creutz-mich-an
01.04.2002, 14:52
Hallo,
"zu Beginn des Praktischen Jahres ist eine medizinische Untersuchung des Studierenden obligat", heißt es.
Dies läßt zumindest das Dekanat verlauteten.
Angeblich soll diese medizinische Untersuchung "zum Schutz des Studenten" sein, falls man sich z.B. im PJ mit Hepatitis B oder C ansteckt und dann nachweisen kann, dass man zu Beginn noch nicht krank war...
Tatsächlich wird jedoch jede Menge Druck gemacht, wenn man die Untersuchung nicht sofort durchführen läßt. So ist z.B. von "Verlust des PJ-Platzes" die Rede, wenn sie nicht spätestens 2 Wochen nach Beginn nachgewiesen wird.
Ich hätte gerne gewußt, wie es mit der Rechtslage hier steht, da ich den ersten Teil meines PJts im Ausland verbracht habe, natürlich ohne mich hier vorher untersuchen zu lassen. Es gibt sogar Leute, die mir gesagt haben, dass ich mein Auslandstertial "vergessen" kann, da es mir nicht anerkannt werden wird.
Ich bin inzwischen zurück und habe mit umziehen und allem keine Zeit gehabt einen Termin zu besorgen. Außerdem bin ich von Zwangsuntersuchungen nicht so begeistert.
Ich habe mal in der Approbationsordnung nachgeschaut, da steht nichts von einer Pflichtuntersuchung für das PJ.
Da man darüberhinaus im PJ nicht in einem Arbeitsverhältnis steht, sondern Student ist, greift auch der "Betriebsärztliche Dienst" meines Erachtens hier nicht.
(Ich selber habe selbstverständlich 2 Hausärzte und bin gesund, das ist nicht das Problem).
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht bzw. wie seht ihr das?
"zu Beginn des Praktischen Jahres ist eine medizinische Untersuchung des Studierenden obligat", heißt es.
Dies läßt zumindest das Dekanat verlauteten.
Angeblich soll diese medizinische Untersuchung "zum Schutz des Studenten" sein, falls man sich z.B. im PJ mit Hepatitis B oder C ansteckt und dann nachweisen kann, dass man zu Beginn noch nicht krank war...
Tatsächlich wird jedoch jede Menge Druck gemacht, wenn man die Untersuchung nicht sofort durchführen läßt. So ist z.B. von "Verlust des PJ-Platzes" die Rede, wenn sie nicht spätestens 2 Wochen nach Beginn nachgewiesen wird.
Ich hätte gerne gewußt, wie es mit der Rechtslage hier steht, da ich den ersten Teil meines PJts im Ausland verbracht habe, natürlich ohne mich hier vorher untersuchen zu lassen. Es gibt sogar Leute, die mir gesagt haben, dass ich mein Auslandstertial "vergessen" kann, da es mir nicht anerkannt werden wird.
Ich bin inzwischen zurück und habe mit umziehen und allem keine Zeit gehabt einen Termin zu besorgen. Außerdem bin ich von Zwangsuntersuchungen nicht so begeistert.
Ich habe mal in der Approbationsordnung nachgeschaut, da steht nichts von einer Pflichtuntersuchung für das PJ.
Da man darüberhinaus im PJ nicht in einem Arbeitsverhältnis steht, sondern Student ist, greift auch der "Betriebsärztliche Dienst" meines Erachtens hier nicht.
(Ich selber habe selbstverständlich 2 Hausärzte und bin gesund, das ist nicht das Problem).
Was habt ihr für Erfahrungen gemacht bzw. wie seht ihr das?