch trifft oder nicht - es geht ja ums Prinzip. Was machen wenn du im PJ bist und noch für deine Arbeit drauf zahlen musst - die Frage hatte ich mir auch schon gestellt und die Antwort darauf fand ich ziemlich mies!!!

DoktorW
01.06.2005, 18:24
Du darfst ja auch gar nicht mehr so einfach neben dem PJ arbeiten.
Das Arbeitszeitgesetz gilt ja auch für den PJ'ler und wenn Du nach dem PJ oder am WE "gehaltswiksam" (also nicht nur mal kellnern oder so) arbeitest, dann unterschreitest Du bei den meisten Anstellungsverhältnissen Deine maximal zulässige Arbeitszeit und unterschreitest die minimalen Ruhezeiten.

Einige Kommilitonen, die (pro forma) in der elterlichen Praxis auf 320€-Basis (oder wieviel das grad is) angestellt waren, haben das jetzt zum PJ beenden müssen, weil es nicht zulässig sei.

Keine Garantie da drauf, aber das haben mir mehrere so erzählt... :-nix

also in Gießen beim Rettungsdienst darf man problemlos als PJler weiterarbeiten!
Andere Seite: Ich kenne sehr viele Ärzte, die ihre Wochenende auf dem NEF oder im ÄND verbringen. Das kann ja dann auch nicht legal sein?!
ich kenn mich da aber auch nciht aus....

T4N3M1
01.06.2005, 19:04
habe des öfteren während des pj auch noch nachtdienste gemacht.

zwecks geld!

ist die hölle...

Dr. Sziget
01.06.2005, 20:38
Naja und ob es uns noch trifft oder nicht - es geht ja ums Prinzip. Was machen wenn du im PJ bist und noch für deine Arbeit drauf zahlen musst - die Frage hatte ich mir auch schon gestellt und die Antwort darauf fand ich ziemlich mies!!!


Bitte nicht Falsch verstehen. Dies sollte keine nachmirdieSintflutmentalität zum Ausdruck bringen oder eine istmirdochegalwennsdieanderentrifft. Es ging mir wirklich rein um den juristischen Aspekt. Und ich glaube immer noch, dass Studiengebühren und Semestergebühren deutlich zu unterscheiden sind. Da es die Semestergebühren seit Beginn (unseres) Studium gibt und sie nur den "Umständen entsprechend angepasst wurden" (wie man so schön sagt).

Liebe Grüße
dr.sziget

test
01.06.2005, 22:26
habe des öfteren während des pj auch noch nachtdienste gemacht.

zwecks geld!

ist die hölle...

Was haste denn da so pro Nachtdienst bekommen?

medimädchen
02.06.2005, 12:54
Bitte nicht Falsch verstehen. Dies sollte keine nachmirdieSintflutmentalität zum Ausdruck bringen oder eine istmirdochegalwennsdieanderentrifft. Es ging mir wirklich rein um den juristischen Aspekt. Und ich glaube immer noch, dass Studiengebühren und Semestergebühren deutlich zu unterscheiden sind. Da es die Semestergebühren seit Beginn (unseres) Studium gibt und sie nur den "Umständen entsprechend angepasst wurden" (wie man so schön sagt).

Liebe Grüße
dr.sziget

Nöö...keine Angst. Klar sage ich mir auch "egal, was nach mir ist"...aber wir wollen ja mal solidarisch sein *gg*
Naja aber warum sollte es verboten sein, plötzlich Stud.gebüren einzuführen??? Wir haben ja keinen Vertrag mit der Uni, der eine Kostenerhebung ausschließt. Und alle anderen Studiengänge werden ja auch nicht gefragt, ob sie schnell noch zu ende studieren wollen, bevor die Stud.gebür zuschlägt.

nightingale
02.06.2005, 13:12
Für das STUDIUM Gebühren zu zahlen ist aber ein anderer Aspekt als Gebühren für ein praktisches Jahr, das in anderen Studiengängen z. B. Refererendariat heißt und nicht nur bezahlt wird, sondern auch keine zusätzlichen Gebühren voraussetzt!
(Vom vorenthaltenen Mittagessen mal ganz zu schweigen :-keks)

Und das bei DER Arbeitsmarktsituation!

Wenn eine Klinik keinen PJ mehr bekommt, verliert sie ja nicht nur eine Gratis-Arbeitskraft, sondern auch die Landeszuschüsse. :-music

Wer würde eigentlich die Gebühr der PJ's kriegen? Die Uni? Die jeweilige Klinik? Würde sie etwas an unserer Situation ändern?

medimädchen
03.06.2005, 10:36
Naja aber PJ ist ja ein Teil des Studiums - du bist weiterhin Student - warum also keine Studiengebüren dafür verlangen?
Ich denke das Geld geht an die Uni - warum sollte es auch an die Kliniken gehen???

Smartinchen
03.06.2005, 11:51
Dr. Sziged könnte Recht haben, mit dem was er sagt. Die Konditionen müssen eigentlich VOR dem Beginn des Studiums geklärt sein. Oft ist es auch bei anderen Verträgen (Arbeit, Ausbildung, Vereine) so, dass Neuerungen nur noch die Leute betreffen, die diesen Vertrag neu eingehen. Die, die schon "drin" sind, bleiben verschont.

Es muss also nicht unbedingt so sein, das jetzige Studenten schon von den STudiengebühren betroffen sind.


Ich hoffe aber, dass auch zukünftige Studenten wenigstens das Praktische Jahr nicht bezahlen müssen. Das wäre echt ne Unverschämtheit. Man stelle sich mal vor, die angehenden Lehrer würden im Referendariat ihr Gehalt gestrichen bekommen und dann würd man sie auch noch 500 Mücken pro Halbjahr zahlen lassen. Das würd keiner mitmachen...

Smibo
03.06.2005, 12:29
Wie ist das denn im Examen? Bei uns Zahnis streckt sich das Examen über 2 Semester (bei mir im nächsten Februar bis Juni) Muss ich immatrikuliert bleiben?
Das wär ja lustig für 2 Monate Semester Studiengebühren noch zu zahlen.....

Rico
03.06.2005, 14:09
Dr. Sziged könnte Recht haben, mit dem was er sagt. Die Konditionen müssen eigentlich VOR dem Beginn des Studiums geklärt sein. Oft ist es auch bei anderen Verträgen (Arbeit, Ausbildung, Vereine) so, dass Neuerungen nur noch die Leute betreffen, die diesen Vertrag neu eingehen. Die, die schon "drin" sind, bleiben verschont.Aber das hatten wir ja schon bei der alten und neuen AO so ähnlich:
In den "Konditionen," die galten, als man das Studium angefangen hat, steht halt drin, daß die auch geändert werden können - und indem man das Studium begonnen hat, hat man praktisch darin eingewilligt, u.U. auch unter anderen Umständen zuende zu studieren.

Analog gilt das ja für diejenigen, die jetzt dann bald Hammerexamen schreiben. Die haben auch zu anderen Konditionen angefangen und haben keinen Anspruch, so fertig zu studieren.

Daher fürchte ich, daß diese Argumentation leider nicht ziehen wird.

Lava
03.06.2005, 18:28
Außerdem hat sich ja auch der Semesterbeitrag in Baden Württemberg schon drastisch erhöht in den letzten 4 Jahren. Von einstmals 73DM auf nunmehr 105€... und da ist schon eine verkappte Studiengebühr ("Verwaltungsgebühr") mit drin, gegen die alle Protestaktionen nichts genützt haben.