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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vertrag und sofort wieder kündigen



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Doctoresia
31.05.2005, 15:22
Habe vor einigen Wochen einen Arbeitsvertrag unterschrieben (zum 01.07.2005) der allerdings nur gültig ist bei Vorlage der Approbation (welche ich noch nicht vorgelegt habe). Nun habe ich in einer anderen deutlich besseren Klinik auch ein Stellenangebot zum 01.07.2005. Kann ich die erste Stelle einfach kündigen ? Was haltet ihr davon ?

Danke Doctoresia

Sebastian1
31.05.2005, 16:19
Normalerweise hast du doch in einem Arbeitsvertrag eh eine Probezeit, in der du ohne Angabe von Gründen von jetzt auf gleich kündigen kannst...

FataMorgana
31.05.2005, 16:20
Normalerweise hast du doch in einem Arbeitsvertrag eh eine Probezeit, in der du ohne Angabe von Gründen von jetzt auf gleich kündigen kannst...

Na ja, ganz so ist es auch nicht. Üblicherweise bei Assistenzärzten 2 Wochen zum Monatsende während der Probezeit, die 3-6 Monate dauert.

Evil
31.05.2005, 16:21
Aber solang die Approbationsurkunde nicht vorliegt, ist der Vertrag eh hinfällig..

FataMorgana
31.05.2005, 16:24
Habe vor einigen Wochen einen Arbeitsvertrag unterschrieben (zum 01.07.2005) der allerdings nur gültig ist bei Vorlage der Approbation (welche ich noch nicht vorgelegt habe). Nun habe ich in einer anderen deutlich besseren Klinik auch ein Stellenangebot zum 01.07.2005. Kann ich die erste Stelle einfach kündigen ? Was haltet ihr davon ?

Lass Dich doch mal beim Marburger Bund beraten! Ich persönlich bin der Meinung, man sollte nicht nur aus "Pflichtbewusstsein zur Vertragserfüllung" auf eine bessere Stelle verzichten. Ich bin mir ziemlich sicher, dass Du aus dem Vertrag, der zum 1.7. beginnen soll, jetzt noch ohne größere Probleme rauskommst. Allerdings machst Du Dich damit natürlich bei diesem Arbeitgeber unbeliebt. Wenn Du also z. B. später noch einmal dort arbeiten möchtest, ist diese Vorgehensweise vielleicht weniger empfehlenswert. Ebenso könnte es in einem kleineren Fachgebiet oder Land Probleme geben, wo jeder jeden kennt. Da spricht sich so etwas evtl. rum.

FataMorgana
31.05.2005, 16:25
Aber solang die Approbationsurkunde nicht vorliegt, ist der Vertrag eh hinfällig..

Na ja, das ist ja nur eine formale Ausflucht, wenn die Approbationsurkunde zwar vorliegt, aber nicht vorgelegt wird. Dem "Imageverlust" kann man durch diese Argumentation nicht begegnen.

Doctoresia
31.05.2005, 18:18
Also an die Klinik würde ich eh nie in Zukunft gehen. Daher wäre die schlechte Stimmung des Chefs egal. Ist in NRW, Anästhesie. Rumsprechen tut es sich verm. schon ein wenig, zumindest hier in der Region, die Chefs kennen sich ja nun mal. Aber ich denke, ich würde mich lange lange ärgern, wenn ich jetzt die gewünschte super Stelle absage. Ich freue mich schon auf die Absage an der anderen Klinik, keine Ahnung wie ich das machen soll.

FataMorgana
31.05.2005, 18:33
Ich glaube aber nicht, dass sich das so doll rumsprechen wird. Anästhesie ist ein relativ großes Fach, gibt es viele Abteilungen in NRW usw. Ich denke, das kannst Du schon machen.

FataMorgana
31.05.2005, 18:37
Um das ganze möglichst glatt über die Bühne zu bringen, ist es wahrscheinlich ratsam, den Vertrag im Wunschhaus so schnell wie möglich zu unterschreiben und dann den anderen zu kündigen (nach RS mit dem Marburger Bund). Auch wenn es schwerfällt, aber das ist sicher besser, als erst 2 Tage vorher Bescheid zu sagen oder einfach gar nicht anzutreten, weil der Vertrag ja nichtig sei ohne Vorlage der Approbation.

Doctoresia
31.05.2005, 19:54
ja, werde das wohl so machen. sobald der andere vertrag unterschrieben ist, kündige ich schriftlich den ersten...rufe morgen mal beim MB an.

Feuerblick
31.05.2005, 19:58
Erzählst du uns, was der MB gesagt hat? Würde mich sehr interessieren, weil die Stelle, die ich antrete, auch definitiv nicht das ist, was ich gesucht habe ... :-))

Doctoresia
31.05.2005, 20:05
klar, bin auch mal gespannt was die so sagen

nduester
31.05.2005, 20:22
Da bis zum 1.7. noch deutlich mehr als 2 Wochen Zeit sind, sehe ich das Problem bei der Kündigung nicht.

FataMorgana
31.05.2005, 20:49
Da bis zum 1.7. noch deutlich mehr als 2 Wochen Zeit sind, sehe ich das Problem bei der Kündigung nicht.

Na ja, die Probezeit beginnt ja erst mit dem Stellenantritt. Wie es vorher mit einer Vertragsauflösung aussieht, weiß mohl der MB am besten.

nduester
31.05.2005, 21:12
Gesetzliche Kündigungsfristen

Nach Ablauf der Probezeit kann ein Arbeitsverhältnis innerhalb von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
http://www.jobpilot.de/content/journal/recht/kuend03.html


Also fix die Kündigung in den Briefkasten der Klinik, noch 2 Stunden fristgerechte "normale" Kündigung möglich...

Ich würd mir vor Antritt der Stelle keine großen Gedanken darum machen... Kündigung ab und wech. Selbst wenn der AG mit der zeitlichen Kompoinente nicht einverstanden wäre - welches Interesse sollte, er daran haben, dich vom 1.-31. Juli einzuarbeiten um Dich danach (fristgerechte Kündigung während der Probezeit) wieder gehenlassen zu müssen? Manchmal hilft einem auch einfach der gesunde Menschenverstand. Kein AG hat Interesse daran, Leute gegen ihren Willen zu beschäftigen...


Gruß, Nils

Sebastian1
31.05.2005, 23:54
...und daher würd ich in diesem Fall ehrlich gesagt aus dem Bauch heraus mit der Wahrheit herausrückeun und dem Ca in einem Telefongespräch direkt sagem, dass er bitte Verständnis haben möge, man aber ein besseres Angebot erhalten habe (besser wegen klinik, Arbeitsbedingungen, Arbeitsgestaltung, Möglichkeit zur Froschung oder sonstwas). Ich denke, so etwas kann man machen ohne jemanden vor den Kopf zu stossen (a la "ich geh woanders hin weil die von ihnen geleitete Klinik doof ist"). Ist aber nur eine unprofessionelle Meinung ;)

pdoc
12.06.2005, 10:46
also ich will dir ja nicht die illusionen nehmen und ich kenne mich damit auch nicht aus.
aber für mich ist das klarer vertragsbruch und vielleicht ja sogar betrug, wenn du wissentlich einen zweiten vertrag unterschreibst, so lange der alte noch gültig ist.

und im vertrag steht ja bestimmt nicht, dass du dir nach erhalt der approbation überlegen kannst, ob du die stelle wirklich willst, sondern dass er dann in kraft tritt.

also wie gesagt. ich glaube nicht, dass das so einfach ist. ich würde mich da ganz genau beraten lassen.

Doctoresia
12.06.2005, 17:48
also der MB ist sich da auch wohl auch unsicher. klar ist, der vertrag ist nur gültig bei vorlage der approbation zudem kommt es wohl nicht so selten vor,dass assis kurzfristig kündigen weil sie etwas anderes gefunden haben. kenne nun selber auch einen fall in dem eine woche vor dienstbeginn gekündigt wurde.
sicher ist auch, dass der chef da "mitspielen" muss. er ist sicher nicht begeistert, aber er kann sich ja auch ausrechnen, dass ich sowieso früher oder später (eher füher) gehe, also was hat er davon mir nun auch noch steine in den weg zu legen ?
die klärung für mich folgt morgen, dann kann ich hier ja mehr sagen

Doctoresia
12.06.2005, 17:59
habe übriges auch mit mitarbeitern der ärzte versicherung gesprochen und alle meinten, dass kein AG interesse hat, mich zu beschäftigen, wenn ich das nicht will. letztlich ist die stimmung durch die kündigung eh schlecht und die wird nicht besser wenn ich einige wochen da arbeite...

Maria_79
14.12.2005, 14:22
Hallo, was mich mal interessieren würde, was ist wenn man den Vertrag noch nicht unterzeichnet hat? Ist eine mündliche Zusage bindend, oder ist es erst der Vertrag nach Unterzeichnung?

Grüße Maria