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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachweis für Ortsantrag?



][truba][
31.05.2005, 14:09
Hi,

ich soll "5. Geeignete Nachweise für den Ortsantrag" mitschicken.

Also in meinem Schreiben an die ZVS.
Ich würde den Bescheid über meine Hauptwohnung eigentlich als den Nachweis für den Ortsantrag ansehen. Der steht aber auch unter 3. Eine Meldebescheinigung der Meldebehörde für Ihre Hauptwohnung.

Ich vermute das das lediglich wieder was mit Bürokratie zu tun hat.
Wollte aber lieber nochmal bei euch nachfragen ob das wirklich so stimmt.

(D.h. Meine Hauptwohnung ist ca. 30/40 km von der Uni entfernt. Dies geht auch aus meiner Meldebescheinigung hervor. Lediglich anderes Bundesland. Brandenburg/Berlin. Aber da es keine Uni in Brandenburg gibt, die Medizin anbietet, sollte das doch der Nachweis sein, oder nicht?)

Notdoc
31.05.2005, 14:38
Der Ortsantrag ist ein Sonderantrag (http://193.159.218.53/antragstellung/HinweiseZA/Ortsantrag.htm) zur bevorzugten Berücksichtigung des 1. Studienortwunsches, den du extra belegen musst. siehe hier Antrag A (http://www.zvs.de/Service/Download/S07_WS2005.pdf)
Ich nehme mal an, dass du den unabsichtlich gestellt hast.

Das was du meinst, bezieht sich auf das Sozialkriterium.
Dafür ist eine Meldebescheinigung ausreichend.

Wenn du auf deiner Meldebescheinigung die Wohnung bei den Eltern hast, dann hast du automatisch bei der deinem Wohnort nächsten Uni Sozialkriterium 4.
Da du in Brandenburg nicht Med. studieren kannst, musst du schauen, welche Uni in einem angrenzenden Bundesland die nächste zu deinem Kreis ist, so wie du das beschreibst ist das wohl Berlin.
Kannst du hier (http://www.zvs.de/Service/Download/S01_WS2005.pdf)nochmal nachschauen.

Damit hast du wenn du die Meldebescheinigung einreichst in Berlin automatisch Soz. Krit. 4

][truba][
31.05.2005, 18:09
Oh man.

Den Ortsantrag habe ich wirklich unabsichtig gestellt.
Ich bin nur nach der "Überschrift" gegangen und hab 2.4 Bessere Erreichbarkeit der Hochschule angekreuzt.

Dachte das ist halt das Sozialkriterium 4.
Denn ich hab weder ein Kind noch ein Ehepartner wie es für 2.4 erforderlich ist.

Was mach ich denn jetzt? Heut ist ja schon der 31.
Zu erreichen ist bei der ZVS auch niemand mehr.

Ob ich einfach ein Schriftstück beilegen kann welches dieses Missverständniss klärt?

Notdoc
31.05.2005, 18:13
Schick einfach nur die Meldebescheinigung.

Wenn du deinen Ortsantrag nicht irgendwie belegst, dann wird er einfach abgelehnt, da musst du gar nichts weiter unternehmen.

Zum nachreichen der Unterlagen hast du ja noch bis zum 15. Juni Zeit.

Na, da war ich schneller als die Pn:-))

][truba][
31.05.2005, 18:17
Meine Güte bist du schnell :-))

Kann man ja nur hoffen das du mal Notarzt wirst ;9


Danke für deine Auskünfte, hab ich auf den letzten Drücker ja nochmal kräftig geschwitzt.
Werd Morgen nämlich alles wegschicken und dann beginnt das große Hoffen ;)

Notdoc
31.05.2005, 18:17
Meine Güte bist du schnell :-))

Kann man ja nur hoffen das du mal Notarzt wirst Mal sehen......

Viel Erfolg!!

Hardenberg
31.05.2005, 18:18
hallo,
für welches von den verfahren ist das sozialkriterium überhaupt noch wichtig?
is mir im zvs-info garnicht aufgefallen...
vg

Notdoc
31.05.2005, 18:23
In der Wartezeitquote ist das Soz. Krit. das Hauptkriterium für die Verteilung auf die Studienorte.

In der Abibestenquote ist es nachrangiges Kriterium bei der Verteilung.

-> ZVS FAQ oder http://www.zvs.de/Service/Download/Downl_Merk.htm

Poro
01.06.2005, 11:24
Hi,

wollte auch noch mal was fragen:

Also zunächst einmal wollte ich wissen, ob ich das alles richtig verstanden habe. Ich hätte das Sozialkriterium 4 für Berlin, weil ich hier bei meinen Eltern wohne. Aber das würde mir ja nicht viel bringen, aber ich werde mir die meldebescheinigugn trotzdem mal unterzeichnen lassen. Das ist doch das oben auf der Rückseite des Antrags, nicht wahr?
So, und dann bin ich noch bei den Maltesern im Katastrophenschutz tätig. Das wäre doch dann der Ortsantrag A, oder? Denn unter 4 steht Gründe des öffentlichen Interessees. Das wäre das dann ja. Aber inwiefern hilft mir das bei einem Schnitt von 1,8? Ist denn diese Sache nicht das Sozialkriterium 3 gleichzeitig, oder wie darf ich das verstehen? Und das zählt ja nur nachrangig bei der Abiturbestenquote, die ja für mich nicht zu knacken ist;))!

Danke schon mal...

Notdoc
01.06.2005, 12:27
@ Poro

Wenn deinem Ortsantrag stattgegeben würde, ist er sowieso gewichtiger als ein Sozialkriterium, denn du stellst ja einen Antrag auf "bevorzugte berücksichtigung des 1. Studienortwunsches".
Ein Sozialkriterium ist ja auch nur für die Verteilung interessant.

Beides bringt dir aber nur Vorteile in der Verteilung der Wartezeit- und Abibestenquote.

Poro
01.06.2005, 15:48
Ja, aber was bedeutet es denn genau, dass es Vorrang vor den Sozialkriterien hat? Gibt es denn eine Prozentangabe hierzu --> spruch verhältnis Abinote/Ortsantrag oder so ähnlich?
Kann denn das irgendjemand einschätzen? Gibt es vielleicht ein bestimmtes Kontingent an Plätzen, dei hierüber vergeben weden? Ich weiß nur, dass halt in den letzten Semestern Leute, die auch von den Maltesern diese bescheinigung bekommen haben immer einen Platz bekommen haben und bei dem schlechtesten war der Schnitt 2,2.
Und die schreiben ja immer, dass alle Nachweise beglaubigt werden müssen? Aber wenn es sich um ein Original handelt, dann ist das doch nicht mehr wichtig, oder?

Poro
01.06.2005, 15:50
Hi,

achso ich verstehe gerade. Ich müsste erst einmal die Landesquote für die Abibesten für Berlin knacken. Das ist ja nicht möglich! So, und dann beäme ich reintheoretisch eher einen Platz als andere in Berlin, weil ich diesen Ortsantrag habe. Letztes Jahr hätte ich einen bekommen, weil ich bis 2,0 drin gewesen wäre und dann hätten sich meine Chancen erhöht nach Berlin zu kommen. Ok, ok... so ein Mist.